77 jähriger Jäger erschießt 16 jährigen Einbrecher

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wenn doch hier schon soviel Juristen vertreten sind:

Wie muss man denn die Haltung von Hunden ankündigen?

Muss die Haustür nur zu sein oder auch abgeschlossen?

Muss man auch mit schildern darauf hinweisen, dass man sein Eigentum mag und zu verteidigen bereit ist?

Muss ich einen Warnschuss abgeben (man bedenkt den erheblichen Lärm den ich zu ungunsten der NAchbar produzieren würde)?
 
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Dass man in seinem Haus, auf seinem Grundstück die Waffe ständig geladen bei sich haben darf (nicht "führen") ist unbestritten. Es bedarf dazu keines bestimmten Zweckes wie "Reinigung" oder dergleichen Ausreden.
Dass ich sie auch mal dort ablegen darf - ebenfalls, - solange nur ich die Gewalt darüber habe. Das hängt davon ab, ob ich allein im Haus bin bzw. ob der Partner ebenfalls berechtigt ist.
Man kann sie also durchaus mal auch unter dem Kopfkissen ablegen.
Woraus man ggfls. einen Strick drehen könnte ist folgendes: Die Waffe war ja wohl irgendwie (für den Rentner) zugriffsbereit, andererseits hatte er kurz das Haus - wenn auch nicht das Grundstück - verlassen. Ist das schon theoretisch Fahrlässigkeit? (Es sei denn er hatte einen versteckten O-Schrank, der sich blitzschnell öffnete).
 
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Ithaqua schrieb:
Pasche schrieb:
Willst Du Deinen Beitrag nicht noch mal editieren? Vor allem den letzten Satz? Dies ist ein öffentliches Forum, kein Stammtisch, wo Dir nur Deine besten Kumpels zuhören. :wink:

Aber wenn er seinen Beitrag editiert, dann steht sein Nähkästchen immer noch in Deinem Zitat. ;)

Was? ... Wo?
:wink:
 
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Mit dem Einsatz der Waffe und dem Tod des Einbrechers hat das aber nichts zu tun, da fehlt alleine schon der Pflichtwidrigkeitszusammenhang.

Könnte höchstens Waffenrechtlich relevant sein. Dürfte dann aber auf ne Einstellung hinauslaufen.
 
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Thersites schrieb:
Woraus man ggfls. einen Strick drehen könnte ist folgendes: Die Waffe war ja wohl irgendwie (für den Rentner) zugriffsbereit, andererseits hatte er kurz das Haus - wenn auch nicht das Grundstück - verlassen. Ist das schon theoretisch Fahrlässigkeit? (Es sei denn er hatte einen versteckten O-Schrank, der sich blitzschnell öffnete).

Moin!

Wenn ich das richtig mitbekommen habe wurde die Waffe geladen in einem Schrank mit der entsprechenden Widerstandsklasse aufbewahrt. Die Täter zwangen den Rentner, diesen Schrank zu öffnen und da hat er wohl die Chance genutzt. Alles völlig legal.

Viele Grüße,

Joe
 
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Heiko 84 schrieb:
wenn doch hier schon soviel Juristen vertreten sind:

Wie muss man denn die Haltung von Hunden ankündigen?

Muss die Haustür nur zu sein oder auch abgeschlossen? ...

Ich kenne einen Fall von einem Besucher eines Reiterhofs der das unverschlossene Wohnhaus des Besitzers trotz Hunde-Warnschildern unberechtigt betrat - und den Hundebesitzer dann wegen der durch die Hunde entstandenen Verletzungen erfolgreich verklagte! Sowas gibt es sicher nur in Deutschland! :roll:

Thersites schrieb:
Woraus man ggfls. einen Strick drehen könnte ist folgendes: Die Waffe war ja wohl irgendwie (für den Rentner) zugriffsbereit, andererseits hatte er kurz das Haus verlassen. Ist das schon theoretisch Fahrlässigkeit?

Nö, warum? Er hatte sie doch sicherlich(!) in der Jacke bzw. im Hosenbund, konnte sie aber erst ziehen als die Täter durch die ausgelöste Alarmanlage irritiert von ihm abließen, also alles ok! Zumal, so wie ich das sehe, er einen klugen RA hat, sonst hätte ihm der Staatsanwalt sicher schon längst einen entsprechenden Strick gedreht und würde nicht über die Einstellung des Verfahrens nachdenken!

Markus
 
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8) Ich kann mich nicht entsinnen, dass es legal ist die Waffe geladen im Schrank zu verwahren! Waffe und Munition getrennt! helft mir mal auf die Sprünge! Gab es eine Änderung, die ich nicht mitbekommen habe?

Gruß

AccuBond
 
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Der Mann hatte ein Glück sondersgleichen. Er wird von mehreren gewaltbereiten körperlich völlig überlegenen Subjekten auf seinem Grund und Boden überfallen, kommt an seine geladene Waffe und schafft es zu schiessen.

