Waffenaufbewahrung,das gesamte Geheimwissen des Gesetzgebers

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Re: Waffenaufbewahrung,das gesamte Geheimwissen des Gesetzge

Dann erstell doch einfach eine valide Essenz! :23:

Da hier augenscheinlich allerhand Foristi (mehr oder weniger-) Sinnvolles zusammengetragen haben, müßte sich mal jemand aufraffen und die Spreu vom Weizen trennen.
Wer wäre da besser geeignet?
:15: :21:
 
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Re: Waffenaufbewahrung,das gesamte Geheimwissen des Gesetzge

Die valide Essenz steht ausnahmsweise mal in den Gesetzen. §36 WaffG, AWaffV Abschnitt5, WaffVwV. Die von verschiedenen Behörden, leider auch von Jagd- und Schießsportorganisationen herausgegebenen Restriktionstraktätchen kann man vergessen.

Alle weiteren Zweifelsfälle gehören nicht in eine Grundlagenaufzählung.
 
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Re: Waffenaufbewahrung,das gesamte Geheimwissen des Gesetzge

ja, finde ich auch sehr gelungen, quasi fast perfekt.
Ganz perfekt wäre es, wenn neben den Luftdruck und CO2 Waffen auch die Federdruckwaffen genannt worden wären...
ok, ich bin dann mal wech...
:31:
 
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Re: Waffenaufbewahrung,das gesamte Geheimwissen des Gesetzge

Wer nicht in der Lage oder zu dumm ist, ins Gesetz zu schauen und das gelesene zu verstehen, bei dem ist sowieso Hopfen und Malz verloren.
 
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Re: Waffenaufbewahrung,das gesamte Geheimwissen des Gesetzge

vielleicht haben gerade Hopfen und Malz zu diesem Zustand geführt... :28: :25: :26:
 
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Re: Waffenaufbewahrung,das gesamte Geheimwissen des Gesetzge

solmspruefung schrieb:
Wer nicht in der Lage oder zu dumm ist, ins Gesetz zu schauen und das gelesene zu verstehen, bei dem ist sowieso Hopfen und Malz verloren.

Ich bin Rechtsanwalt, aber das würde ich so zumindest für Otto Normalverbraucher in keinem Fall unterschreiben. :19: :11:

Wir haben mittlerweile in vielen Bereichen Gesetze, mit denen sich selbst Fachleute schwertun. Und ich wäre mal so optimistisch in Bezug auf die intellektuellen Kapazitäten der Juristen insgesamt, dass ich das nicht auf deren Blödheit zurückführen würde. :mrgreen: :28:
 
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Re: Waffenaufbewahrung,das gesamte Geheimwissen des Gesetzge

Vargas, du verstehst mich falsch. Es ging hier zunächst um die Aufbewahrung. Dann um den , ich sag mal - provozierenden Einwurf des, ach so bahnbrechenden Unterschieds zwischen Druckluft- und Federdruckwaffen.

Dass das gesamte Waffengesetz inkonsistent, inkonsequent (außer um den Bürger zu kriminalisieren) und widersprüchlich, in vielen Fällen von ideologisch gefärbten Juristen nach Gusto ausgelegt werden kann und wird, so dass DWM es sogar deswegen für verfassungswidrig hält, ist unbestritten, da sind wir uns mehr als einig.

Edit - gerade gelesen:

viewtopic.php?p=4159565#p4159565
 
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Re: Waffenaufbewahrung,das gesamte Geheimwissen des Gesetzge

Unter die Urkunde zum Pausenclown. :24:
 
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Guest
Re: Waffenaufbewahrung,das gesamte Geheimwissen des Gesetzge

Vargas schrieb:
solmspruefung schrieb:
Wer nicht in der Lage oder zu dumm ist, ins Gesetz zu schauen und das gelesene zu verstehen, bei dem ist sowieso Hopfen und Malz verloren.

Ich bin Rechtsanwalt, aber das würde ich so zumindest für Otto Normalverbraucher in keinem Fall unterschreiben. :19: :11:

Wir haben mittlerweile in vielen Bereichen Gesetze, mit denen sich selbst Fachleute schwertun. Und ich wäre mal so optimistisch in Bezug auf die intellektuellen Kapazitäten der Juristen insgesamt, dass ich das nicht auf deren Blödheit zurückführen würde. :mrgreen: :28:

