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Re: Waffenaufbewahrung,das gesamte Geheimwissen des Gesetzge
z.B. GPS Sender in allen Spielzeugen.... :19: :18:
z.B. GPS Sender in allen Spielzeugen.... :19: :18:
Haubentaucher schrieb:Und der nächste Schritt ist dann die GPS gesteuerte Freigabe des Abzugs nur in einem vorher beantragten Gebiet, also z.B. das eigene Jagdrevier. Alternativ kann man auch vorher eine 01805-Nummer anrufen und sich die Waffe auf telefonischen Antrag auch ausserhalb des Gebiets freischalten lassen, muss dazu aber seinen Fingerabdruckscan auf dem Handy hinterlegt haben :11:
Markus
Es gibt immer wieder Stimmen (meist Schützen, für die die UVV-Jagd nicht gilt), die (durch)geladene, gesicherte Kurzwaffen in Schränken ab der Klasse 0 aufbewahren. Von welchen Konsequenzen ist Deiner Meinung nach bei einer Kontrolle auszugehen, wenn "vergessen" wurde, die Waffe zu entladen (oder absichtlich nicht gemacht wurde, da man sich waffenrechtlich auf der sicheren Seite wähnt)?DWM1915 schrieb:Nur beim Weggeschlossensein ist das vielleicht anders zu beurteilen, aber auch nur dann, wenn der Besitzer nicht in der Wohnung wäre, dann aber könnte eine solche Kontrolle gar nicht durchgeführt werden.
Prämienwunsch schrieb:http://www.ljv-hamburg.de/Waffenkontroll-Formular.pdf
hier mal eine interessante Initiative aus HH.
Vielleicht sollte man sich so ein Formular ausdrucken und im Falle einer Kontrolle nutzen.
Praktisch!
Prämienwunsch schrieb:rechtens oder nicht, sinnvoll oder nicht, dürfte dem Kontrollierten im Moment der Kontrolle egal sein.
Das "Geheimwissen" sollte nur zur schnellen Information dienen und ist inzwischen viel zu aufgebläht.