Wie mit Altersgebrechen Dritter umgehen

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Wenn ich an die jungen dynamischen gesunden Menschen denke, die bei der Handhabung während der Jägerprüfung mit zittrigen Händen am Drilling rummanipulieren. Magazine als Patronenlager bezeichnen, stottern, Schweissausbrüche haben.
Soll man die dann auch gleich nach Hause schicken, oder doch warten bis sie einen sicherheitsrelevanten Fehler begehen ?
 
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Die ganzen "Hardliner" sollten mal überlegen, wie sie sich fühlen würden, wenn ein Schreiben vom SB kommt, dass man sich zum Amtsarzt zu bewegen hat, weil die körperliche Eignung in Frage gestellt sei.

Ich bleib dabei, freundlichen Helfen, dann baut sich eine persönliche Beziehung auf. Und dann kann man durchaus das 4- Augen- Gespräch entsprechend lenken, dass der Jäger SELBST auf den Gedanken kommt, besser nicht mehr zu jagen. Und beim nächsten Mal einfach den JS nicht mehr zu verlängern. Und man erfährt die Hintergründe

Aber was rede ich, bin ja nur seit gut 35 Jahren Aufsicht und über 20 Jahre RO beim IPSC. Fingerspitzengefühl ist bei so was gefragt. Und das lernt man nicht in einem 2-Tage- Online Kurs.
Ich hab eine wirklich ehrlich gemeinte, vielleicht dumme Frage. Der zu Beginn beschriebene Jäger hatte einen Tremor. Ich verstehe das so, dass er dauernd am zittern ist und deshalb auch nicht in der Lage war die Munition einzuführen. Nun gut, man hilft ihm. Danach legt er die Waffe auf und schießt mit diesem Zittern. Und ja, es entbehrt nicht eine gewissen tragischen Komik, dass der Abzug dann schon verdammt gut eingestellt werden muss, damit nicht zu früh ein Schuss rausgeht. Jetzt ohne Komik: der Mann kommt einfach, obwohl jemand daneben steht, zu früh an den Abzug und produziert ein Querschläger.

Ab wann würden denn die ganzen Nicht-Hardliner denn die Reißleine ziehen und sagen, das Risiko ist einfach zu groß?

Mich interessieren keine Vergleiche mit Autos oder Jung Jäger oder sonst was, sondern einfach der Sachverhalt, dass jemand gesundheitlich nicht mehr in der Lage ist, alleine zu schiessen und damit trotz gutem Willen und Anleitung eigentlich nicht mehr in der Lage ist, eine Waffe zu bedienen
 
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der Mann kommt einfach, obwohl jemand daneben steht, zu früh an den Abzug und produziert ein Querschläger
Werden die grundlegenden Sicherheitsregeln im Umgang mit Schußwaffen eingehalten, landet auch der "accidental discharge" (AD) im Kugelfang.

Genau um die Einhaltung der Sicherheitsregeln zu gewährleisten, steht die Aufsicht bei "unsicheren" Kandidaten (damit sind auch Anfänger oder Ungeübte gemeint) direkt daneben.
 
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ist halt immer schwer, eine Situation zu beurteilen bei der man nicht selbst dabei war
Sehr richtig. Wir wissen auch nicht, ob sich die Standaufsicht aus dem Eingangspost ein wenig Vertrauen bei dem älteren Herrn erwerben wollte und erworben hat. Wir wissen auch nicht ob es das hier schon mehrfach erwähnte 4-Augen-Gespräch zwischen Aufsicht und älterem Herrn gegeben hat.

Was wir haben ist jemend der sich in anderer Leute Angelegenheiten einmischt und der die typische Frage stellt: Darf der das und wenn der das darf, warum tut Niemand was dagegen.
 
