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Ich müsste Zuhause mal in meine Unterlagen schauen, aber wenn ich mich noch recht entsinne darf man in NDS das gefangene Tier ins Revier verbringen um dort den Tötungsschuss anzutragen. Im befriedeten Bereich bedarf es dafür ja einer Schießerlaubnis.1. Rechtsquelle dafür? (Ich rede nicht von "Verbringen" im Sinn von "woanders wieder freilassen", sondern Verbringen ins Revier zum Zweck der Erlegung.)
2. Fangschuß auf dem Dachboden?