77 jähriger Jäger erschießt 16 jährigen Einbrecher

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Und noch einmal zur Klärung: Kurzwaffe und Munition gemeinsam NUR IM JÄGERSCHRANK im B-Innenfach. Begründung: Um an das B-Innenfach zu kommen, muss der Einbrecher zunächst den A-Schrank knacken. Das B-Innenfach ist also durch den umgebenden A-Schrank noch einmal geschützt.

Ansonsten gilt: Waffen und Muni zusammen nur im 0-Schrank. Im reinen B-Schrank Waffen und Muni getrennt.
 
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Thersites schrieb:
Und auch zum 1000.mal: Solange ich allein zu Hause mit der Waffe bin ist es wurscht wo sie ist: Zuckerdose, Kühlschrank, unterm Kopfkissen, im Hosenbund oder meinetwegen auch zerlegt auf dem Küchentisch zum Reinigen.
Genau. Oder auch geladen im Tresor.
Deshalb sind auch diese ganzen Aufbewahrungskontrollen für die Katz. Wenn ich daheim bin, kann ich ne geladene Kanone in jeder Ecke stehen haben und mir noch alle im Besitz befindlichen KW geladen um den Bauch schnallen. Die Damen und Herren vom Amt könnten sich allenfalls davon überzeugen, daß ich die vorgeschrieben Behältnisse zum Aufbewahren meiner Waffen auch tatsächlich zur Verfügung habe.
 
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physikus70 schrieb:
Als Jäger bist du verpflichtet, Fremde am Zugriff auf deine Waffen zu hindern. Notfalls mit Waffengewalt,

Das ist mit Abstand das Dümmste, was mir diese Woche bislang untergekommen ist.
 
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also leute: ICH hätte Probleme damit ein Leben zu nehmen! Wenn ich dem durch einen simplen wechsel des Mauerwerks vermeiden kann, dann würde ICH das machen!
Lass die Idioten doch rennen! Soll doch albanien demonstrieren!
 
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Unabhängig davon wird, sollte einer stattfinden bzw beabsichtigt sein, ein erneuter angriff zielgerichteter stattfinden, so dass dem rentner seine Kurzwaffe wohl nicht viel nutzen wird. Außerdem kann er ja schlecht ne 60 köpfige Großfamilie samt weiteren Verwandten und Bekannten ausrotten.
Aus meiner Sicht gitb aus rein praktischer Sicht (moralische und ethiche Bedenken mal außer Acht gelassen) nur die alternative eines permanenten Personenschutzes oder eines Wohnortwechsels
 
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Mohawk schrieb:
Moin!

@Pfannenjäger: Wo steht das bitte?

Hi Joe, das fordert die UVV Jagd, nicht das WaffG.

§ 3 Ausübung der Jagd
(1) Schußwaffen dürfen nur während der tatsächlichen Jagdausübung geladen sein. Die Laufmündung ist stets - unabhängig vom Ladezustand - in eine Richtung zu halten, in der niemand gefährdet wird. Nach dem Laden ist die Waffe zu sichern.

Habe ich nämlich nicht gefunden und würde ungern einen 0er Schrank kaufen müssen sollte ich meine KW geladen aufbewahren müssen ... ;)

Steht ja auch in der UVV (wird gerne übersehen) und die gilt unabhängig von der Sicherheitsstufe. :wink:

WeiHei,

PJ
 
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Heiko 84 schrieb:
Seid ihr da ganz Sicher, dass man im B-Schrank schon Kanone und Mun nebeneinander parken darf?

Ich dachte B Schrank reicht nur aus um überhaupt auch Kurzwaffen agern zu dürfen. Aber doch Waffen und Munition getrennt :?:

Nicht im B-Schrank, NUR im B-(Innen)Fach eines sog. Jägerschranks (A-Schrank mit B-Innenfach).
 
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Thersites schrieb:
Und zusammen aufbewahren heißt nicht, dass nicht das geladene Magazin in der Waffe sein darf. Das heißt, es ist nicht verboten, dass es in der Waffe ist.

Doch, ist es! Allerdings nicht nach WaffG, sondern nach §3 der UVV Jagd (siehe obiges Post). => resultiert in einer Ordnungswidrigkeit.

