Waffenaufbewahrung,das gesamte Geheimwissen des Gesetzgebers

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Re: Waffenaufbewahrung,das gesamte Geheimwissen des Gesetzge

Soweit, dass die Republik kein Rechtsstaat mehr ist, nur weil Gesetze gemacht bzw. ausgelegt werden, würde ich nicht gehen.

Schließlich sind die Gesetze durch den freien gewählten Bundestag rechtmäßig zustande gekommen.

Es entspricht halt der derzeitigen politischen und gesellschaftlichen Lage, dass Waffenbesitzer vermehrt in den Focus der kritischen Öffentlichkeit gelangen - ob zu Recht oder zu Unrecht sei mal dahingestellt.

Es ist halt so, dass es den Waffenbesitzern offensichtlich nicht hinreichend gelingt, den Abgeordneten aller Parteien einen "liberaleren" Umgang mit Waffen zu ermöglichen.

Weshalb gelingt es den Verbandsvertretern nicht :?:
 
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Re: Waffenaufbewahrung,das gesamte Geheimwissen des Gesetzge

ein Jagdfreund bewahrt seine Muni bislang in solcher Art stapelbaren Drahtkörben im Keller auf:
http://www.balthun.de/images/bild04.jpg
seine Argumente: nicht durchgreifbar, eher sicherer als Stahlblech, Vorhängeschloss statt Drehriegel, usw.
sollte korrekt sein, bzw. Einzelfallentscheidung
was denkt Ihr?
 
A

anonym

Guest
Re: Waffenaufbewahrung,das gesamte Geheimwissen des Gesetzge

liberta schrieb:
Soweit, dass die Republik kein Rechtsstaat mehr ist, nur weil Gesetze gemacht bzw. ausgelegt werden, würde ich nicht gehen.

Erstens hat das keiner gesagt, also nochmal lesen, und zweitens hast du davon keine Ahnung, wie du anschaulich in einem anderen Thread gezeigt hast.
Und ab jetzt spiele ich höchstens noch mit dir, ernst nehmen kann ich dich leider nicht mehr.
 
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Re: Waffenaufbewahrung,das gesamte Geheimwissen des Gesetzge

Zitat von dir:

Das ist ein unhaltbarer Zustand inzwischen, der mit allem anderen zusammengenommen zeigt, dass D für Waffenbesitzer inzwischen KEIN RECHTSSTAAT mehr ist.
 
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Re: Waffenaufbewahrung,das gesamte Geheimwissen des Gesetzge

Richtig zitiert , aber nicht kapiert.


......."für Waffenbesitzer"......
 
A

anonym

Guest
Re: Waffenaufbewahrung,das gesamte Geheimwissen des Gesetzge

liberta schrieb:
Soweit, dass die Republik kein Rechtsstaat mehr ist, nur weil Gesetze gemacht bzw. ausgelegt werden, würde ich nicht gehen.

Das hat immer noch keiner so gesagt. Wenn du nicht weißt, worum es geht, warum nimmst du nicht einfach dein Schippchen und gehst wieder in den Garten spielen, Kind. Schau, es ist so schönes Wetter draußen, das sollte man ausnutzen, bevor es wieder regnet *streichel, tätschel*
 
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Re: Waffenaufbewahrung,das gesamte Geheimwissen des Gesetzge

Alter Schwede!
Und das am geheiligten Sonntag!
Ach nee, seh gerade, haste schon am Samstag geschrieben,.. puhh ... :15:
 
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Re: Waffenaufbewahrung,das gesamte Geheimwissen des Gesetzge

Es ist immer wieder erheiternd, das Programm DWM1915 zu gucken. Und das auch noch gebührenfrei.
 
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Re: Waffenaufbewahrung,das gesamte Geheimwissen des Gesetzge

DWM1915 schrieb:
Und selbstverständlich kann man auch eine Waffe geladen zuhause haben, wenn man die tats. Gewalt körperlich, jederzeit zugriffsbereit über sie ausübt.

Lange Zeit hat diese Rechtsauffassung wohl niemand ernsthaft in Frage gestellt, auch was das unmittelbar bei-sich-Tragen angeht...