Ich habe mehrfach Juristen erlebt, die sich nicht nur schwertun, sondern die es komplett nicht mehr durchschauen, und das nicht nur auf dem freien Markt, sondern auch und gerade auch bei StA'en und Gerichten. Und ich bin mit dieser Erfahrung keinesfalls allein in diesem Land. Es ist auch nicht so, dass oft nur noch al gusto gehandelt wird, sondern sogar oftmals schon al Gestapo, im teils völlig rechtlosen Raum, den es inzwischen geschaffen hat, das einschlägige Recht. Wie kann es sonst sein, dass jemand, der wegen vorhandener Erlaubnisse allenfalls eine OWi nach 53 WaffG begehen kann, wegen einer Straftat nach 52 angeklagt wird, mit einem einzigen Satz, ohne jede Sachverhaltsdarstellung, ohne jede Subsumtion, ohne dass man auch entlastende Umstände geprüft hat und das auch beschreibt, ohne Urkunden wie Jagdschein und vorhandenen WBK in der Akte, bis auf eine? Das Verfahren wurde am 2. Hauptverhandlungstag nach Intervention meinerseits und in einem Notstand befindlich in Bezug auf einen Freund beim Amtsgericht und bei der GenStA über den Kopf des vertretenden völlig inkompetenten Rechtsbeistandes hinweg verschämt eingestellt, nachdem man sich erstmal am ersten Tag wie weiland Freisler gegeben hat, völlig ohne jede Ahnung, aber dafür selbstsicher und rechtsstaatsunwürdig frech dem Angeklagten gegenüber........Und das ist nur ein Beispiel von vielen, die mir inzwischen Angst machen, weil ich das Unrecht auf diesem Gebiet als Regel in meinem Umfeld erfahre.
 
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Re: Waffenaufbewahrung,das gesamte Geheimwissen des Gesetzge

solmspruefung schrieb:
Vargas, du verstehst mich falsch. Es ging hier zunächst um die Aufbewahrung. Dann um den , ich sag mal - provozierenden Einwurf des, ach so bahnbrechenden Unterschieds zwischen Druckluft- und Federdruckwaffen.

Jo, beim nochmaligen Lesen seh ich jetzt auch, dass ich da den Kontext nicht ganz gesehen hatte. :12: :28:
 
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Re: Waffenaufbewahrung,das gesamte Geheimwissen des Gesetzge

DWM1915 schrieb:
Ich habe mehrfach Juristen erlebt, die sich nicht nur schwertun, sondern die es komplett nicht mehr durchschauen, und das nicht nur auf dem freien Markt, sondern auch und gerade auch bei StA'en und Gerichten. Und ich bin mit dieser Erfahrung keinesfalls allein in diesem Land. Es ist auch nicht so, dass oft nur noch al gusto gehandelt wird, sondern sogar oftmals schon al Gestapo, im teils völlig rechtlosen Raum, den es inzwischen geschaffen hat, das einschlägige Recht. Wie kann es sonst sein, dass jemand, der wegen vorhandener Erlaubnisse allenfalls eine OWi nach 53 WaffG begehen kann, wegen einer Straftat nach 52 angeklagt wird, mit einem einzigen Satz, ohne jede Sachverhaltsdarstellung, ohne jede Subsumtion, ohne dass man auch entlastende Umstände geprüft hat und das auch beschreibt, ohne Urkunden wie Jagdschein und vorhandenen WBK in der Akte, bis auf eine? Das Verfahren wurde am 2. Hauptverhandlungstag nach Intervention meinerseits und in einem Notstand befindlich in Bezug auf einen Freund beim Amtsgericht und bei der GenStA über den Kopf des vertretenden völlig inkompetenten Rechtsbeistandes hinweg verschämt eingestellt, nachdem man sich erstmal am ersten Tag wie weiland Freisler gegeben hat, völlig ohne jede Ahnung, aber dafür selbstsicher und rechtsstaatsunwürdig frech dem Angeklagten gegenüber........Und das ist nur ein Beispiel von vielen, die mir inzwischen Angst machen, weil ich das Unrecht auf diesem Gebiet als Regel in meinem Umfeld erfahre.

Ohne dass ich beruflich mit dem Waffenrecht zu tun hätte, ist mir das von dir geschilderte Phänomen durchaus nicht unbekannt. Man fragt sich des Öfteren, ob seitens StAen und Gerichten mangels Kompetenz so verfahren bzw. mit dem Bürger umgesprungen wird - oder ob da nicht doch bereits ein System dahinter steht. Wie gesagt, daran, dass alle, die dort arbeiten, Deppen sind, mag ich nicht glauben.

Aufgrund der Tatsache, dass es mittlerweile auf vielen Rechtsgebieten ähnlich zugeht, wie du es für den Bereich des Waffenrechts schilderst, macht man sich schon Sorgen, dass seitens des Staates ein permanentes Drohszenario auch gegen unbescholtene Bürger aufgebaut wird.
 