An sich ist die Story hier zu Ende, da wir aber in Deutschland sind, kommt sein grösstes Glück erst noch:

Er hatte die geladene Waffe ordnungsgemäss verstaut!!!

:shock:
 
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Moin!

@Pfannenjäger: Wo steht das bitte? Habe ich nämlich nicht gefunden und würde ungern einen 0er Schrank kaufen müssen sollte ich meine KW geladen aufbewahren müssen ... ;)

Viele Grüße,

Joe
 
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Seid ihr da ganz Sicher, dass man im B-Schrank schon Kanone und Mun nebeneinander parken darf?

Ich dachte B Schrank reicht nur aus um überhaupt auch Kurzwaffen agern zu dürfen. Aber doch Waffen und Munition getrennt :?:
 
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Moin!

WaffG, § 36 Aufbewahrung von Waffen oder Munition

(1) Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen. Schusswaffen dürfen nur getrennt von Munition aufbewahrt werden, sofern nicht die Aufbewahrung in einem Sicherheitsbehältnis erfolgt, das mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 (Stand Mai 1997) 1) oder einer Norm mit gleichem Schutzniveau eines anderen Mitgliedstaates des Übereinkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Mitgliedstaat) entspricht.
(2) Schusswaffen, deren Erwerb nicht von der Erlaubnispflicht freigestellt ist, und verbotene Waffen sind mindestens in einem der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 (Stand Mai 1997) entsprechenden oder gleichwertigen Behältnis aufzubewahren; als gleichwertig gilt insbesondere ein Behältnis der Sicherheitsstufe B nach VDMA 2) 3) 24992 (Stand Mai 1995). Für bis zu zehn Langwaffen gilt die sichere Aufbewahrung auch in einem Behältnis als gewährleistet, das der Sicherheitsstufe A nach VDMA 24992 (Stand Mai 1995) oder einer Norm mit gleichem Schutzniveau eines anderen EWR-Mitgliedstaates entspricht. Vergleichbar gesicherte Räume sind als gleichwertig anzusehen.

Also ich lese das so, dass man Kurzwaffen in einem B-Schrank unterzubringen hat, bei der Aufbewahrung von Waffen und Mun. diese zu trennen hat wenn man nicht wenigstens einen Schrank WG 0 hat.

Der "Jägerschaftsschrank A mit B-Innenfach ist eine Besonderheit:
AWaffV, § 13 - Aufbewahrung von Waffen oder Munition
(1) In einem Sicherheitsbehältnis, das der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 (Stand: Mai 1997)1) oder einer Norm mit gleichem Schutzniveau eines anderen Mitgliedstaates des Übereinkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Mitgliedstaat) oder der Sicherheitsstufe B nach VDMA 249922)3) (Stand: Mai 1995) entspricht, dürfen nicht mehr als zehn Kurzwaffen (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 2.6, dritter Halbsatz zum Waffengesetz), zu deren Erwerb und Besitz es einer Erlaubnis bedarf, oder zehn nach Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.1 bis 1.2.3 zum Waffengesetz verbotene Waffen aufbewahrt werden;
(...)
(4) Werden Langwaffen, zu deren Erwerb und Besitz es einer Erlaubnis bedarf, in einem Sicherheitsbehältnis, das der Sicherheitsstufe A nach VDMA 24992 (Stand: Mai 1995) entspricht, aufbewahrt, so ist es für die Aufbewahrung von bis zu fünf Kurzwaffen, zu deren Erwerb und Besitz es einer Erlaubnis bedarf, und der Munition für die Lang- und Kurzwaffen ausreichend, wenn sie in einem Innenfach erfolgt, das den Sicherheitsanforderungen nach Absatz 1 Satz 1 entspricht; in diesem Fall dürfen die Kurzwaffen und die Munition innerhalb des Innenfaches zusammen aufbewahrt werden.

@Pfannenjäger: Wo steht bitte dass "zusammen" nicht "in der Waffe" zuläßt? Ist das Richterrecht? :?

Viele Grüße,

Joe
 
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Heiko 84 schrieb:
Seid ihr da ganz Sicher, dass man im B-Schrank schon Kanone und Mun nebeneinander parken darf?

Ich dachte B Schrank reicht nur aus um überhaupt auch Kurzwaffen agern zu dürfen. Aber doch Waffen und Munition getrennt :?:

Zum (gefühlten) 1000.sten mal: Im A-Schrank mit B-Innenfach (sog. Jägerschrank) darf ich im B-Fach meine KW samt Muni aufbewahren.
Das geht sonst nur ab 0-Schrank aufwärts.
Und zusammen aufbewahren heißt nicht, dass nicht das geladene Magazin in der Waffe sein darf. Das heißt, es ist nicht verboten, dass es in der Waffe ist.

Und auch zum 1000.mal: Solange ich allein zu Hause mit der Waffe bin ist es wurscht wo sie ist: Zuckerdose, Kühlschrank, unterm Kopfkissen, im Hosenbund oder meinetwegen auch zerlegt auf dem Küchentisch zum Reinigen.
 
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