Andernach: Versuchter Raub bei der JagdausĂŒbung

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31 Jan 2016
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5.617
Terroristen wollen in ein volles Theater oder Kaufhalle amok machen. So viele leute umbringen wie es nur geht.
Die Gedanken solcher Individuen kenne ich nicht. đŸ€·
Illegale schusswaffen sind in Europa billig und ziemlich viel einfacher zu bekommen. Solange man fur ein illegale AK47 mit zwei volle magazinen 250€ bezahlen muss ist alles mau.
Auch kenne ich keine Preise fĂŒr solche Waffen.
Da geht man nicht das risiko an einem JĂ€ger zu attakieren.

Das gesagt habende: Denn noch soll man vorsicht sein und aufpassen.
Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste.
Am besten hat man immer seinen vierbeinigen Kumpel bei sich 😉
 
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30 Mrz 2014
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7.429
Jetzt macht auch wieder der 30cm Klinge SaufĂ€nger bei der JagdausĂŒbung Sinn....fĂŒr die Kampfkarnickel aufm Friedhof.
 
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30 Aug 2007
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5.072
Warum bitte sollte der JÀger seine ZuverlÀssigkeit verlieren wenn er beraubt wird?

Er hat das Magazin ja nicht durch einfachen Diebstahl verloren, weil er die irgendwo auf den Grabstein gelegt hat.

Oder lese ich da was falsch in dem Bericht?
Wenn sich ein LWB waffenrechtlich relevante Teile entwenden lÀsst, wird zunÀchst immer die ZuverlÀssigkeit in Frage gestellt.
Gruß-Spitz
 
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8 Nov 2023
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555
Es geht hier um die öffentliche Sicherheit.
Bist du zuverlĂ€ssig genug, dass man dir den Vertrauensvorschuss gibt, Waffen in der Öffentlichkeit nach Gesetz zu fĂŒhren und zu Transportieren?
Schaffst du es deine Lagerung gem. Verordnungen auszufĂŒhren und dir keine GegenstĂ€nde mit Erwerbsvoraussetzungen abhanden kommen?

Der Vertrauensvorschuss wird Pauschal mit dem Antrag auf die WBK/Jagdschein gewĂ€hrt. Bei solchen FĂ€llen wird aber nun dieser geprĂŒft.

HÀtte der Besitzer mehr tun können? Wie lief der "Raub" denn genau ab?

Wenn man irgendwo findet, dass der Inhaber der erlaubnispflichtigen GegenstÀnde mehr hÀtte tun können oder sogar fahrlÀssig gehandelt hat, dann wird ihm die ZuverlÀssigkeit mglw. entzogen.
 
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15 Sep 2019
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612
Warnschuss, vielleicht ĂŒberlegt er es sich nochmal.

Wenn nicht besteht eine offensichtlich, sehr große Gefahr fĂŒr die Öffentlichkeit. Wer sich eine Schusswaffe samt Munition klaut dem unterstelle ich, dass er sie einsetzen vermag.

Da ist auch die Kurzwaffe mMn das minderste Mittel was einem zur VerfĂŒgung steht.
NatĂŒrlich hoffe ich wie schon gesagt, dass das nie passiert. Niemandem.
Wenn ich sowas lese, stellt sich mir alles auf. In Arizona und Texas ja, sofort. Anrufverfahren anstĂ€ndig mit Warnschuss, und dann zwei schnelle SchĂŒsse (natĂŒrlich in die Beine).

Aber hier in Deutschland?
Alter, was hier im Forum teilweise verzapft wird

Friedhof, in Ortschaft, "Warn-"Schuss irgendwohin, vielleicht durch ein Fenster, in ein Kinderzimmer mit Hochbett,... "Waffe wurde mir entrissen. Ich musste einen Warnschuss abgeben. Das mit dem Kind wollte ich nicht."

...feines Forum.

In so einem Fall sollte man im Magazin der KW ganz oben zwei/drei Platzpatronen haben.

Damit ist alles gesagt!
 
