Wien: Jäger tötet Reh mit Messer im Stadtgebiet

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Hier mal eine Abhandlung von Dr. Armin Deutz über Nottötungen.

Er hebt hervor dass, wenn irgend möglich, ein Fangschuß immer das erste Mittel der Wahl sein sollte, weiter unten schreibt er dann auch dass das Durchtrennen der beiden Halsschlagadern im Bereich des Kehlkopfes dem Abfangen vorzuziehen ist, und dass das Knicken nicht mehr als Tierschutzgerecht anzusehen ist. Aber das kann jeder selbst nachlesen, verlinkt hab ich den Artikel ja.
 
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Durchtrennung des Rückenmarks führt, soweit ich das weiß, zu sofortiger Bewusstlosigkeit. Danach ist ein Kehlschnitt kein Problem - für das Stück.
Das Rückenmark ist lang.
Beim gekonnten, erfolgreichen Abnicken (was sich aber leider öfter zu in einem Herumgestochere auswächst) wird aber die Medulla oblongata quer durchtrennt, was zu einem Signalchaos im Hirn und deshalb zu sofortiger Bewusstlosigkeit führt. Periphere Reflexe bleiben aber für eine Weile bestehen. Diese Methode ist gilt als schwierig und deshalb als verpönt. Die zweitschnellste Methode zur Bewusstlosigkeit mit der kalten Waffe ist das "Schächten" wenn es denn mit der richtigen Technik und richtigem Werkzeug durchgeführt wird: Mit einem ziehenden Schnitt eines langen rasiemesserscharfen Messers, wie es kaum ein Jäger bei sich führt. Bis zur Bewusstlosigkeit dauert es dann nur wenige Sekunden.
Beim Stich hinters Blatt hängt es davon ab, ob das Herz getroffen wird (ca. 30 sec) oder ob nur die Lunge bzw der Pleuraraum eröffnet wird (bis mehrere Minuten).
Nun sucht euch was aus.
(Nicht bewertet habe ich die direkte körperliche Nähe bei der Prozedur. Die ist beim Stich hinters Blatt am geringsten)
Noch geringer natürlich beim Fangschuss.
 
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Hier mal eine Abhandlung von Dr. Armin Deutz über Nottötungen.

Er hebt hervor dass, wenn irgend möglich, ein Fangschuß immer das erste Mittel der Wahl sein sollte, weiter unten schreibt er dann auch dass das Durchtrennen der beiden Halsschlagadern im Bereich des Kehlkopfes dem Abfangen vorzuziehen ist, und dass das Knicken nicht mehr als Tierschutzgerecht anzusehen ist. Aber das kann jeder selbst nachlesen, verlinkt hab ich den Artikel ja.
Der Link beschreibt aber nicht wie das mit den Halsschlagadern richtig geht.
 
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...Die zweitschnellste Methode zur Bewusstlosigkeit mit der kalten Waffe ist das "Schächten" wenn es denn mit der richtigen Technik und richtigem Werkzeug durchgeführt wird: Mit einem ziehenden Schnitt eines langen rasiemesserscharfen Messers, wie es kaum ein Jäger bei sich führt. Bis zur Bewusstlosigkeit dauert es dann nur wenige Sekunden.
...
Magst da mal die genaue Schnittführung erläutern? Linke Seite, Rechte Seite, beidseitig, Drossel duchtrennen?
 
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Das Abnicken muss man wirklich können!
Es ist bei verunfallten Wild o. Ä. in den seltesten Fällen angebracht, da ein "Stillhalten" des Wildes nicht zu erreichen ist und man sich selbst gewissen Gefahren aussetzt, oder aus sonstigen Gründen unmöglich ist.
Ich konnte häufig an erlegtem Wild üben und als Schlachter ist mir die Anatomie nicht unbekannt und trotzdem ziehe ich meistens die KW vor, sofern die Voraussetzungen gegeben sind.

Vor Jahren habe ich mal ein Damtier, das sich fast bewegungsunfähig in einem Zaun verfangen hat abnicken können um danach schmerzlos durch Kehlschnitt das Stück entbluten zu lassen.
D.T.
 
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Magst da mal die genaue Schnittführung erläutern? Linke Seite, Rechte Seite, beidseitig, Drossel duchtrennen?
Das sehr scharfe Messer sollte zweimal so lang sein wie der Hals des Tieres breit ist. Der Schnitt geht durch beide Halsschlagadern und die Drossel bis zur Halswirbelsäule. Möglichst in einem Zug. Nicht umsonst muss der jüdische Schochet eine strenge Ausbildung durchlaufen haben.
 
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Hier mal eine Abhandlung von Dr. Armin Deutz über Nottötungen.

Er hebt hervor dass, wenn irgend möglich, ein Fangschuß immer das erste Mittel der Wahl sein sollte, …

Das ist auch meine Beobachtung bzgl. Der Rechtsprechung.
Deshalb halte ich Aussagen, wie gestern in einem anderem Thread, von wegen „wenn man einen brauchbaren Hund hat, braucht man bei der Nachsuche auf einen Bock eigentlich gar keine Waffe“ für ausgesprochen Quatsch.
 
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Das ist auch meine Beobachtung bzgl. Der Rechtsprechung.
Deshalb halte ich Aussagen, wie gestern in einem anderem Thread, von wegen „wenn man einen brauchbaren Hund hat, braucht man bei der Nachsuche auf einen Bock eigentlich gar keine Waffe“ für ausgesprochen Quatsch.

Dann schreib das doch im entsprechenden Faden oder schreib @Allez direkt an, und „verstecke“ es nicht hier. Wenn du zwischen Schusswaffe und kalter Waffe zudem nicht unterscheiden kannst, ist es ausgesprochener Unfug, anderen Tipps geben zu wollen oder wirre Rechtsauffassungen aus dem Kontext zu reißen.

Wenn du weiter die Hatz auf einer Nachsuche mit dem Hetzen eines Hundes bspw. zu Ausbildungszwecken auf ein gesundes oder (mutwillig erzeugtes) krankes Tier gleichsetzt, solltest du vllt in einem ruhigen Moment mal in dich gehen.

Deine persönliche Meinung in allen Ehren, aber manchmal ist es klüger, diese für sich zu behalten.
 
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Genau das schreibt er in dem Artikel nicht.
entweder kannst du nicht lesen oder ich....

Zitat aus https://www.ag-jagdhunde.ch/pdf/Nottoetung_Deuz.pdf :
Knicken und Abfangen
Das Knicken, also der Stich zwischen das Hinterhauptloch und den ersten Halswirbel in der Mitte einer zwischen den unteren Lauscheransätzen gedachten Linie, wird weitgehend als veraltete und nicht tierschutzkonforme Methode angesehen, bei der sich Wild im Vergleich zu anderen Methoden deutlich mehrängstigt und ihm bei einem misslungenen Stich grosse Schmerzen zugefügt werden.....

Zitatende
 
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Was mich ein bisschen irritiert ist das Betäuben vor dem Kehlschnitt oder dem abfangen. Praktiziert das hier jemand bei Sauen oder Rehen?
Wenn da der erste Schlag nicht perfekt ist, erhöht doch das den Stress noch mehr?
 
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