Für den Reserveschlüssel gibt es längst rechtssichere Verwahrmöglichkeiten. Allerdings benötigst Du dafür eine Lichtung, Vollmond, eine tote schwarze Katze, jede Menge Brennholz und eine Jungfrau.Tja, wenn man diese Frage „wohin mit dem Reserveschlüssel“ der zuständigen Behörde stellt haben wir hier wieder x Antworten und wissen auch nicht weiter
Ganz sicher nicht.bei einer Kontrolle vor Ort gilt der fehlende Schrank als Straftat
Wow, jetzt ist es schon eine Straftat wenn man sich seinen Schlüssel in die Tasche steckt.War heute zum Waffenanmelden bei meiner Behörde (NRW) und habe nachgefragt. Antwort: Schlüssel müssen mindestens in einen 0er Schrank mit Zahlenschloss (habe A und B Schränke mit Bestandsschutz). Infobriefe gehen bald raus, melden oder nachweisen muss man den neuen Schrank nicht, aber bei einer Kontrolle vor Ort gilt der fehlende Schrank als Straftat mit allem, was daraus folgt. Also ist die Sache klar und ich muss einen Würfel nachkaufen, was mir sehr stinkt, aber ist nun mal so.
bis auf die Jungfrau wärs einfach zu beschaffen...Für den Reserveschlüssel gibt es längst rechtssichere Verwahrmöglichkeiten. Allerdings benötigst Du dafür eine Lichtung, Vollmond, eine tote schwarze Katze, jede Menge Brennholz und eine Jungfrau.
Bitte nicht Straftat mit Ordnungswidrigkeit verwechselnWar heute zum Waffenanmelden bei meiner Behörde (NRW) und habe nachgefragt. Antwort: Schlüssel müssen mindestens in einen 0er Schrank mit Zahlenschloss (habe A und B Schränke mit Bestandsschutz). Infobriefe gehen bald raus, melden oder nachweisen muss man den neuen Schrank nicht, aber bei einer Kontrolle vor Ort gilt der fehlende Schrank als Straftat mit allem, was daraus folgt. Also ist die Sache klar und ich muss einen Würfel nachkaufen, was mir sehr stinkt, aber ist nun mal so.
wollte grad sagen, ist wohl ne OWi - aber kostet ggfs die ZuverlässigkeitGanz sicher nicht.
KI aber nur weil natürliche Intelligenz nur rudimentär vorhanden ist.Mitarbeiter der Waffenbehörden arbeiten überwiegend mit „künstlicher Intelligenz“ - die kommen Dir drauf.
... ist der nicht erlaubt?Vielsagend finde ich die Formulierungen zum Zahlencode. Ich verrate einfach keinem, dass meine Kombination "123456" ist. Wie könnte ich mich dann strafbar machen?
Wollte ich auch gerade sagen. Das dürfte wohl daran der schwierigste Part werden. Btw., muss die Jungfräulichkeit dann auch noch behördengerecht nachgewiesen werden?bis auf die Jungfrau wärs einfach zu beschaffen...
Doch, klar. Aber nur in Absprache.... ist der nicht erlaubt?
Vielleicht drücken sie auch bei der ersten Kontrolle ohne Schlüsselbehälter noch mal ein Auge zu und lassen mit Fristauflage nachbessern.
Kann ja auch jemand den Blauen Brief mal nicht gelesen (oder verstanden) haben...