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15 Sep 2019
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612
Es geht hier um die öffentliche Sicherheit.
Bist du zuverlĂ€ssig genug, dass man dir den Vertrauensvorschuss gibt, Waffen in der Öffentlichkeit nach Gesetz zu fĂŒhren und zu Transportieren?
Schaffst du es deine Lagerung gem. Verordnungen auszufĂŒhren und dir keine GegenstĂ€nde mit Erwerbsvoraussetzungen abhanden kommen?

Der Vertrauensvorschuss wird Pauschal mit dem Antrag auf die WBK/Jagdschein gewĂ€hrt. Bei solchen FĂ€llen wird aber nun dieser geprĂŒft.

HÀtte der Besitzer mehr tun können? Wie lief der "Raub" denn genau ab?

Wenn man irgendwo findet, dass der Inhaber der erlaubnispflichtigen GegenstÀnde mehr hÀtte tun können oder sogar fahrlÀssig gehandelt hat, dann wird ihm die ZuverlÀssigkeit mglw. entzogen.
Genau!

Und Du bist derjenige, der im gleichen Atemzug den Warnschuss mit der Kurzwaffe propagiert.. in bewohntem / wohnortsnahem GelĂ€nde
 und das mit der Gefahr fĂŒr die öffentliche Sicherheit rechtfertigt.

Jeder Polizist (außer der speziellen KrĂ€fte), der genau dafĂŒr da ist, scheut heutzutage den Einsatz der Schusswaffe und ĂŒberlegt es sich 100mal, bevor er den Weg wirklich geht. Was allein da fĂŒr rechtliche Konsequenzen entspringen
 und dann als JĂ€ger (in Deutschland)?


Oh Mann oh mann

 

SOR

Registriert
3 Sep 2023
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1.056
Es geht hier um die öffentliche Sicherheit.
Bist du zuverlĂ€ssig genug, dass man dir den Vertrauensvorschuss gibt, Waffen in der Öffentlichkeit nach Gesetz zu fĂŒhren und zu Transportieren?
Schaffst du es deine Lagerung gem. Verordnungen auszufĂŒhren und dir keine GegenstĂ€nde mit Erwerbsvoraussetzungen abhanden kommen?

Der Vertrauensvorschuss wird Pauschal mit dem Antrag auf die WBK/Jagdschein gewĂ€hrt. Bei solchen FĂ€llen wird aber nun dieser geprĂŒft.

HÀtte der Besitzer mehr tun können? Wie lief der "Raub" denn genau ab?

Wenn man irgendwo findet, dass der Inhaber der erlaubnispflichtigen GegenstÀnde mehr hÀtte tun können oder sogar fahrlÀssig gehandelt hat, dann wird ihm die ZuverlÀssigkeit mglw. entzogen.
So ein Unsinn...
 
Registriert
8 Nov 2023
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555
Vielleicht solltest du deine dargestellte Abneigung etwas besser begrĂŒnden als mit Beispielen die,

1. nicht zutreffen
2. von der anderen Seite der Erde stammen.

Wenn jemand so blöd ist und einen Warnschuss unbedacht auf Haushöhe oder gar weniger abgibt, dem gehört alles ohnehin entzogen. Das man sich immer die dĂŒmmst-auszudenkensten Handlungsmöglichkeit rauspickt und argumentiert ist ohnehin dĂ€mlich.
Ein Warnschuss geht unmittelbar in den Boden oder in den Himmel. Bedenke hier auch mal, wie weit es dazu erst kommen muss. Das ist kein Kinderspiel.
 
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24 Mai 2019
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18.055
Viel Unsinn zu lesen, in einigen BeitrÀgen zu der Sache...

Der Betroffene ist dort JagdpĂ€chter und hat Sonderschießerlaubnis wie SchlĂŒsselgewalt in Friedhof, Sportplatz, Schwimmbad usw...Dort gibts enorme KarnickelbesĂ€tze; der Mann ist quasi Dienstleister fĂŒr die Kommune.

Ad: Koblenzer Stadtwald: der ist genauso harmlos oder gefÀhrlich wie viele andere ballungsraumnahe WÀlder auch.