Wenn man sich die die Jagdrechtsseiten in der aktuellen WuH-Ausgabe (Nr. 16) durchliest, wird einem diesbezüglich aber leicht schwummerig.... Da wird ein Urteil des OVG Niedersachsen aus 2006 genannt, in dem unter anderem ausgeführt wurde:

Zwar liege waffenrechtlich kein verbotenes Führen vor, wenn ein Berechtigter seine Waffe in seiner Wohnung geladen bei sich trage; ein Umgang mit "unnötig" geladenen Waffen könne aber u.U. eine Verletzung von Sorgfaltspflichten darstellen, weil dies vermeidbare Gefahren begründe. Verwiesen wurde dabei auf die UVV Jagd, nach denen Waffen nur während der tatsächlichen Jagdausübung geladen sein dürften - und dies gelte dann "analog" auch über den davon direkt betroffenen Kreis hinaus für ALLE Waffenbesitzer. Ein Verstoß gegen die UVV könne bei JEDEM Waffenbesitzer als "unvorsichtiger Umgang" mit der Waffe eingestuft werden und zu seiner waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit führen.

Kommentar zu diesen (echt deutschen) Ergüssen erspare ich mir jetzt.
 
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Re: Waffenaufbewahrung,das gesamte Geheimwissen des Gesetzge

Der RA des (wahrscheinlich) Klagenden war wohl eine Pfeife.
 
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Re: Waffenaufbewahrung,das gesamte Geheimwissen des Gesetzge

Enzwälder schrieb:
DWM1915 schrieb:
Und selbstverständlich kann man auch eine Waffe geladen zuhause haben, wenn man die tats. Gewalt körperlich, jederzeit zugriffsbereit über sie ausübt.
Zwar liege waffenrechtlich kein verbotenes Führen vor, wenn ein Berechtigter seine Waffe in seiner Wohnung geladen bei sich trage; ein Umgang mit "unnötig" geladenen Waffen könne aber u.U. eine Verletzung von Sorgfaltspflichten darstellen, weil dies vermeidbare Gefahren begründe. Verwiesen wurde dabei auf die UVV Jagd, nach denen Waffen nur während der tatsächlichen Jagdausübung geladen sein dürften - und dies gelte dann "analog" auch über den davon direkt betroffenen Kreis hinaus für ALLE Waffenbesitzer. Ein Verstoß gegen die UVV könne bei JEDEM Waffenbesitzer als "unvorsichtiger Umgang" mit der Waffe eingestuft werden und zu seiner waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit führen.
Daher rührt meine Frage. http://www.wildundhund.de/forum/viewtopic.php?p=4158369#p4158369
 
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Re: Waffenaufbewahrung,das gesamte Geheimwissen des Gesetzge

..in meiner Wohnung trage ich zu Recht: eine Machete ...einen Revolver..eine Pistole..ein Selbstladegewehr..eine Kreissäge..einen Elektroschocker..viele Küchenmesser; ..eine Motorsäge....eine Schreckschusswaffe...und eine "Lümmeltüte" sprich Pariser...ohne Erlaubnis :!: :!: :!:
 
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Re: Waffenaufbewahrung,das gesamte Geheimwissen des Gesetzge

Duckdichundwech schrieb:
..in meiner Wohnung trage ich zu Recht: eine Machete ...einen Revolver..eine Pistole..ein Selbstladegewehr..eine Kreissäge..einen Elektroschocker..viele Küchenmesser; ..eine Motorsäge....eine Schreckschusswaffe...und eine "Lümmeltüte" sprich Pariser...ohne Erlaubnis :!: :!: :!:
Ja, schon - aber sicherlich "ungeladen." :32: :32: :26:
 
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anonym

Guest
Re: Waffenaufbewahrung,das gesamte Geheimwissen des Gesetzge

Ein OVG-Urteil setzt kein Recht, schon gar nicht in allen anderen 15 Bundesländern, aber sonst gilt immer noch der insoweit nicht eingeschränkte Verwaltungsakt (Erlaubnis i.V.m. der WBK) und das Gesetz, aufgrund dessen er erging. Und wenn dort nicht steht, dass man geladene Waffen zuhause nicht führen darf, selbst eine Zusammenlagerung von Waffen und Munition sogar explizit zulässig ist, die Ausübung der tats. Gewalt uneingeschränkt erlaubt wird, und ein OVG dann eine völlig unbeachtliche UVV aus dem Hut zaubert, um eine tats. nicht existente oder weit hergeholte Gefahr aufgrund einer nur für die Jagdausübung und für Jagdbetriebe gedachten Satzung herzuleiten und daraus ein Verbot zu basteln, das nicht im Gesetz steht und dazu führen würde, dass auch die Polizei in ihren eigenen geschlossenen Räumen keine geladenen FFW mehr führen dürfte, was im Hinblick auf die angeblichen Gefahren als Vergleich durchaus zulässig ist, auch wenn die Polizei sich für Waffenrecht und UVV nicht zu interessieren braucht, halte ich das für mehr als grenzwertig, mehr will ich dazu hier gar nicht sagen, normal hätte ich dafür drastischere Wörter und sogar einen Anfangstatverdacht parat, den ich auch begründen könnte. Da solche Fälle kaum praktisch werden, wenn man die willkürlich agierenden Behörden erstmal nicht reinläßt, werden sich ohnehin immer nur die Dummen in solchen Fallstricken verheddern, und das ist mir mittlerweile egal.

