Waffenschrank mit mechanischem oder elekt. Zahlenschloss

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@ngelina schrieb:
Das ist eben das, Topfjäger.
Es obliegt schlicht der eigenen Verantwortung. Und dies sorgt beim haarkleine Regelungen regelrecht liebenden Deutschen für ein "Unsicherheitsgefühl".
Auch bei dem Deutschen dessen Beruf der Politiker ist.
Am Ende des gedanklichen Dilemmas steht dann der Schrei nach Biometrie. :x
Damit ist dann auch die Kurx abgeschafft in welche Tresorklasse der Merkzettel mit der Kombination fürs Zahlenschloss reinmuss. :roll:

Mach doch einfach das was sich für Dich, nach Deinen persönlichen Gegebenheiten vor Ort, am Sichersten darstellt.
Ich nehm ihn immer mit. Bis wir Vorschriften für das Führen von Schlüsseln kriegen sollte das reichen. :mrgreen:
Und wenns nicht reicht, dann wars nicht Pech sondern extreme Uneinsichtigkeit!

topfjäger, mach doch einfach das, was der Gesetzgeber ganz offensichtlich meint und nicht nur buchstabengetreu was er vorschreibt. Das ist gar nicht so teuer.
 
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Fritz1 schrieb:
topfjäger, mach doch einfach das, was der Gesetzgeber ganz offensichtlich meint und nicht nur buchstabengetreu was er vorschreibt. Das ist gar nicht so teuer.
Mach dir um mich keine Sorgen. Ich bin auf der sicheren Seite.
 
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@ngelina schrieb:
Das ist eben das, Topfjäger.
Es obliegt schlicht der eigenen Verantwortung. Und dies sorgt beim haarkleine Regelungen regelrecht liebenden Deutschen für ein "Unsicherheitsgefühl"
Ich sehe das Problem woanders und deswegen habe ich mich hier auch eingeklinkt:

Die Aussage "irgendein unklassifizierter Schlüsseltresor reicht" stimmt halt nicht, wurde hier aber unkommentiert geäußert. Das kann man aber so nicht stehen lassen und daher habe ich nachgehakt. Vielleicht gibt es ja auch Vorschriften, von denen ich noch nichts weiß (daher habe ich auch danach gefragt).

Auf die Aussage "je nach dem wie das Gesamtpaket aussieht, reicht unter Umständen auch ein normales Schließbehältnis, um eine ausreichenden Verwahrung der Schlüssel sicherzustellen" wäre ich vermutlich nicht eingegangen.
 
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Fritz1 schrieb:
Und wenns nicht reicht, dann wars nicht Pech sondern extreme Uneinsichtigkeit!

Uneinsichtig, so wie nicht glauben wollen dass im Gesetz nicht steht was man sich selber darüber denkt?
Mein Bester, ich kann nichts dafür dass sich der Gesetzgeber nicht nach Deinen Vorstellungen gerichtet hat. Da kannst Du nachtreten um vor dem eigenen Testosteronspiegel das Gesicht zu wahren so lange Du willst.
 
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Topfjäger schrieb:
Die Aussage "irgendein unklassifizierter Schlüsseltresor reicht" stimmt halt nicht, wurde hier aber unkommentiert geäußert. Das kann man aber so nicht stehen lassen

Oh Gott. Die Schleife wieder von vorne anfangen?
WO steht die Qualifizierung für Schlüsseltresore?
WAS steht da drin?
Und wieso lügen die von mir verlinkten Behörden?
 
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@ngelina schrieb:
[quote="Topfjäger":1gm5ukc9]
Die Aussage "irgendein unklassifizierter Schlüsseltresor reicht" stimmt halt nicht, wurde hier aber unkommentiert geäußert. Das kann man aber so nicht stehen lassen

Oh Gott. Die Schleife wieder von vorne anfangen?
WO steht die Qualifizierung für Schlüsseltresore?
WAS steht da drin?
Und wieso lügen die von mir verlinkten Behörden?[/quote:1gm5ukc9]
Beispiel: Der Schlüssel für den A-Schrank hängt in einem abschließbaren mit "Tresorschlüssel" beschrifteten Schlüsselkasten direkt neben dem A-Schrank.

Frage: Reicht das?

Wenn man sagt, dass irgendein unklassifierter Tresor reicht, müsste es nämlich ausreichen.

Ein unklassifizierter Schlüsseltresor reicht nämlich nur unter Umständen! Wenn man das weglässt, fehlt ein sehr wesentliches Detail.
 
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Topfjäger schrieb:
@ngelina: Was willst du eigentlich zum Ausdruck bringen?

Die Aufbewahrung des Schlüssels ist nicht im Detail geregelt. OK, das wissen wir.

Es sind die "erforderlichen Vorkehrungen" zu treffen, damit niemand Zugriff auf die Schlüssel/Waffen erhält. Hier gibt es also einen Ermessensspielraum.

Will ich 100 % auf der sicheren Seite sein, lege ich für die Schlüssel den gleichen Maßstab an, wie für die Waffen selber.

