Jagd ist ein "Unternehmen " daher auch der ganze Zauber mit der Berufsgenossenschaft. Wäre es Hobby, würde man um die BG herum kommen.Jagd ist steuerrechtlich Liebhaberei, sofern die Jagd nicht mit dem Betrieb einer Landwirtschaft oder einer Forstwirtschaft im Zusammenhang steht. Die Gewinne brauchst Du so wenig versteuern, wie du die Kosten absetzen kannst.
Die Kreisgruppe weiß auch hier am ehesten, wo es noch freie Plätze oder auch mal eine Übergangslösung gibt und stellen gerne den Kontakt her.
Wäre mal interessant zu wissen, wie die meisten Jäger ohne persönlichen Anschluss in ein Revier gekommen sind …
Würde meinen, neben dem persönlichen Umfeld ist die KG der häufigste Vermittler für langfristige jagdliche Beziehungen?
Dass jemand wie in den hier geschilderten Fällen bei einer Vermittlung über die KG „abgezockt“ wurde, wäre mir auch nicht bekannt. Geht doch meist etwas anständiger und verbindlicher zu, wenn eine dritte Partei involviert ist.
Die Kleinanzeigen waren aber sehr teuer, 50 oder 70 Euro.
die sich aber auf der Kostenseite nicht auswirkt.Jede geschriebene Nachricht an die BGS'ler Arbeitszeit
Also ich werde den Eindruck nicht los, das ist ein sinnloses Neidgeschreibsel. Es braucht uns nicht kümmern, ob jemand seine Einnahmen aus der Jagd versteuert bzw. versteuern muss. Worum geht es euch? Sauere Trauben? Abneigung dagegen, dass andere mit JES Geld verdienen und ihr nicht? Es ist ein freies Land, jeder der mag kann in das Geschäft mit den JES einsteigen.[Edit: ich bin kein Steuerberater, im Zweifelsfall selbst nachforschen]
also was jetzt, Liebhaberei oder doch Gewinnerzielungsabsicht?dass andere mit JES Geld verdienen
Geld verdienen ist nicht gleich Gewinn machen.also was jetzt, Liebhaberei oder doch Gewinnerzielungsabsicht?
in dem Fall dann, dass alles ok ist?das Finanzamt sagt
Ich stimme Dir voll und ganz zu. Es ist eine marktwirtschaftliche Sichtweise, die legitim ist. Potential gehört ausgeschöpft und Dumme lassen sich gut melken ...So What? Im Bekleidungshandel sind solche Margen auch nicht unüblich.
Sieh es doch mal so, Jagd ist für viele Pächter ein Hobby, eine Leidenschaft, eine Passion. Die Jagd darf Geld kosten, sogar teuer sein, aber sie soll nicht Verdruss bereiten. Als Pächter kann ich Dir sagen, es gibt viele Jagderlaubnisnehmer, die dem Pächter Verdruss bereiten, manchmal im Übermaß.
Aus dieser Erfahrung heraus reduziert sich bei vielen Pächtern die Bereitschaft eine Jagderlaubnis zu vergeben ganz enorm, weil dem Verdruss nichts gleichwertiges gegenübersteht. Mit dieser Ansicht stehe ich nicht allein, wie mir Nachrichten außerhalb des öffentlichen Forums zeigen.
Anders sieht es aus, wenn der Ärger durch geldwerte Gegenleistung kompensiert oder sogar mehr als ausgeglichen wird. Man vom Ärger einen Gewinn hat.
Daraus entsteht dann ein Angebot an Jagderlaubnissen die Geld kosten. Diese Jagderlaubnisse finden Abnehmer, wie man sieht. Und manchmal werden auch Angebote angenommen, die man besser nicht annimmt, siehe den Betrugsfaden.
Wenn o.a. Beispiel zutrifft, warum pachten die potentiellen Begeher das Revier nicht für 2,5-3 Euro pro ha, statt für 6,- Euro pro ha eine Jagderlaubnis zu nehmen? Mangelndes Geld kann es nicht sein, mangelnde Risikobereitschaft vielleicht schon. Ist halt etwas anderes, wenn man einen Vertrag über 9 oder 12 Jahre hat und nicht aussteigen kann, wenn es einem nicht mehr gefällt.
… Eigenjagd anschaffenGeld verdienen ist nicht gleich Gewinn machen.
Ich habe eine deutliche Gewinnerzielungsabsicht, das Finanzamt sagt jedes Jahr es wäre Liebhaberei. Was nun?
Wie uns die Geschichte lehrt, ist es manchmal die JG, die versucht ein Geschäftsmodell auf JES-Basis auf die Füße zu stellen. In dem Fall Bettenfeld mit wenig Erfolg.Wenn die Jagdgenosse so blöde sind bei so einem Geschäftsmodell die Füße still zu halten, bitte.
Ich kenne Beispiele, da wurde sehr schnell neu verpachtet.
Befasse dich mal mit Kleinunternehmer Regelung.die sich aber auf der Kostenseite nicht auswirkt.
Aber Achtung: "Umsatzsteuerrechtlich kommt es nicht auf Gewinnerzielungs-, sondern auf (nachhaltige) Einnahmeerzielungsabsicht an, sodass Einnahmen aus Liebhaberei umsatzsteuerbar sein können." siehe Haufe
Bei entsprechenden Einnahmen aus Begehungsscheinen und WIldbretverkauf könnte ein Steuervergehen bei der USt den Jagdschein kosten
[Edit: ich bin kein Steuerberater, im Zweifelsfall selbst nachforschen]