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Bis jetzt hat man nur Hundehaare auf der Kleidung und die Aussage des Geschädigten, weitere Fakten stehen wohl noch nicht zur Verfügung.
Meines Wissens brauchts für die Artbestimmung per DNA-Analyse schon irgendwas „zum Anfassen". Wenigstens Haare, besser Haare mit Haarwurzeln, am besten intaktes Gewebe oder Körpersäfte (vgl. https://chwolf.org/woelfe-kennenlernen/monitoring/genetische-analysen ) Einmal vom Wolf angehustet worden zu sein oder ihm die Pfote geschüttelt zu haben, reicht offenbar nur bei CSI Miami für eine Täterbestimmung.Haben die keine Wolf DNA gefunden weil die Wunde zu gut gereinigt worden ist? Kann man mit Desinfektionsmitteln erst selbst und dann beim Arzt DNA völlig entfernen? War an der Kleidung keine DNA weil er nur in die Hand gebissen wurde? Hat er Handschuhe getragen?
Angeblich hat man auch Katzenhaare gefunden. Man muss den Täterkreis daher um einige Arten erweitern. Vielleicht wars doch die gefürchtete Wildkatze?Bis jetzt hat man nur Hundehaare auf der Kleidung und die Aussage des Geschädigten, weitere Fakten stehen wohl noch nicht zur Verfügung.
Sehe ich Dritte oder mich selbst akut gefährdet, liegt u.U. Notstand vor.
Zum Gruße,Ob das u.U Notstand ist kann dann wegen mir so einer klären, der da Geld für bekommt.
Wenn ich aber den Fall klären kann, ohne mich selbst zu gefährden, bin ich dazu verpflichtet zu helfen.
Sonst wäre es unterlassene Hilfeleistung.
Und einen Angriff wehrt man am besten ab indem man ihn direkt beendet.
Denn je länger der Angriff dauert, desto eher gibt es Schäden bzw gefährdet man sich und andere.
bevor ihr euch wieder fake news einredet solltet ihr die möglichkeit in erwägung ziehen dass die laborergebnisse korrekt sind und der mann haustiere hat . die rehhaare müsste er selbst mal erklären .
es gab WELTWEIT im jahre 2018 ganze 5 wolfsattacken , alles in ländern wo der wolf viel häufiger ist als bei uns
https://en.m.wikipedia.org/wiki/List_of_wolf_attacks#2010s
diese friedhofstory kann man dann wohl begraben .
Die stammen vom „Tatort":die rehhaare müsste er selbst mal erklären
Zum Gruße,
d a wäre ich mal sehr vorsichtig - und ich bin wahrlich kein Wolfsfreund. Lies mal die Sache mit der "Unterlassene Hilfeleistung" genau nach, "böse Geister" könnten ja schon in Frage stellen, ob der "Griff nach der Hand" eine erhebliche Gefahr i.S. des Gesetzes sein kann, so etwa nach dem Motto:
"Wir wissen, dass der Wolf den Menschen nicht attackiert, der will nur lernen...".
Wohlgemerkt, ich teile diese Auffassung nicht, ich sage nur, auf was man sich ggf. einstellen muss.
Zum Gruße,Wie ich weiter oben geschrieben habe, kann dann der werte Herr Richter sein abschliessendes Urteil fällen.
Zu Erst würde ich helfen, denn da wäre ich gesetzlich zu verpflichtet, wenn ich mich nicht selbst gefährde.
Diese Liste beweist nur eines:es gab WELTWEIT im jahre 2018 ganze 5 wolfsattacken , alles in ländern wo der wolf viel häufiger ist als bei uns
https://en.m.wikipedia.org/wiki/List_of_wolf_attacks#2010s
aber mit einer viel niedrigeren menschlichen Bevölkerungsdichtees gab WELTWEIT im jahre 2018 ganze 5 wolfsattacken , alles in ländern wo der wolf viel häufiger ist als bei uns