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- 11 Aug 2011
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In Niedersachsen ist an Fallen alles erlaubt was in irgendeinem anderen Bundesland auch erlaubt ist.
Der Grundstückseigentümer in Niedersachsen darf mit entsprechender Sachkunde in seinem Garten Fallen stellen, tue ich auch.
In Niedersachsen muß man, wenn man einem Tier über die Regenbogenbrücke helfen will sachkundig sein, man braucht jedoch (nicht gewerblich) keinen Sachkundenachweis.
Wenn die süßen kleinen in der Falle saßen stellt man die Falle offen wieder hin und legt zwei mal die Woche eine Schnapspraline rein. Am 15 Juli spät Abends stellt man die Falle fängisch. Am 16 Juli muß man dann morgens etwas früher aufstehen.
Der Grundstückseigentümer in Niedersachsen darf mit entsprechender Sachkunde in seinem Garten Fallen stellen, tue ich auch.
In Niedersachsen muß man, wenn man einem Tier über die Regenbogenbrücke helfen will sachkundig sein, man braucht jedoch (nicht gewerblich) keinen Sachkundenachweis.
Wenn die süßen kleinen in der Falle saßen stellt man die Falle offen wieder hin und legt zwei mal die Woche eine Schnapspraline rein. Am 15 Juli spät Abends stellt man die Falle fängisch. Am 16 Juli muß man dann morgens etwas früher aufstehen.