Falsch: Wenn Du zu 100% sicher sein willst, dass Deine Waffen nicht in unbefugte Hände gelangen, dann musst Du sie wohl oder übel an einen anderen Berechtigten verkaufen.

Wenn ich andere Vorkehrungen wähle, wird im Falle eines Falles entschieden werden müssen, ob die Vorkehrungen ausgereicht haben/ausreichen würden.

Für mich steht fest, dass ich in Bezug auf meine Waffenaufbewahrung keine rechtliche Unsicherheit in Kauf nehme. Was daran "typisch Deutsch" sein soll, weiß ich nicht, aber ich nehme es in dem Zusammenhang mal als Kompliment. Danke.
 
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Fritz1 schrieb:
solmspruefung schrieb:
Topfjäger schrieb:
.

Will ich 100 % auf der sicheren Seite sein, lege ich für die Schlüssel den gleichen Maßstab an, wie für die Waffen selber.

Faszinierend! Ab der 6 KW im leichten B-Schrank wird der Schlüsseltresor auch angedübelt.
6281318gag.gif
Wenn man denn bereit ist, gesunden Menschenverstand walten zu lassen, dann erkennt man, daß das Quatsch ist! Denn wer den Schlüsseltresor mitnimmt, hat deshalb noch keinen Zugriff auf die Waffen. Er muss erst den Schlüsseltresor knacken und dann mit dem Schlüssel wiederkommen. In dieser Zeit kann man aber den Waffentresor oder zumindest sein Schloss austauschen.

Und insgesamt ist der Sachverhalt ähnlich einfach: Falls Waffen wegkommen, dann ist derjenige Waffenbesitzer fein heraus, der nachweisen kann, daß nicht nur die Waffen, sondern auch die Schlüssel zum Waffenschrank entpsrechend der vorgeschriebenen Klassifizierung aufbewahrt wurden.

Erklär uns mal bitte, wie du das im Fall der Fälle nachweisen (also beweisen) willst.

War das nicht der Fall, dann braucht man ein Superversteck und einen milde gestimmten Richter und einen milde gestimmten Staatsanwalt, damit es trotzdem glimplich ausgehen kann. Besonders wahrscheinlich ist das nicht. Wer sich in unserer legalwaffenfeindlichen Gesellschaft auf so etwas verläßt, hängt wohl nicht besonders an seinen Waffen.
 
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hubertushilf schrieb:
Topfjäger schrieb:
Will ich 100 % auf der sicheren Seite sein, lege ich für die Schlüssel den gleichen Maßstab an, wie für die Waffen selber.
Falsch: Wenn Du zu 100 % sicher sein willst, dass Deine Waffen nicht in unbefugte Hände gelangen, dann musst Du sie wohl oder übel an einen anderen Berchtigten verkaufen.
Darum geht es hier doch überhaupt nicht.
 
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Topfjäger schrieb:
Ein unklassifizierter Schlüsseltresor reicht nämlich nur unter Umständen! Wenn man das weglässt, fehlt ein sehr wesentliches Detail.

Ja, das hört sich in der Tat besser an. :D
 
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Ich denke doch.
Du strebst eine 100%ige Sicherheit an. Die gibt es im Hinblick auf den unerlaubten Zugriff auf Waffen nur, wenn Du keine hast.
 
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hubertushilf schrieb:
Ich denke doch.
Du strebst eine 100%ige Sicherheit an. Die gibt es im Hinblick auf den unerlaubten Zugriff auf Waffen nur, wenn Du keine hast.
Es geht hier um die korrekte Aufbewahrung bzw. die Frage "Wie müssen die Waffen aufbewahrt werden, damit mir, z.B. im Falle eines Diebstahls, waffenrechtlich nichts vorgeworfen werden kann?"
 
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Dazu ist doch schon alles gesagt: Waffenschrank lt. Waffengesetz, Schlüssel so aufbewahren, dass keiner einfach so dran kann, z.B. nicht klassifizierter Schlüsselschrank.
 
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hubertushilf schrieb:
Dazu ist doch schon alles gesagt: Waffenschrank lt. Waffengesetz, Schlüssel so aufbewahren, dass keiner einfach so dran kann, z.B. nicht klassifizierter Schlüsselschrank.
Dein Beispiel ist zu kurz..
 
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Topfjäger schrieb:
hubertushilf schrieb:
Ich denke doch.
Du strebst eine 100%ige Sicherheit an. Die gibt es im Hinblick auf den unerlaubten Zugriff auf Waffen nur, wenn Du keine hast.
Es geht hier um die korrekte Aufbewahrung bzw. die Frage "Wie müssen die Waffen aufbewahrt werden, damit mir, z.B. im Falle eines Diebstahls, waffenrechtlich nichts vorgeworfen werden kann?"

Das wird nicht passieren. Wenn Dir Waffen gestohlen werden, hast Du offensichtlich nicht ausreichend dafür gesorgt, dass dies nicht möglich ist.
Das wird man Dir zunächst vorwerfen.
 

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