Waffenschrank mit mechanischem oder elekt. Zahlenschloss

A

anonym

Guest
hubertushilf schrieb:
Frage: In welcher Reihenfolge bricht der Einbrecher die Schränke auf?
Antwort: Er nimmt einen Schraubendreher und öffnet innerhalb von 3 sek. den Munitionsschrank. Dann öffnet er mit mittelmäßiger mechanischer und/oder thermischer Gewalt den A- Schrank und macht sich vom Acker. So sitzt er schon bei Schnitzel und Bier in seiner Stammkneipe [...] während er, wenn er versucht hätte den B- Würfel zu öffnen, noch immer in Deiner Wohnung wäre, in der mittlerweile das MEK staht, weil der böse Bube so einen Scheisslärm gemacht hat
Über das, was die Einbrecher tun, muss man sich wohl keine Gedanken machen, da es hier nicht um Einbruchsschutz geht, sondern um gesetzliche Auflagen. EIn B-Würfel würde wohl niemand vor Ort aufbrechen, sondern einfach mitnehmen. Schafft ein sportlicher 12-jähriger.
Einen A-Schrank mechanisch an der Tür aufzubrechen dürfte ähnlich übrigens ähnlich schwierig/einfach sein wie einen B-Schrank. Sie unterscheiden sich ja nicht in der Tür.
Auch einen kleinen bis mittleren Langwaffenschrank würde ich als Einbrecher einfach mitnehmen. Wenn das zu aufwändig ist, säge man bei einem A-Schrank relativ geräuschlos mit einer guten Handsäge einfach schräg den Boden ab.
Bei einem B-Schrank weiß ich's nicht - ist da in der Doppelwandung denn überhaupt irgendeine böse Füllung? Ansonsten gehts genauso, man sägt nur etwas länger.
Sicherheit ist sowieso eine illusion. Man kann in diesem Zusammenhang allerdinsg davon ausgehen, dass Einbrecher dumm und vor allem faul sind, denn sonst wüssten sie, dass man mit Einbrüchen weniger verdient als mit schlecht bezahlter ehrlicher Arbeit. Wohlhabende Einbrecher findet man selten, schon gar nicht solche, die sich Jagdlangwaffen spezialisiert haben.
Insofern staune ich auch, dass hier Waffenschränke für 1000 (!!!) EUR als günstig bezeichnet werden. Solange Behörde und Versicherung zufriden sind, ist doch alles in Butter? Mn mache sich lieber die Mühe von Dokumentation, Fotos, Wertgutachten usw. des Inhalts, sonst gibt es das böse Erwachen im Versicherungsfall. Denn Versicherungen sind bekanntlich gar nicht mehr so nett, wenn sie ein paar Tausend Euro bezahlen sollen ...
Und da ist die englische Querflinte aus den 30ern entweder "uralt und wertlos" - - oder wird zum "Wertgegenstand", der ohne entsprechende Zusatzversicherung z. B. nur bis 20 % mitversichert ist.
 
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Topfjäger schrieb:
hubertushilf schrieb:
NEIN! Ein Schlüsseltresor braucht GAR KEINE Klassifizierung.
Kannst du das irgendwie belegen? Es wird wohl kaum reichen, die Schlüssel in meinen Nachttisch zu sperren..

Schau doch mal ins Waffengesetz. Wenn Du eine Passage gefunden hast, die sich über die Aufbewahrungsvorschrift von Schlüsseln auslässt, lass es mich bitte wissen.

Welche Sicherheitsklassifizierung hat denn deine Hosentasche, wenn die Hose irgendwo liegt währed du schläfst?
 
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hubertushilf schrieb:
Topfjäger schrieb:
hubertushilf schrieb:
NEIN! Ein Schlüsseltresor braucht GAR KEINE Klassifizierung.
Kannst du das irgendwie belegen? Es wird wohl kaum reichen, die Schlüssel in meinen Nachttisch zu sperren..
Schau doch mal ins Waffengesetz. Wenn Du eine Passage gefunden hast, die sich über die Aufbewahrungsvorschrift von Schlüsseln auslässt, lass es mich bitte wissen.
Na, dann kann ich die ja einfach an meine Schränke hängen..
 
