Ich sag es echt nicht gerne, aber es besteht auch die Möglichkeit, dass es sich hierbei um eine Schutzbehauptung handelt um die eigene Zuverlässigkeit nach dem verschlampen eines geladenen Magazins nicht zu gefährden.
Ein Jagdkollege hat vor ca. 5 Jahren mal ein Munitionsetui verloren und durfte es bei der Polizei abholen. Damals gab es eine kurze Standpauke und gut ist. Wenn der Gesetzgeber aber einen vor die Wahl stellt, ob er eine Verlustmeldung zusammen mit seinem Jagdschein abgibt oder es doch der ominöse Puerto-Ricaner war, dann darf man sich auch nicht wundern wenn nach einem Phantom gesucht wird und polizeiliche Ressourcen nicht für die Verfolgung echter Räuber investiert werden können.
Das Problem ist das die Regeln hierbei nicht genau definiert sind. Beim Verschlampen einer ganzen Langwaffe ist klar das dies den Verlust der Zuverlässigkeit mit sich führt, aber was ist mit einem herausgefallenen Magazin, oder einen Quick-Reales Schalldämpfer oder einen Kammerstängel?
Anmerkung:
Ich finde es auch sehr verwunderlich, weshalb der Raub von Schusswaffen nicht viel häufiger vorkommt. Es ist so einfach einen Jäger beim Auspacken/Einpacken zu überwältigen. Da hilft die ungeladene KW im Koffer auch nicht viel. Die Waffen sind Perfekt Eingeschossen, die Munition ist Letaler als Behördenbestände und Nachtsichttentechnik gibt es gratis dazu. Alles was man braucht um jemanden vom Leben zu trennen. Innerhalb von 2-3 Tagen dürfte jeden körperlich fitten Kriminellen ein Jäger zum berauben gefunden haben.
Zum Glück sind solche Fälle bei uns absolute Raritäten. Ich hoffe das bleibt auch so.