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Die Benutzer der Schießstätten haben die Anordnungen der verantwortlichen Aufsichtspersonen nach Absatz 1 zu befolgen. § 11 Abs. 2 AWaffV

Ordnungswidrig im Sinne des § 53 Abs. 1 Nr. 23 des Waffengesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
...
10. entgegen § 11 Abs. 2 eine Anordnung nicht befolgt,
§ 34 Ziffer 10 AWaffV

Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen in der Regel Personen nicht,
...
5. die wiederholt oder gröblich gegen die Vorschriften eines der in Nummer 1 Buchstabe c genannten Gesetze verstoßen haben.

Gesetze nach Nummer 1 Buchstabe c: Waffengesetz, dem Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen, dem Sprengstoffgesetz oder dem Bundesjagdgesetz

Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
...
23. einer Rechtsverordnung nach § 15a Absatz 4, § 27 Absatz 7 Satz 2, § 36 Absatz 5, den §§ 39a, 39c Absatz 1 oder 2 Satz 1, § 42 Absatz 5 Satz 1 oder Absatz 6 Satz 1 oder § 47 oder einer vollziehbaren Anordnung auf Grund einer solchen Rechtsverordnung zuwiderhandelt, soweit die Rechtsverordnung für einen bestimmten Tatbestand auf diese Bußgeldvorschrift verweist.
§ 53 Abs 1 WaffG

Was meinst Du?
Dass deine angeführten §§ da gar nicht relevant sind. Das hast du gemacht, weil du sie aus dem Kontext gerissen hast.
 

Wheelgunner_45ACP

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Ich hab eine wirklich ehrlich gemeinte, vielleicht dumme Frage. Der zu Beginn beschriebene Jäger hatte einen Tremor. Ich verstehe das so, dass er dauernd am zittern ist und deshalb auch nicht in der Lage war die Munition einzuführen. Nun gut, man hilft ihm. Danach legt er die Waffe auf und schießt mit diesem Zittern. Und ja, es entbehrt nicht eine gewissen tragischen Komik, dass der Abzug dann schon verdammt gut eingestellt werden muss, damit nicht zu früh ein Schuss rausgeht. Jetzt ohne Komik: der Mann kommt einfach, obwohl jemand daneben steht, zu früh an den Abzug und produziert ein Querschläger.

Ab wann würden denn die ganzen Nicht-Hardliner denn die Reißleine ziehen und sagen, das Risiko ist einfach zu groß?

Mich interessieren keine Vergleiche mit Autos oder Jung Jäger oder sonst was, sondern einfach der Sachverhalt, dass jemand gesundheitlich nicht mehr in der Lage ist, alleine zu schiessen und damit trotz gutem Willen und Anleitung eigentlich nicht mehr in der Lage ist, eine Waffe zu bedienen
Deshalb daneben Stehen. Einen möglichen Schuss wird man so nicht verhindern, keine Diskussion. Man kann aber sicher stellen, dass die geladene Waffe immer Richtung Kugelfang ausgerichtet ist. Und passiert dann die Fehlauslösung NICHT laut werden. Der Schütze ist da sowieso schon aufgeregt. Und damit stellt man den anderen bloß. Sondern mit ruhiger Stimme auf einen Kaffee einladen. Ich weiß, das ist nicht immer leicht. Und dann draußen das Ganze in Ruhe besprechen.

Das Ganze erfordert einfach Fingerspitzengefühl. Da gibt es kein Schwarz/ Weiß.
 
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Dass deine angeführten §§ da gar nicht relevant sind. Das hast du gemacht, weil du sie aus dem Kontext gerissen hast.
Es geht darum, dass jemand das Schießen nicht einstellt oder den Stand nicht verlässt, obwohl ihn die Aufsicht dazu aufgefordert hat. Genau das bringst Du unterschwellig in Deinem Post #82 zum Ausdruck, obwohl Du es nicht ausdrücklich sagst. Genau dafür sind die genannten §§ einschlägig und aus den Kontext gerissen ist da nichts.

Müssen wir aber nicht ausdiskutieren. Ich habe noch nie erlebt, dass sich jemand dem Standverweis widersetzt hat. Motzen und Maulen, Protest und Beschwerde beim Betreiber, Schützenmeister oder wem immer, ja das gab es, aber gegangen sind sie alle.
 
