Re: Waffenaufbewahrung,das gesamte Geheimwissen des Gesetzge
So ist das. Und ich hatte noch vergessen zu erwähnen, dass der Angeklagte die Waffen nichtmal selber dauerhaft besessen hat, obwohl er alle dafür notwendigen Erlaubnisse auch tatsächlich HATTE, er hat sie nur erlaubnisfrei von einem Finder zu einem Händler befördert, welcher nicht nur als Mensch ein Schwein war, wie sich dann herausstellte, sondern auch vom Waffenrecht und den Vertretungsbefugnissen im Verwaltungsverfahrensrecht nicht die geringste Ahnung und Zugang zu einem PVB hatte, der den späteren Angeklagten persönlich kannte und ihn nicht leiden konnte, das ist belegt. Dann hat man die StA ganz offensichtlich, ich will hier nicht weiter ins Detail gehen, es führt sonst zu weit, benutzt, die hat sich auch gern benutzen lassen, weil sie ersichtlich inkompetent im Waffenrecht ist bzw. war, ein absolut inkompetenter Rechtsbeistand kam hinzu, das Gericht hatte auch keinen blassen Dunst, sonst hätte man aufgrund einer "Anklageschrift", die nur aus einem einzigen Kernsatz ohne jede Subsumtion bestand, niemals ein Hauptverfahren eröffnet, und eins kam zum anderen. Rechts-Notstand. Natürlich hat man abgestritten, 339 oder 344 erfüllt zu haben, man habe ja einen Beurteilungsspielraum. Aber das stimmt ja nicht, denn wenn man gar keine Tat begehen kann, weil man alle Erlaubnisse hat, kann der Beurteilungsspielraum nicht so weit reichen, jemanden wegen solcher unmöglich zu verübender Taten anzuklagen. Dass man mit der Einstellung des Verfahrens aufgrund meiner Intervention am 2. Tag der HV die Waffen kassiert hat, sei nur noch am Rande erwähnt, der Rechtsbeistand war trotz Kenntnis meiner Schriftsätze dann immer noch nicht kompetent genug, Freispruch zu fordern, und dass der die Anzeige aufnehmende PVB absolut unzuständig war und seinen zuständigen Kollegen mit allem herabgesetzt und blamiert hat, auch nur. Der Behördenleitung bei StA und LKA wird das alles nicht gefallen haben, aber das erfährt man hinterher ja dann nicht mehr...........
Und das war leider nicht der einzige dicke Brocken letztes Jahr. Ja, es hat System.
Es gibt zumindest auf den LKA mindestens jeweils einen Bearbeiter, der seine Hauptdienstzeit in seinem "wahnsinnig lebensgefährlichen" Beruf des PVB damit verbringt, egun zu beobachten und auf oft kaum haltbaren Anfangsverdacht hin Hausdurchsuchungen veranlaßt. Hier im Forum war ja auch mal jemand, der berichtet hat, wegen fehlender Erlaubnis nach 21 WaffG eine HD erlebt zu haben, die sich nur aufgrund seiner Erwerbungen und Überlassungen über den Jagdschein abgespielt hat. Man war der Auffassung, dass er damit die Voraussetzungen für einen Waffenhandel erfüllt hat, ohne im Besitz einer Erlaubnis zu sein. Niemand kann aber sagen, ab wann man noch normal erwirbt oder überläßt, wenn man schon alle Erlaubnisse dafür hat, und ab wann die Schwelle zum Handel überschritten ist, wenn man gar nicht auf Gewinnerzielung aus ist und auch wegen der Gebrauchtwaffenpreise gar nicht aus sein kann. Das Verfahren wurde wie alle anderen in diesem Bereich später wohl eingestellt, die Hausdurchsuchung hat man aber dann durchleiden müssen. Die Verfahren werden gerade im Waffenrecht bekanntlich weit überwiegend später eingestellt, entweder nach 170 II oder 153 ff. StPO, die ganzen Strafverfolgungsmaßnahmen stellen sich mithin unter diesem Gesichtspunkt als unverhältnismäßig und mithin rechtswidrig ex tunc dar. Und dafür bekommen diese Leute Schichtdienstzulagen und Polizeizulagen, obwohl sie keine harten Straftäter, sondern meist ganz normale Bürger verfolgen.
Durch die Einführung der Besitzberechtigung für Munition hat man ab 2003 billigend in Kauf genommen, geschätzt 30 Mio Bürger zu kriminalisieren, die oft zuhause noch Munition vom Vater, Grossvater oder der Rollbahn in Smolensk liegen haben und das meist nicht einmal wissen. Ich möchte gar nicht wissen, wieviele KK-Patronen noch irgendwo unentdeckt in den Schublade von Leuten liegen, die gar keine waffenrechtliche Erlaubnis haben und auch nichts Böses im Schilde führen. Alle die sind seit 2003 Straftäter geworden, und das völlig nutz- und sinnlos, und für Tatbestände, die es in anderen Ländern gar nicht gibt, weil der Besitz von Munition WEIT weniger Gefahren verursacht als der von Super E 5, wenn überhaupt. Das ist ein unhaltbarer Zustand inzwischen, der mit allem anderen zusammengenommen zeigt, dass D für Waffenbesitzer inzwischen KEIN RECHTSSTAAT mehr ist.