Waffenaufbewahrung,das gesamte Geheimwissen des Gesetzgebers

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Re: Waffenaufbewahrung,das gesamte Geheimwissen des Gesetzge

z.B. GPS Sender in allen Spielzeugen.... :19: :18:
 
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Re: Waffenaufbewahrung,das gesamte Geheimwissen des Gesetzge

Und der nächste Schritt ist dann die GPS gesteuerte Freigabe des Abzugs nur in einem vorher beantragten Gebiet, also z.B. das eigene Jagdrevier. Alternativ kann man auch vorher eine 01805-Nummer anrufen und sich die Waffe auf telefonischen Antrag auch ausserhalb des Gebiets freischalten lassen, muss dazu aber seinen Fingerabdruckscan auf dem Handy hinterlegt haben :11:

Markus
 
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Re: Waffenaufbewahrung,das gesamte Geheimwissen des Gesetzge

Haubentaucher schrieb:
Und der nächste Schritt ist dann die GPS gesteuerte Freigabe des Abzugs nur in einem vorher beantragten Gebiet, also z.B. das eigene Jagdrevier. Alternativ kann man auch vorher eine 01805-Nummer anrufen und sich die Waffe auf telefonischen Antrag auch ausserhalb des Gebiets freischalten lassen, muss dazu aber seinen Fingerabdruckscan auf dem Handy hinterlegt haben :11:

Markus

Die Zeit bis zur Freischaltung vertreib man sich mit nem 0190er Nümmernchen..... :29:
 
A

anonym

Guest
Re: Waffenaufbewahrung,das gesamte Geheimwissen des Gesetzge

Ein weiteres unnötiges Formular, von scheinbar völlig Rechtsunkundigen und Selbstanzeigern entworfen.


Eine nichteingetragene Waffe geht die Behörden nichts an, die kann man unter den Voraussetzungen des § 12 I WaffG erlaubnisfrei erworben haben und man braucht sich nicht selbst zu belasten, selbst und gerade dann aber auch nicht, wenn es anders wäre.

Und selbstverständlich kann man auch eine Waffe geladen zuhause haben, wenn man die tats. Gewalt körperlich, jederzeit zugriffsbereit über sie ausübt. Nur beim Weggeschlossensein ist das vielleicht anders zu beurteilen, aber auch nur dann, wenn der Besitzer nicht in der Wohnung wäre, dann aber könnte eine solche Kontrolle gar nicht durchgeführt werden. Irgendwann ist es Schluß mit lustig. D ist da schon lange auf dem Weg des Unrechtsstaates und die Verbände helfen da noch kräftig mit solchen ausschließlich für Toiletten geeigneten Formularen mit.
 
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Re: Waffenaufbewahrung,das gesamte Geheimwissen des Gesetzge

Ich halte zumindest den Ansatz, einen Kontrollbesuch deutschlandweit nach gleichen Vorgaben ablaufen zu lassen für sinnvoll. Die Idee dahin dürfte gewesen sein, Willkür seitens der Kontrollettis zu unterbinden.
Sicher kann man so ein Formular aber noch verbessern.
Ob man es denn tatsächlich benötigt, kann natürlich kontrovers diskutiert werden.
 
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Re: Waffenaufbewahrung,das gesamte Geheimwissen des Gesetzge

Anstatt sich aktiv gegen Kontrollen und deren Sinnhaftigkeit auszusprechen kommt v. unseren Verbandsvertretern noch ein Bladderl zum einfacherern Kontrollieren heraus. Ich faß es einfach nicht! Fehlt noch unten die Zeile Gebühr entrichtet J/N.

Was für eine Quatsch, die Kontrollstelle auch noch aktiv zu unterstützen!
 
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Re: Waffenaufbewahrung,das gesamte Geheimwissen des Gesetzge

DWM1915 schrieb:
Nur beim Weggeschlossensein ist das vielleicht anders zu beurteilen, aber auch nur dann, wenn der Besitzer nicht in der Wohnung wäre, dann aber könnte eine solche Kontrolle gar nicht durchgeführt werden.
Es gibt immer wieder Stimmen (meist Schützen, für die die UVV-Jagd nicht gilt), die (durch)geladene, gesicherte Kurzwaffen in Schränken ab der Klasse 0 aufbewahren. Von welchen Konsequenzen ist Deiner Meinung nach bei einer Kontrolle auszugehen, wenn "vergessen" wurde, die Waffe zu entladen (oder absichtlich nicht gemacht wurde, da man sich waffenrechtlich auf der sicheren Seite wähnt)?
 