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Topfjäger schrieb:
hubertushilf schrieb:
[quote="Topfjäger":161lou9x]
hubertushilf schrieb:
NEIN! Ein Schlüsseltresor braucht GAR KEINE Klassifizierung.
Kannst du das irgendwie belegen? Es wird wohl kaum reichen, die Schlüssel in meinen Nachttisch zu sperren..
Schau doch mal ins Waffengesetz. Wenn Du eine Passage gefunden hast, die sich über die Aufbewahrungsvorschrift von Schlüsseln auslässt, lass es mich bitte wissen.
Na, dann kann ich die ja einfach an meine Schränke hängen..[/quote:161lou9x]

Den Unterschied zwischen Schlüssel...:
- an den Schrank hängen
- bei sich tragen
- in einem Schlüsseltresor ohne Qualifizierung verwahren
- in einem Schrank/Würfel mit Qualifizierung verwahren

merkst Du schon noch, oder?
 
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hubertushilf schrieb:
Topfjäger schrieb:
hubertushilf schrieb:
[quote="Topfjäger":1h4jlpyx]
hubertushilf schrieb:
NEIN! Ein Schlüsseltresor braucht GAR KEINE Klassifizierung.
Kannst du das irgendwie belegen? Es wird wohl kaum reichen, die Schlüssel in meinen Nachttisch zu sperren..
Schau doch mal ins Waffengesetz. Wenn Du eine Passage gefunden hast, die sich über die Aufbewahrungsvorschrift von Schlüsseln auslässt, lass es mich bitte wissen.
Na, dann kann ich die ja einfach an meine Schränke hängen..

Den Unterschied zwischen Schlüssel...:
- an den Schrank hängen
- bei sich tragen
- in einem Schlüsseltresor ohne Qualifizierung verwahren
- in einem Schrank/Würfel mit Qualifizierung verwahren

merkst Du schon noch, oder?[/quote:1h4jlpyx]

Ich sags mal so: Topfjägers Interpretation ist nicht wesentlich absurder als Deine.
Die Intention des Gesetzgebers über die Waffenaufbewahrung ist klar ersichtlich. Über Schlüsselaufbewahrung braucht im Waffengesetz gar nix zu stehen, weil Logik weiterhilft. Und es ist offensichtlich, daß die Aufbewahrung des Schlüssels in einem minderwertigerem Behältnis, die Schutzklasse des Schrankes auf genau dieses Niveau runterzieht.
Und ich möchte vor Gericht auch nicht erklären müssen, wie ich darauf komme, daß der Schlüssel in der Tasche der nicht getragenen Hose so aufbewahrt sei, daß die sichere Aufbewahrung der Waffen gemäß Waffengestz gegeben sei.
 
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hubertushilf schrieb:
Topfjäger schrieb:
hubertushilf schrieb:
[quote="Topfjäger":34t8pp6c]
hubertushilf schrieb:
NEIN! Ein Schlüsseltresor braucht GAR KEINE Klassifizierung.
Kannst du das irgendwie belegen? Es wird wohl kaum reichen, die Schlüssel in meinen Nachttisch zu sperren..
Schau doch mal ins Waffengesetz. Wenn Du eine Passage gefunden hast, die sich über die Aufbewahrungsvorschrift von Schlüsseln auslässt, lass es mich bitte wissen.
Na, dann kann ich die ja einfach an meine Schränke hängen..

Den Unterschied zwischen Schlüssel...:
- an den Schrank hängen
- bei sich tragen
- in einem Schlüsseltresor ohne Qualifizierung verwahren
- in einem Schrank/Würfel mit Qualifizierung verwahren

merkst Du schon noch, oder?[/quote:34t8pp6c]

Ich sags mal so: Topfjägers Interpretation ist nicht wesentlich absurder als Deine.
Die Intention des Gesetzgebers über die Waffenaufbewahrung ist klar ersichtlich. Über Schlüsselaufbewahrung braucht im Waffengesetz gar nix zu stehen, weil Logik weiterhilft. Und es ist offensichtlich, daß die Aufbewahrung des Schlüssels in einem minderwertigerem Behältnis, die Schutzklasse des Schrankes auf genau dieses Niveau runterzieht.
Und ich möchte vor Gericht auch nicht erklären müssen, wie ich darauf komme, daß der Schlüssel in der Tasche der nicht getragenen Hose so aufbewahrt sei, daß die sichere Aufbewahrung der Waffen gemäß Waffengestz gegeben sei.
 