PJ
 
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Moin!

Aha ... mal lesen ... :shock: Das heisst also dass Schiessstandbesuche Jagd sind oder ich nur mit der ungeladenen Jagdwaffe schiessen darf? :shock:

Die Spinnen die UVV-Verfasser. Oder können kein Deutsch. :mrgreen:

Viele Grüße,

Joe

PS: Dann liegt die Waffe eben während meiner Jagd auf Stechmücken, Kellerasseln etc. pp. ... ;)
 

tar

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Wieso, die UVV Jagd gilt halt auf der Jagd und nicht anderswo.
Ist für Sportschützen z.B. völlig uninteressant.
 
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Mohawk schrieb:
Moin!

Aha ... mal lesen ... :shock: Das heisst also dass Schiessstandbesuche Jagd sind oder ich nur mit der ungeladenen Jagdwaffe schiessen darf? :shock:

Hab ich nicht gemacht. :wink: Da gilt übrigens §6 "Übungsschießen", worin auf die Schießstandsordnung des DJV verwiesen wird.

Mit geladener Waffe im Schrank hast (als Jäger) in jedem Fall ne OWi an der Backe, wenn Du Besuch bekommst, egal was für ein Supertresor im Keller steht. :wink:
 
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Moin!

§6 kollidiert mit §3 da nirgendwo steht dass Übungsschiessen Jagd ist und es auch nicht direkt erlaubt wird ... :?

Vorschlag: UVV komplett streichen, neue UVV: "§1: Vor dem Waffe anfassen und auf Jagd gehen Gehirn einschalten! §2: Wenn Sie §1 nicht verstehen oder kein Gehirn haben: keine Waffe anfassen und nicht auf Jagd gehen."

Sorry, aber das ist doch eine typische Verkettung die entweder in bösartiger Absicht oder ziemlicher Dummheit verbrochen wurde.

Kopfschüttelnd,

Joe
 
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Mohawk schrieb:
...das ist doch eine typische Verkettung die entweder in bösartiger Absicht oder ziemlicher Dummheit verbrochen wurde.

Tja, und dennoch ...

ordnungswidrig im Sinne des § 209 Absatz 1 Nr. 1 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den Bestimmungen des
§ 2 Abs. 1
§ 3 Abs. 1 Satz 1
§ 4 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2, 3, 6, 7, Abs. 8 Satz 1, Abs. 10 Satz 1 oder Abs. 11 Satz 1
§ 5 Abs. 4
§ 6 Abs. 1 oder
§ 7 Abs. 1 Ziffer 3 oder 4 zuwiderhandelt.

:roll:

PJ
 
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Tja, und dann findet sich sicherlich jemand der eine Brücke vom SGB zu §5(1)2 b wAffengesetz schlägt ... :roll:

Prima, danke Jungs. :evil:

Viele Grüße,

Joe
 
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Pfannenjäger schrieb:
Mohawk schrieb:
Moin!

Aha ... mal lesen ... :shock: Das heisst also dass Schiessstandbesuche Jagd sind oder ich nur mit der ungeladenen Jagdwaffe schiessen darf? :shock:

Hab ich nicht gemacht. :wink: Da gilt übrigens §6 "Übungsschießen", worin auf die Schießstandsordnung des DJV verwiesen wird.

Mit geladener Waffe im Schrank hast (als Jäger) in jedem Fall ne OWi an der Backe, wenn Du Besuch bekommst, egal was für ein Supertresor im Keller steht. :wink:

Ojeé, und was machen wir zwei beide, die sowohl Jäger als auch Sportschützen sind?
Als Jäger (im Ernst wohl nur bei der Jagdausübung) anders als beim Sportschützen?
Ich werde mal Kontakt zu meienm altem Kumpel (Psychiater) aufnehmen, wie man aus dieser Schizophrenie wieder raus kommt.
>>>>> der Gesetzgeber wandert in die Klapse.

By the way: Ähnliche Konflikte bestehen seit jeher im fleischverarbeitenden Gewerbe: Von der Hygiene her muss der Boden glatt sein, von der UVV her rutschsicher geriffelt.
 
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