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Ich finde es faszinierend, dass einige hier der Ansicht sind, dass jedes Sicherheitsrisiko durch eine Aufsichtsperson de facto auf null gesetzt werden kann. Und sei es per Anleitung, Gespräch oder Definition. Und ich rede die ganze Zeit von Sicherheitsrisiko, nicht über Respekt.

Noch faszinierender finde ich, dass sich niemand von diesen Personen überhaupt mit dem Sachverhalt auseinandersetzt, dass, wenn etwas passiert, die offensichtliche gesundheitliche Einschränkung, anscheinend keine Berücksichtigung in einer Untersuchung beziehungsweise vor Gericht haben wird ? Und insbesondere das Aufsichtspersonal keine Mitverantwortung hat? Und wenn, dann nur eine Ordnungswidrigkeit? Ich bin kein Jurist, aber mir ziemlich sicher, dass der Wegfall der Zuverlässigkeit dann das kleinste Problem ist.

Und wenn ein Gespräch mit diesem Mann – wer führt es überhaupt?- nichts bringt und mal bewusst negativ, dieser Mann auch beratungsresistent ist, dann geht er souverän auf die nächste DJ. Juristisch ist das wieder etwas anderes. Risiko bleibt hoch.

Sorry, ich bleibe dabei. Wenn es offensichtlich ist, dass eine Person eine Waffe aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr alleine bedienen kann, dann sollte er nicht mehr auf dem Schiessstand aktiv sein.
 
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Ich finde es faszinierend, dass einige hier der Ansicht sind, dass jedes Sicherheitsrisiko durch eine Aufsichtsperson de facto auf null gesetzt werden kann.
Das hat wer, wo geschrieben oder zum Ausdruck gebracht?
Sorry, ich bleibe dabei. Wenn es offensichtlich ist, dass eine Person eine Waffe aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr alleine bedienen kann, dann sollte er nicht mehr auf dem Schiessstand aktiv sein.
Zum wiederholten male, Deine Entscheidung. Die Aufsicht im Eingangsfall hat anders entschieden, andere treffen jeweils ihre Entscheidung.
 

Wheelgunner_45ACP

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Sorry, ich bleibe dabei. Wenn es offensichtlich ist, dass eine Person eine Waffe aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr alleine bedienen kann, dann sollte er nicht mehr auf dem Schießstand aktiv sein.
Wie willst du das erreichen? Ich hatte die Situation schon 2 oder 3 mal seit ich Aufsicht bin. Das ruhige Gespräch bei einer Tasse Kaffee hinterher hat bisher immer zur Selbsterkenntnis geführt, besser nicht mehr zu schießen. Nicht sofort, aber zumindest das Samenkorn war gepflanzt. Es wurden dann auch bei Einen alle Waffen bis auf seine Lieblingswaffe verkauft. Hätte das nicht funktioniert, hätte ich den Schützenmeister eingebunden und es zu seinem Problem gemacht.

Aber gleich beim Amt melden ohne vorher das Gespräch zu suchen? Käme mir zumindest nie in den Sinn.

Oder was wäre deine Idee? Hart ein Standverbot aussprechen? Rundmail an alle Pächter die DJ'ten organisieren?
 
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In der Vergangenheit habe schon einige Fälle erlebt. Sie hätten zwar gedurft und waren auch mit auf DJ und hatten ein Gewehr dabei, allerdings immer ungeladen.
Opa brauchte einen Nachweis um mit auf die Jagd zu gehen. Ob er da mit geladenem Gewehr aufgetaucht wäre ist eher fraglich.
Nur weil er körperlich nicht mehr gut drauf war hat das ja nichts mit seinem Geisteszustand zu tun.
Ich wünsche denjenigen, die hier so vehement den JS Entzug fordern, daß es ihnen mal genauso ergeht. Die Hoffnung, daß sie es selbst einsehen scheint eher ungewiss.
 

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