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Typisch Deutsch.
Es muss wo stehen was ich zu tun habe.

Ihr könnt euch wieder beruhigen. Es steht geschrieben.
Waffen sind so aufzubewahren dass Unberechtigte nicht drankommen können.

Es wird sich wohl kaum begründen lassen dass das der Fall ist wenn der Schlüssel steckt oder an einem Haken neben dem Tresor an der Wand hängt.
Die Qualifikation des Schlüsselbehältnisses/-verstecks als "mindestens genauso hoch gefordert" ist genauso Schmarrn.
Es sei denn jemand ließe sich selbst als Wiederstandsgrad 0 qualifizieren wenn er den Schlüssel in die Hosentasche steckt. :roll:
 
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Wenn ich die Waffen zu Hause in meiner Gewalt habe, dann muss ich sie nicht einschließen. Für den Schlüssel, den ich bei mir habe, dürfte das selbe gelten. Mein Vorschlag, die Schlüssel an den Schrank zu hängen, war lediglich eine überspitzte Schlussfolgerung auf die Argumentation von hubertushilf, die ich nicht teile.

Gehen wir mal davon aus, dass die Waffenaufbewahrung eines Jägers aus irgendeinem Anlass überprüft wird. Er hat drei A-Schänke. In einem die Langwaffen, in einem die Munition und in dem dritten die Schlüssel der beiden erstgenannten Schränke.

Wer legt seine Hand dafür ins Feuer, dass diese Aufbewahrung bedenkenlos ist bzw. jeder Richter das im Zweifel auch so sieht? Und jetzt nehmen wir mal zum Vergleich die hubertushilf-Version mit dem unklassifizierten Behältnis für die Schlüsselaufbewahrung..
 
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Ist es denn so schwer das hinzunehmen dass es keine Freispruch-Mindestanforderung gibt? :?

Solange es dir gelingt mit deiner Art der Schlüsselverwahrung zu verhindern dass jemand rankommt hast du deine Pflicht getan.
Und wenn doch ist es eben bewiesen dass du deine Pflichten vernachlässigt hast.

Wiegt die Bürde der Verantwortlichkeit für einen simplen Schlüssel wirklich so schwer dass sie unerträglich ist und man nach einer Rechtsnorm dafür schreien muss? :shock: :x
 
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@ngelina schrieb:
Typisch Deutsch.
Es muss wo stehen was ich zu tun habe.

Ihr könnt euch wieder beruhigen. Es steht geschrieben.
Waffen sind so aufzubewahren dass Unberechtigte nicht drankommen können.

Es wird sich wohl kaum begründen lassen dass das der Fall ist wenn der Schlüssel steckt oder an einem Haken neben dem Tresor an der Wand hängt.
Die Qualifikation des Schlüsselbehältnisses/-verstecks als "mindestens genauso hoch gefordert" ist genauso Schmarrn.
Es sei denn jemand ließe sich selbst als Wiederstandsgrad 0 qualifizieren wenn er den Schlüssel in die Hosentasche steckt. :roll:
Und Du meinst, es läßt sich begründen, den Schlüssel für den vorschriftsmäßigen Tresor mit den 20 Kurzwaffen und der passenden Munition in einem abschließbaren Schlüsselschränkchen (oder auch in einem A-Schrank) aufzubewahren?

MIt anderen Worten: Du glaubst ernsthaft, daß das abschließbares Schlüsselschränkchen, das der Sohnemann mit der Büroklammer geknackt hat, den Waffenbesitzer beim nächsten Amoklauf entlasten kann?

Sich den Schlüssel aus der getragenen Hose anzueignen erfüllt übrigens den Tatbestand des Raubes und nicht nur des Diebstahls. Wer soweit geht, der erpreßt sich auch die Nummer des Zahlenschlosses. Deine Überlegung zur Klassifizierung von Hosentaschen ist also kompletter Schmarrn!

Der Aufpreis vom Schlüssel zum mechanischem Zahlenschloss war bei meinem N/0-Schrank 80 €. Nachträglicher Umbau ist wahrscheinlich teurer abe immer noch viel billiger als der kleinstmögliche Verdruß, den man sich mit der Befolgung Deiner Ratschläge einhandeln kann.
 
