Es ist bei mir schon etwas her, aber gab es da nicht mal so etwas wie
Leertitel
Titel mit Zweckbestimmung aber ohne Ansatz,
üpl
"Überplanmäßige Ausgaben“ sind solche, die den im gesetzlich festgestellten Haushaltsplan
vorgesehenen Ausgabetitel hinsichtlich des Geldansatzes überschreiten und für die andere
haushaltsrechtliche Deckungsmöglichkeiten nicht gegeben sind.
und apl?
"Außerplanmäßige Ausgaben“ sind solche, für die im Haushaltsplan überhaupt keine Ausgabe-
ermächtigung enthalten ist. Lässt also die Zweckbestimmung keines Titels die beabsichtigte
Ausgabe zu, handelt es sich um eine außerplanmäßige Ausgabe.
Hätte man doch spätestens seit 2016 im Haushaltsplan aufnehmen können.