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Gelöschtes Mitglied 26340
Guest
Weidmannsheil... jetzt habe ich eine Schiesserlaubnis genau für mein Grundstück
Ich bin bereits bei 6 dieses Jahr auf dem eigenen Grundstück, grad ist etwas Ruhe eingekehrt .
Weidmannsheil... jetzt habe ich eine Schiesserlaubnis genau für mein Grundstück
Der Einwand ist nicht ganz abwegig. Was ich mit Sicherheit sagen kann, ein ausgewachsener Marder kommt durch 5x5 cm. Wo der Kopf durchpaßt, paßt auch der Rest durch. Mein Gesicht, welches ich damals gemacht habe, ist leider auf keinem Foto festgehalten.Es mag auf dem Bild täuschen, aber die Maschenweite sieht etwas groß aus
Die Sache mit dem angeblichen Verbot eines "Transportes" ist hier schon häufiger behauptet, jedoch bislang nicht einmal mit Rechtsquelle unterlegt worden.
Die sachgerechte Verbringung eines ordnungsgemäß gefangenen Waschbären vom Fangort im befriedeten Bezirk ins nahegelegene Jagdrevier zum Zweck der Erlegung ist ja gerade kein Transport im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 sowie deren entsprechenden nationalen Umsetzungen (D: TierSchTrV).
[...]
@jagdpeter: Frage Deine Behörde bitte mal nach der rechtlichen Begründung für eine solche Verbringungsuntersagung. Das würde mich wirklich mal interessieren.
Der Fall, dass man ein Tier zur Wildtierauffangstation bringen wollte, wäre so auch problematisch. Rechtsgrundlagen sind immer gut, vielleicht hilft es ja auch der Behörde beim Verstehen der Thematik.
(5) Diese Verordnung gilt nicht für den Transport von Tieren, der nicht in Verbindung mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit durchgeführt wird, und nicht für den Transport von Tieren, der unter Anleitung eines Tierarztes unmittelbar in eine bzw. aus einer Tierarztpraxis oder Tierklinik erfolgt.
(2) Diese Verordnung gilt [...] nicht für Transporte im Sinne des Artikels 1 Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 1/2005.
Es mag auf dem Bild täuschen, aber die Maschenweite sieht etwas groß aus
Bei dem Ding ist er entweder weg oder beim Versuch ihn zu erlegen beißt er dir in die Pfoten.... August ist bald... und ich brauchte noch einen Abfangkorb...
Anhang anzeigen 198148
Auch bei einem Wellengitter von 4x4 ist schon ein Marder durch, ein starker Rüde vielleicht nicht,Der Einwand ist nicht ganz abwegig. Was ich mit Sicherheit sagen kann, ein ausgewachsener Marder kommt durch 5x5 cm. Wo der Kopf durchpaßt, paßt auch der Rest durch. Mein Gesicht, welches ich damals gemacht habe, ist leider auf keinem Foto festgehalten.
Einsatz Conibear ist in den meisten Bundesländern verboten.Baut euch eine Box (Fangkiste) wie einen Abfangkorb und platziert dort eine Conibear Falle. Wildtier in der Kastenfalle ansprechen, ist es Nachbars Katze laufen lassen, ist es ein Waschbär Fangkiste davor, Falle auf und einfach warten.
Funktioniert lautlos und sauber.
Quält er sich, kann man mit dem Messer nachhelfen.
Beschrieben in dem Buch: "Das Fangjagdbuch" von Carsten Bothe von 1998, Seite 134ff.
Bei dem Ding ist er entweder weg oder beim Versuch ihn zu erlegen beißt er dir in die Pfoten.
Mein Kenntnis Stand ist: verbringen von Wildtieren wie eben Waschbären ist strengstens untersagt und sollten in der Falle erlegt werden(voraussetzung JJS Fallenlehrgang sowie Schießgenehmigung für befriedeten Bezirk vom Landratsamt)Moin,
zur zweiten Frage: Der Schußwaffengebrauch zum Abfangen könnte für besondere Situationen genehmigt werden, wird es aber in den allermeisten Fällen wohl eher nicht, da ein mit der Lebendfangfalle gefangenes Tier das nicht rechtfertigt.
Den Waschbären in einen abgedunkelten Abfangkorb zu bugsieren und so ins nahe Revier zu verfrachten, ist sowohl Jäger als auch Tier zuzumuten.
Waidmannsheil,
Schnepfenschreck.
verbringen von Wildtieren wie eben Waschbären ist strengstens untersagt und sollten in der Falle erlegt werden