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@ngelina schrieb:
Ist es denn so schwer das hinzunehmen dass es keine Freispruch-Mindestanforderung gibt? :?
Die gibt es und die halte ich ein. Ich bin nur neugierig, ob ich es zu genau nehme und es theoretisch einen einfacheren Weg gibt.
@ngelina schrieb:
Wiegt die Bürde der Verantwortlichkeit für einen simplen Schlüssel wirklich so schwer dass sie unerträglich ist und man nach einer Rechtsnorm dafür schreien muss? :shock: :x
Bei der Waffenaufbewahrung sehe ich keinen Spielraum für Unverantwortlichkeit! Und wenn es Vorschriften dazu gibt, dann möchte ich die kennen und einhalten. Ich hoffe, diese Meinung teilen wir.
 
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@ngelina schrieb:
Ist es denn so schwer das hinzunehmen dass es keine Freispruch-Mindestanforderung gibt? :?

Solange es dir gelingt mit deiner Art der Schlüsselverwahrung zu verhindern dass jemand rankommt hast du deine Pflicht getan.
Und wenn doch ist es eben bewiesen dass du deine Pflichten vernachlässigt hast.

Wiegt die Bürde der Verantwortlichkeit für einen simplen Schlüssel wirklich so schwer dass sie unerträglich ist und man nach einer Rechtsnorm dafür schreien muss? :shock: :x
Das ist jetzt kompletter Unsinn. Natürlich gibt es die Freispruch-MIndestanforderung. Was sonst regeln denn die Aufbewahrungsvorschriften?

Wenn jemand an die Waffen drangekommen ist, dann ist es eben gerade nicht erwiesen, daß die Pflichten vernachlässigt wurden. Genau das wird dann sorgfältig geprüft werden.

Wer mit Waffengewalt gezwungen wurde, den Tresor zu öffnen, der hat seine Pflichten nicht vernachlässigt.

Wem die vorschriftsmäßigen Tresore komplett geklaut wurden, der hat seine Pflicht nicht vernachlässigt.

Wem die vorschriftsmäßigen Tresore geknackt wurden, der hat seine Pflicht nicht vernachlässigt.

Wem ein mindestens gleichwertiger Schlüsseltresor geknackt wurde, der hat seine Pflicht nicht vernachlässigt.

In allen anderen Fällen, kann allerdings von einer Vernachlässigung der Aufbewahrungspflicht ausgegangen werden.

Die Verantwortung für einen Waffenschrankschlüssel wiegt so schwer, daß man sie tatsächlich nicht auf sich nehmen sollte. Zumal es eine preiswerte Alternative gibt!!!!
 
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Fritz1 schrieb:
Die Verantwortung für einen Waffenschrankschlüssel wiegt so schwer, daß man sie tatsächlich nicht auf sich nehmen sollte. Zumal es eine preiswerte Alternative gibt!!!!
Na klar doch, hat schon jemand mal den Film "Papillon" gesehen oder das Buch gelesen?
Dann dürfte ja klar sein, wie der Schlüssel zukünftig aufbewahrt wird (bzw. aufbewahrt werden MUSS). Sicherer und preiswerter geht´s nicht !
Wenn die Grünen an die Regierung kommen, wird diese Schlüssel-Aufbewahrung sicher Pflicht.
Beim Kauf aber bitte darauf achten, dass der Schlüssel nicht zu gross und kantig ausfällt ! :lol:
 
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spezialist schrieb:
Fritz1 schrieb:
Die Verantwortung für einen Waffenschrankschlüssel wiegt so schwer, daß man sie tatsächlich nicht auf sich nehmen sollte. Zumal es eine preiswerte Alternative gibt!!!!
Na klar, hat schon jemand mal den Film "Papillon" gesehen oder das Buch gelesen?
Dann dürfte ja klar sein, wie der Schlüssel zukünftig aufbewahrt wird (bzw. aufbewahrt werden MUSS). Sicherer geht´s nicht !
Beim Kauf aber bitte darauf achten, dass der Schlüssel nicht zu gross und kantig ausfällt ! :lol:
Die Alternative an die ich gedacht hatte, ist zwar das Zahlenschloss, aber bei entsprechender Neigung ist auch die von Dir angezeigte eine rechtlich nicht zu beanstandende Alternative. Besonders bei gemeinsamer Aufbewahrung würde ich aber die Verwendung eines unklassifizierten aber korrosionsträgen Behältnisses empfehlen.
 

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