Re: Waffenaufbewahrung,das gesamte Geheimwissen des Gesetzge
Ein OVG-Urteil setzt kein Recht, schon gar nicht in allen anderen 15 Bundesländern, aber sonst gilt immer noch der insoweit nicht eingeschränkte Verwaltungsakt (Erlaubnis i.V.m. der WBK) und das Gesetz, aufgrund dessen er erging. Und wenn dort nicht steht, dass man geladene Waffen zuhause nicht führen darf, selbst eine Zusammenlagerung von Waffen und Munition sogar explizit zulässig ist, die Ausübung der tats. Gewalt uneingeschränkt erlaubt wird, und ein OVG dann eine völlig unbeachtliche UVV aus dem Hut zaubert, um eine tats. nicht existente oder weit hergeholte Gefahr aufgrund einer nur für die Jagdausübung und für Jagdbetriebe gedachten Satzung herzuleiten und daraus ein Verbot zu basteln, das nicht im Gesetz steht und dazu führen würde, dass auch die Polizei in ihren eigenen geschlossenen Räumen keine geladenen FFW mehr führen dürfte, was im Hinblick auf die angeblichen Gefahren als Vergleich durchaus zulässig ist, auch wenn die Polizei sich für Waffenrecht und UVV nicht zu interessieren braucht, halte ich das für mehr als grenzwertig, mehr will ich dazu hier gar nicht sagen, normal hätte ich dafür drastischere Wörter und sogar einen Anfangstatverdacht parat, den ich auch begründen könnte. Da solche Fälle kaum praktisch werden, wenn man die willkürlich agierenden Behörden erstmal nicht reinläßt, werden sich ohnehin immer nur die Dummen in solchen Fallstricken verheddern, und das ist mir mittlerweile egal.
Wenn die Basis der jeweiligen Jagd- und Sportverbände noch mehr schikaniert und enteignet wird, vielleicht geschieht dann irgendwann auch mal das Wunder, auf das verständige und rechtskundige Menschen seit langem warten: Die Verbände fangen endlich an, gegen solche "Urteile" und gegen die Schikanen, die auch tats. im WaffG stehen, anzugehen.
Und ja, der Anwalt vor dem OVG hatte wohl wirklich keine Kompetenz im Waffenrecht, aber das ist leider die Regel, er ist da absolut keine Ausnahme. Und deshalb sage ich das noch einmal: Angesichts dieser drastischen Inkompetenzen bei allen beteiligten Stellen, Rechts-/Prozeßbeistände, Richter, Staatsanwaltschaften und Polizei, dem eklatanten Verstoss gegen Bestimmtheitsgebot und Verhältnismäßigkeit in einer unerträglichen Vielzahl von Fällen, und dank weitgehend nur legale Waffen besitzende harmlose Bürger schikanierender und kriminalisierender Regelungen im Waffenrecht, die von einer erdrückenden Mehrheit der gleichfalls oft ahnungslosen Verwaltungsbehörden falsch angewendet werden, oft mit Vorsatz gegen den Bürger, das sind nicht nur mehr unbeachtliche Ausnahmen, das hat Methode, auch das Versetzen/Umsetzen inkompetenter Leute auf solche Dienstposten, halte ich dieses Waffenrecht für extrem verfassungswidrig und damit für nichtig. Es wäre allerhöchste Zeit, dass sich das BVerfG mit diesem Gesetz bzw. Rechtskreis und den vielen Ungerechtigkeiten, die daraus resultieren, endlich einmal näher befaßt.
Es ist zusätzlich unerträglich, neben den hier genannten Umständen auch nach jedem Mord oder Totschlag mit legalen Waffen angesichts der Vielzahl von Taten gegen das Leben mit illegalen Waffen oder sonstigen Gegenständen jedes Mal von Presse und Politik als potentieller Mörder angesehen zu werden, solchen Regelwerken Folge leisten zu müssen, denen selbst Juristen kaum noch Folge leisten können, weil sie es nicht mehr überblicken und ein OVG selbst Sachverhalte bzw. "Rechtszustände" feststellen kann, die gar nicht im Gesetz stehen. Aus all dem, hier an verschiedenen Stellen niedergeschrieben und vieles selbst erlebt, kann ich nur noch eine Abkehr vom Rechtsstaat feststellen, wenn es um das Waffenrecht geht. Das ist ganz offensichtlich und ich wundere mich nur, warum das von den vielen Gerichtstagen nicht endlich auch mal festgestellt wird. Denn auch der OLG Präsident wäre, wenn er legaler Waffenbesitzer mit WBK ist, seinem Staat nach jedem Massenmord mit einstmals legalen Waffen in gleicher Weise verdächtig wie der Handwerksmeister mit WBK. Sie alle, wir alle, sind für unseren Staat inzwischen eine Gefahr und werden von ihm generalverdächtigt, nur weil wir Waffen haben, uns für Waffentechnik interessieren und/oder Waffen als Werkzeug benutzen, Waffen, die dafür da sind, Leben zu retten, also zu rechtmäßigen Zwecken, und nicht, es rechtswidrig zu nehmen. Auch hier wird wegen des Mißbrauches also Bohei gemacht und der Nutzen völlig ausgeblendet, und Bürger staatsverdrossen gemacht. Unerträglich nur noch, das alles.........