Wer Angst hat, beim Jagen vor anderen Menschen, sollte seine WBK zur AufklÀrung nutzen.
Technik macht Vieles möglich. Jagd-Waffen sind zum Jagen, fĂŒr nix anderes.
Mich ĂŒberrascht im Wald im Dunkeln sicherlich so schnell niemand.
Eine Langwaffe trĂ€gt man auch nicht auf dem RĂŒcken, wenn man ans Auto tritt und die WBK ist nicht im Rucksack.

Wir haben in einem Revier mit einem ortsansÀssigen kriminellen Jagdgegner zu tun und sind immer auf der Hut.
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
15 Sep 2019
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612
Also in meinem beschrieben Fall gehe ich davon aus, dass der TĂ€ter recht "schnell" die Langwaffe erbeutet hat und sich vom Acker machen will.
Dann wÀre mir egal wohin der Warnschuss geht. In den Boden und wenn man auf diesem liegt halt gen Himmel.

Pauschal lĂ€sst sich so eine Situation nie beschreiben und lösen. Es ist einfach eine scheiß Situation. Hoffe das passiert niemandem. Je nachdem was man tut oder nicht tut.

Da bin ich ganz bei dir. Über alles weitere lĂ€sst sich ohnehin ewig streiten.

Also ist der gegenwÀrtige Angriff auf die körperliche Unversehrtheit auf sich oder einen anderen bereits abgeschlossen. Du willst eine Schusswaffe (als Warnung) in Bezug auf einen wegrennenden einsetzen?

Bitte Paragraphen 32 StGB sowie 127 StGB (Korrigiere: StPO) erneut lesen und bitte verstehen (oder von einem kundigen erklÀren lassen).

Der Einsatz der Schusswaffe ist auf jeden Fall unter den in Deinem Szenario geschilderten UmstĂ€nden auf KEINEN Fall im Rahmen der „gewahrten VerhĂ€ltnismĂ€ĂŸigkeit“.

Im Gegenteil: wenn ich das als Dein SachverstĂ€ndiger der Waffenbehörde mit diesen hier geschrieben Worten lesen wĂŒrde und wĂŒsste wer sich hinter dem Nickname verbirgt, wĂ€re das schon hart an der Grenze selbst ein Verfahren zur PrĂŒfung der ZuverlĂ€ssigkeit einzuleiten.

Bei manchen Ansichten bin ich wirklich fassungslos
 und bin aus diesem thread hier raus.
 
Zuletzt bearbeitet:
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1 Aug 2013
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682
Wenn sich ein LWB waffenrechtlich relevante Teile entwenden lÀsst, wird zunÀchst immer die ZuverlÀssigkeit in Frage gestellt.
Soweit ich mich dunkel erinnere, sind LW-Magazine bis 10 Schuss (Zentralfeuer) keine waffenrechtlich relevanten Teile. Und die ĂŒber 10 sind das auch nicht, die sind schlicht verbotene GegenstĂ€nde.
 
Registriert
8 Nov 2023
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555
Also ist der gegenwÀrtige Angriff auf die körperliche Unversehrtheit auf sich oder einen anderen bereits abgeschlossen. Du willst eine Schusswaffe (als Warnung) in Bezug auf einen wegrennenden einsetzen?

Bitte Paragraphen 32 StGB sowie 127 StGB erneut lesen und bitte verstehen (oder von einem kundigen erklÀren lassen).

Der Einsatz der Schusswaffe ist auf jeden Fall unter den in Deinem Szenario geschilderten UmstĂ€nden auf KEINEN Fall im Rahmen der „gewahrten VerhĂ€ltnismĂ€ĂŸigkeit“.

Im Gegenteil: wenn ich das als Dein SachverstĂ€ndiger der Waffenbehörde mit diesen hier geschrieben Worten lesen wĂŒrde und wĂŒsste wer sich hinter dem Nickname verbirgt, wĂ€re das schon hart an der Grenze selbst ein Verfahrung zur PrĂŒfung der ZuverlĂ€ssigkeit einzuleiten.

Bei manchen Ansichten bin ich wirklich fassungslos
 und bin aus diesem thread hier raus.

WarnschĂŒsse begrenzen sich nicht auf das Jedermannsrecht, besonders wenn diese Person sich vom Acker machen will. Du malst dir halt ganz andere Geschichten aus als ich im Kopf hatte. Klar wirst du dann persönlich und viel zu emotional.
 

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