Waffenschrank mit mechanischem oder elekt. Zahlenschloss

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anonym

Guest
Fritz1 schrieb:
Nein! Das ergibt sich ganz logisch aus dem was der Gesetzgeber in seinem Gesetz ganz offensichtlich zum Ausdruck bringt. Wesentlich logischer als Deine Interpretationen, was angeblich bei einer Aufbewahrungskontrolle so alles zu erdulden ist.

Das tut er auch.
Und wie es schon so schön mit Links gepostet wurde wird das auch von zuständigen Behörden so kommuniziert.
Selbstverständlich haben die aber im Gegensatz zu Dir keine Ahnung.

Den "Nebenkriegsschauplatz Aufbewahrungskontrolle" als kleine Stichelei zum Rechthaben aufzumachen kannst Dir sparen.
Solange Deine Quelle zur Rechtsauslegung das Lesen des Textes und nach eigenem Gutdünken ist sind mir die Leute deren Job es ist sich damit zu beschäftigen vom Informationsgehalt her immer noch höher angesiedelt.

Egal wie wichtig Dir das Rechthaben oder Meinungsvertreten in einem Forum sein mag. Du bist weder mein Richter noch meine Zuständige Behörde. Vom zuständigen Ministerium oder Gesetzgeber ganz zu schweigen.
 
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gletscherpris schrieb:
Fritz1 schrieb:
Nein! Das ergibt sich ganz logisch aus dem was der Gesetzgeber in seinem Gesetz ganz offensichtlich zum Ausdruck bringt. Wesentlich logischer als Deine Interpretationen, was angeblich bei einer Aufbewahrungskontrolle so alles zu erdulden ist.

Das tut er auch.
Und wie es schon so schön mit Links gepostet wurde wird das auch von zuständigen Behörden so kommuniziert.
Selbstverständlich haben die aber im Gegensatz zu Dir keine Ahnung.

Den "Nebenkriegsschauplatz Aufbewahrungskontrolle" als kleine Stichelei zum Rechthaben aufzumachen kannst Dir sparen.
Solange Deine Quelle zur Rechtsauslegung das Lesen des Textes und nach eigenem Gutdünken ist sind mir die Leute deren Job es ist sich damit zu beschäftigen vom Informationsgehalt her immer noch höher angesiedelt.

Egal wie wichtig Dir das Rechthaben oder Meinungsvertreten in einem Forum sein mag. Du bist weder mein Richter noch meine Zuständige Behörde. Vom zuständigen Ministerium oder Gesetzgeber ganz zu schweigen.
Wenn jemand, der wie Du, gegenüber der Exekutive den vorauseilenden Gehorsam predigt, ganz plötzlich und untypisch einer lockeren Auslegung der Gesetze das Wort redet, dann könnte man allerdings auch auf den Gedanken kommen, daß auf diese Weise "Fälle" für die Exekutive erzeugt werden sollen.

Nein, ich bin zum Glück niemandens Richter, niemandens Behörde und auch nicht Gesetzgeber. Und wenn jemand wegen der Waffenaufbewahrung in Teufels Küche kommt, dann liegt es garantiert nicht an leichtfertig von mir erteilten Ratschlägen.
 
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anonym

Guest
Fritz1 schrieb:
Wenn jemand, der wie Du, gegenüber der Exekutive den vorauseilenden Gehorsam predigt, ganz plötzlich und untypisch einer lockeren Auslegung der Gesetze das Wort redet, dann könnte man allerdings auch auf den Gedanken kommen, daß auf diese Weise "Fälle" für die Exekutive erzeugt werden sollen.

Nein, ich bin zum Glück niemandens Richter.

Dem vorherigen Satz nach versuchst Du grade meiner zu sein.
Anders als Du versuche ich mich nach Tatsachen zu richten. Das kann dann jemand der wie Du die Themen aus Erwartungshaltung und "Glauben dass" heraus angeht durchaus so interpretieren - und mit etwas Verfolgungswahn garniert dann solche abstrusen Unterstellungen ausbrüten.
Da Du aber der Nabel der Welt nicht bist wirst Du damit leben müssen wenn meine Ansicht mal rechts und mal links von der ist die Du als "einzig richtig" für Dich festgelegt hast.
 
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gletscherpris schrieb:
Fritz1 schrieb:
Wenn jemand, der wie Du, gegenüber der Exekutive den vorauseilenden Gehorsam predigt, ganz plötzlich und untypisch einer lockeren Auslegung der Gesetze das Wort redet, dann könnte man allerdings auch auf den Gedanken kommen, daß auf diese Weise "Fälle" für die Exekutive erzeugt werden sollen.

Nein, ich bin zum Glück niemandens Richter.

Dem vorherigen Satz nach versuchst Du grade meiner zu sein.
Anders als Du versuche ich mich nach Tatsachen zu richten. Das kann dann jemand der wie Du die Themen aus Erwartungshaltung und "Glauben dass" heraus angeht durchaus so interpretieren - und mit etwas Verfolgungswahn garniert dann solche abstrusen Unterstellungen ausbrüten.
Da Du aber der Nabel der Welt nicht bist wirst Du damit leben müssen wenn meine Ansicht mal rechts und mal links von der ist die Du als "einzig richtig" für Dich festgelegt hast.
Den Anspruch, mich nach den Tatsachen gerichtet zu haben erhebe ich mit dem gleichen Recht wie Du. Und mit dem gleichen Recht wie Du meine, halte ich Deine Unterstellungen für abstrus. Und der Nabel der Welt bist Du sowenig wie ich. Deshalb wirst Du weiterhin damit leben müssen, daß ich meine Ansicht (mit der ich übrigens im konkreten Fall absolut nicht alleine dastehe) auch dann vertrete wenn sie von der Deinen abweicht.

Besonders wenn es unter allen Umständen ungefährlich ist, sich nach meiner Ansicht zu richten und andrerseits brandgefährlich sein kann, sich nach der Deinen zu richten. Und im Gegensatz zu Dir, habe ich meine Ansicht mehrmals ausführlich erklärt.

Und nach wie vor bin ich der Meinung, daß der Gesetzgeber mit "Aufbewahrung" meint, daß man die Tür zumachen und abschließen soll auch wenn er das nicht explizit ins Gesetz geschrieben hat.
 

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