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anonym
Guest
Fritz1 schrieb:Nein! Das ergibt sich ganz logisch aus dem was der Gesetzgeber in seinem Gesetz ganz offensichtlich zum Ausdruck bringt. Wesentlich logischer als Deine Interpretationen, was angeblich bei einer Aufbewahrungskontrolle so alles zu erdulden ist.
Das tut er auch.
Und wie es schon so schön mit Links gepostet wurde wird das auch von zuständigen Behörden so kommuniziert.
Selbstverständlich haben die aber im Gegensatz zu Dir keine Ahnung.
Den "Nebenkriegsschauplatz Aufbewahrungskontrolle" als kleine Stichelei zum Rechthaben aufzumachen kannst Dir sparen.
Solange Deine Quelle zur Rechtsauslegung das Lesen des Textes und nach eigenem Gutdünken ist sind mir die Leute deren Job es ist sich damit zu beschäftigen vom Informationsgehalt her immer noch höher angesiedelt.
Egal wie wichtig Dir das Rechthaben oder Meinungsvertreten in einem Forum sein mag. Du bist weder mein Richter noch meine Zuständige Behörde. Vom zuständigen Ministerium oder Gesetzgeber ganz zu schweigen.