Wenn die Basis der jeweiligen Jagd- und Sportverbände noch mehr schikaniert und enteignet wird, vielleicht geschieht dann irgendwann auch mal das Wunder, auf das verständige und rechtskundige Menschen seit langem warten: Die Verbände fangen endlich an, gegen solche "Urteile" und gegen die Schikanen, die auch tats. im WaffG stehen, anzugehen.

Und ja, der Anwalt vor dem OVG hatte wohl wirklich keine Kompetenz im Waffenrecht, aber das ist leider die Regel, er ist da absolut keine Ausnahme. Und deshalb sage ich das noch einmal: Angesichts dieser drastischen Inkompetenzen bei allen beteiligten Stellen, Rechts-/Prozeßbeistände, Richter, Staatsanwaltschaften und Polizei, dem eklatanten Verstoss gegen Bestimmtheitsgebot und Verhältnismäßigkeit in einer unerträglichen Vielzahl von Fällen, und dank weitgehend nur legale Waffen besitzende harmlose Bürger schikanierender und kriminalisierender Regelungen im Waffenrecht, die von einer erdrückenden Mehrheit der gleichfalls oft ahnungslosen Verwaltungsbehörden falsch angewendet werden, oft mit Vorsatz gegen den Bürger, das sind nicht nur mehr unbeachtliche Ausnahmen, das hat Methode, auch das Versetzen/Umsetzen inkompetenter Leute auf solche Dienstposten, halte ich dieses Waffenrecht für extrem verfassungswidrig und damit für nichtig. Es wäre allerhöchste Zeit, dass sich das BVerfG mit diesem Gesetz bzw. Rechtskreis und den vielen Ungerechtigkeiten, die daraus resultieren, endlich einmal näher befaßt.
Es ist zusätzlich unerträglich, neben den hier genannten Umständen auch nach jedem Mord oder Totschlag mit legalen Waffen angesichts der Vielzahl von Taten gegen das Leben mit illegalen Waffen oder sonstigen Gegenständen jedes Mal von Presse und Politik als potentieller Mörder angesehen zu werden, solchen Regelwerken Folge leisten zu müssen, denen selbst Juristen kaum noch Folge leisten können, weil sie es nicht mehr überblicken und ein OVG selbst Sachverhalte bzw. "Rechtszustände" feststellen kann, die gar nicht im Gesetz stehen. Aus all dem, hier an verschiedenen Stellen niedergeschrieben und vieles selbst erlebt, kann ich nur noch eine Abkehr vom Rechtsstaat feststellen, wenn es um das Waffenrecht geht. Das ist ganz offensichtlich und ich wundere mich nur, warum das von den vielen Gerichtstagen nicht endlich auch mal festgestellt wird. Denn auch der OLG Präsident wäre, wenn er legaler Waffenbesitzer mit WBK ist, seinem Staat nach jedem Massenmord mit einstmals legalen Waffen in gleicher Weise verdächtig wie der Handwerksmeister mit WBK. Sie alle, wir alle, sind für unseren Staat inzwischen eine Gefahr und werden von ihm generalverdächtigt, nur weil wir Waffen haben, uns für Waffentechnik interessieren und/oder Waffen als Werkzeug benutzen, Waffen, die dafür da sind, Leben zu retten, also zu rechtmäßigen Zwecken, und nicht, es rechtswidrig zu nehmen. Auch hier wird wegen des Mißbrauches also Bohei gemacht und der Nutzen völlig ausgeblendet, und Bürger staatsverdrossen gemacht. Unerträglich nur noch, das alles.........
 
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Re: Waffenaufbewahrung,das gesamte Geheimwissen des Gesetzge

...und dann kommt auch noch Griechenland dazu........und die ganze EU und am Schluss noch die ganze Welt :24:


ich meine, dass man mit solchen pauschalen Beschimpfungen (außer man braucht das persönlich zur Reinigung der eigenen Seele) nicht viel weiter kommt.

Vielmehr muß man feststellen, dass es den Verbänden nicht gelungen ist, die Interessen der legalen Waffenbesitzer in die Politik zu tragen. Das fatale ist, dass es ja meist die Verbandsvertreter sind die auch gleichzeitig in Persona die Politik vertreten.

Vielleicht sollten die Mitglieder der Verbände mehr Verbandsvertreter als Politiker an ihre Spitze wählen :16:
 

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