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Re: Waffenaufbewahrung,das gesamte Geheimwissen des Gesetzge

Gar nicht. Ich bin weder auf dem Weg zur Jagd oder gar bei der Jagdausübung selbst. Die UVV-Jagd gilt für die Jagdausübung, weder für die Jäger als Personen, noch für die Aufbewahrung. Das aaO zitierte Urteil hat ein Konstrukt aufgebaut, nachdem ein Jäger die geladene Waffe mitnahm und eine jagdliche Handlung außerhalb seines Grundstücks vornahm. Da haben sie ihm einen gemacht, weil er auf dem Weg zur Jagd nicht geladen führen darf.
Ob ich die Munition im gleichen Fach/Schrank oder in der Waffe aufbewahre, ist nirgends verbindlich vorgeschrieben.
Wenn ich nun einen 0er-Würfel im Schlafzimmerschrank habe und für den Fall der Fälle die Waffe geladen da rein lege, geht das niemand was an.

Von dem zitierten Formular könnte man höchstens die erste Seite für eigene Zwecke verwenden, wenn Ungemach droht und rechtliche Schritte bevorstehen. Alle weiteren gehören in den Orkus.
 
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Re: Waffenaufbewahrung,das gesamte Geheimwissen des Gesetzge

Prämienwunsch schrieb:
http://www.ljv-hamburg.de/Waffenkontroll-Formular.pdf

hier mal eine interessante Initiative aus HH.
Vielleicht sollte man sich so ein Formular ausdrucken und im Falle einer Kontrolle nutzen.
Praktisch!

Quatsch!
Auch "handwerklich" schlecht gemacht:

Was habe ich mir unter einem "unterdimensionierten" Waffenschrank vorzustellen?
Ein Schrank, in dem "zu viele" Waffen sind oder einer, der nicht ausreichend zertifiziert ist.

Wenn ich eine Luftpistole drin habe, ist die auch nicht eingetragen.

De Waffenschrank darf (wenn nur Berechtigte Zugang haben) auch offen sein.

Seit wann darf Munition kontrolliert werden? - Und wenn, warum nur KW-Muni?:
Kriegen die Schützen jetzt ein anderes Formular?

etc., etc., etc.

Ich empfehle dringendst noch ein 5. Blatt: Selbstanzeige

und: Keine Magazinkapazität von Selbstladern eintragbar -> grober Fehler
weiter: Abreißkraft des Tresors nicht überprüft, bzw. Tresor nicht nachgewogen -> undenkbar
 

tar

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Re: Waffenaufbewahrung,das gesamte Geheimwissen des Gesetzge

Und dem RA und dem LJV sind beide der Schreibfehler "Erwerbsaerlaubnis" durchgegangen? :22:
 
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Re: Waffenaufbewahrung,das gesamte Geheimwissen des Gesetzge

und jetzt wieder ganz praktisch gedacht.
wenn dies das offizielle Kontrollformular der hamburger Behörde ist, hat man doch damit die exakte Rahmenhandlung definiert.
jeder weiß nun, was kontrolliert wird und sogar die Reihenfolge der Kontrollpunkte.
was will man mehr.
rechtens oder nicht, sinnvoll oder nicht, dürfte dem Kontrollierten im Moment der Kontrolle egal sein.
wenn er aber vorher weiß, wie diese abläuft, dürfte manch einer besser schlafen.
 
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Re: Waffenaufbewahrung,das gesamte Geheimwissen des Gesetzge

Prämienwunsch schrieb:
rechtens oder nicht, sinnvoll oder nicht, dürfte dem Kontrollierten im Moment der Kontrolle egal sein.

Sach mal: Geht´s noch?

- Abgesehen davon, das dieses Geschreibsel nicht von den Behörden sondern offenbar von "Fachleuten" im LJV Hamburg erdacht wurde.

-Und ja, wir hatten hier in Berlin schon eine Kontrolle, die zur völligen Zufriedenheit und wesentlich straffer als in dem "Formular" abgebildet ablief. Einige Waffen waren natürlich nicht da, weil im Schützenverein - na und? An unseren Munitionschrank wollten sie nicht, hätte ich auch nicht zugelassen.

@ Moderatoren: Ich finde dieser Teil der Diskussion sollte aus "Geheimwissen" ausgelagert werden (wie manche andere auch). Das "Geheimwissen" sollte nur zur schnellen Information dienen und ist inzwischen viel zu aufgebläht.
 
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Re: Waffenaufbewahrung,das gesamte Geheimwissen des Gesetzge

Das "Geheimwissen" sollte nur zur schnellen Information dienen und ist inzwischen viel zu aufgebläht.

Nicht nur das, es steht auch weiter vorne eine ganze Reihe Mist drin. Zusammen mit dem Geschwafel sollte der Trööt wieder losgepinnt weden.
 

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