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anonym

Guest
Re: Waffenaufbewahrung,das gesamte Geheimwissen des Gesetzge

So ist das. Und ich hatte noch vergessen zu erwähnen, dass der Angeklagte die Waffen nichtmal selber dauerhaft besessen hat, obwohl er alle dafür notwendigen Erlaubnisse auch tatsächlich HATTE, er hat sie nur erlaubnisfrei von einem Finder zu einem Händler befördert, welcher nicht nur als Mensch ein Schwein war, wie sich dann herausstellte, sondern auch vom Waffenrecht und den Vertretungsbefugnissen im Verwaltungsverfahrensrecht nicht die geringste Ahnung und Zugang zu einem PVB hatte, der den späteren Angeklagten persönlich kannte und ihn nicht leiden konnte, das ist belegt. Dann hat man die StA ganz offensichtlich, ich will hier nicht weiter ins Detail gehen, es führt sonst zu weit, benutzt, die hat sich auch gern benutzen lassen, weil sie ersichtlich inkompetent im Waffenrecht ist bzw. war, ein absolut inkompetenter Rechtsbeistand kam hinzu, das Gericht hatte auch keinen blassen Dunst, sonst hätte man aufgrund einer "Anklageschrift", die nur aus einem einzigen Kernsatz ohne jede Subsumtion bestand, niemals ein Hauptverfahren eröffnet, und eins kam zum anderen. Rechts-Notstand. Natürlich hat man abgestritten, 339 oder 344 erfüllt zu haben, man habe ja einen Beurteilungsspielraum. Aber das stimmt ja nicht, denn wenn man gar keine Tat begehen kann, weil man alle Erlaubnisse hat, kann der Beurteilungsspielraum nicht so weit reichen, jemanden wegen solcher unmöglich zu verübender Taten anzuklagen. Dass man mit der Einstellung des Verfahrens aufgrund meiner Intervention am 2. Tag der HV die Waffen kassiert hat, sei nur noch am Rande erwähnt, der Rechtsbeistand war trotz Kenntnis meiner Schriftsätze dann immer noch nicht kompetent genug, Freispruch zu fordern, und dass der die Anzeige aufnehmende PVB absolut unzuständig war und seinen zuständigen Kollegen mit allem herabgesetzt und blamiert hat, auch nur. Der Behördenleitung bei StA und LKA wird das alles nicht gefallen haben, aber das erfährt man hinterher ja dann nicht mehr...........

Und das war leider nicht der einzige dicke Brocken letztes Jahr. Ja, es hat System.

Es gibt zumindest auf den LKA mindestens jeweils einen Bearbeiter, der seine Hauptdienstzeit in seinem "wahnsinnig lebensgefährlichen" Beruf des PVB damit verbringt, egun zu beobachten und auf oft kaum haltbaren Anfangsverdacht hin Hausdurchsuchungen veranlaßt. Hier im Forum war ja auch mal jemand, der berichtet hat, wegen fehlender Erlaubnis nach 21 WaffG eine HD erlebt zu haben, die sich nur aufgrund seiner Erwerbungen und Überlassungen über den Jagdschein abgespielt hat. Man war der Auffassung, dass er damit die Voraussetzungen für einen Waffenhandel erfüllt hat, ohne im Besitz einer Erlaubnis zu sein. Niemand kann aber sagen, ab wann man noch normal erwirbt oder überläßt, wenn man schon alle Erlaubnisse dafür hat, und ab wann die Schwelle zum Handel überschritten ist, wenn man gar nicht auf Gewinnerzielung aus ist und auch wegen der Gebrauchtwaffenpreise gar nicht aus sein kann. Das Verfahren wurde wie alle anderen in diesem Bereich später wohl eingestellt, die Hausdurchsuchung hat man aber dann durchleiden müssen. Die Verfahren werden gerade im Waffenrecht bekanntlich weit überwiegend später eingestellt, entweder nach 170 II oder 153 ff. StPO, die ganzen Strafverfolgungsmaßnahmen stellen sich mithin unter diesem Gesichtspunkt als unverhältnismäßig und mithin rechtswidrig ex tunc dar. Und dafür bekommen diese Leute Schichtdienstzulagen und Polizeizulagen, obwohl sie keine harten Straftäter, sondern meist ganz normale Bürger verfolgen.

Durch die Einführung der Besitzberechtigung für Munition hat man ab 2003 billigend in Kauf genommen, geschätzt 30 Mio Bürger zu kriminalisieren, die oft zuhause noch Munition vom Vater, Grossvater oder der Rollbahn in Smolensk liegen haben und das meist nicht einmal wissen. Ich möchte gar nicht wissen, wieviele KK-Patronen noch irgendwo unentdeckt in den Schublade von Leuten liegen, die gar keine waffenrechtliche Erlaubnis haben und auch nichts Böses im Schilde führen. Alle die sind seit 2003 Straftäter geworden, und das völlig nutz- und sinnlos, und für Tatbestände, die es in anderen Ländern gar nicht gibt, weil der Besitz von Munition WEIT weniger Gefahren verursacht als der von Super E 5, wenn überhaupt. Das ist ein unhaltbarer Zustand inzwischen, der mit allem anderen zusammengenommen zeigt, dass D für Waffenbesitzer inzwischen KEIN RECHTSSTAAT mehr ist.
 

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