Verbot HA mit Magazinen > 2 Schuss

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Auf der HP vom DJV sprach man sich vorsichtig von einer möglichen Übergangslösung bis zu einer Entscheidung (Novellierung BJG).

Hoffentlich wird dies auch kurzfristig geschehen,die Schweine lachen sich bestimmt tot. (Neueste Wethode der Wildschweinbejagung).

Nur brauchen wir dann neue Formulare für den Ursprungsschein.:biggrin: Todesursache: BGH Leipzig!!!:lol::no:

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Ich meine natürlich BVG.:no:
 
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Derzeitige Situation bei uns im Kreis: Jeder Jäger behält seinen HA egal mit welchem Magazin; Flinten und Pistolen sind nicht betroffen; die Jagd kann weiterhin mit HA ausgeübt werden; Schießtraining weiterhin mit größeren Magazinen auf dem Schießstand ist möglich; BJG wird m.E. sehr wahrscheinlich wegen Magazinkapazität geändert (leider); neue Waffen werden derzeit nicht erlaubt.
(Resultat eines nicht nachvollziehbaren Urteiles!!!!!!!!!!!:no:)
 
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RLP und irgendwo im Westerwald wo dringend, dringend (!) Schwarzwild bejagd werden muss und die zuständige Waffen- und Jagdbehörde ein Einsehen mit den Klagen der Landwirtschaft hat:evil:
 
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Bei uns, auch rlp und nah am westerwald heist es, ja die ha können erstmal behalten werden, sollten bis zur weiteren Klärung besser im Schrank verweilen und es gibt keine weitere Eintragungen für ha.
Bis die sache geklärt ist....


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Ne, ich sehe eine Gesetzesänderung (zu > 2 Patr) bei der Magazinbegrenzung von Ha eher positiv als negativ und finde das Vorgehen der Waffenbehörde auch recht gut.

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Mir hat bislang noch keine Behörde untersagt, meine legal zur Jagd erworbenen Langwaffen auch tatsächlich dafür zu nutzen.

Aber vielleicht habe ich ja was verpasst, und ich befinde mich in einem Land, in dem alles verboten ist, solange es nicht explizit dem trotteligen Bürger gestattet worden ist. Ein Blick auf die Strasse: Das Dritte Reich kann es nicht sein.

Dem Hörensagen nach leben wir hier und heute in der besten allen möglichen Welten, und es wird immer noch täglich besser. Was heisst, der Bürger wird noch trotteliger, und die Welt wird daher besser.

Also, man reiche mir einen Kübel, und zwar ein grossen.
 
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Das man seinen Ha derzeit nicht führen sollte ist lediglich eine Empfehlung, sollte es zu einer Anzeige kommen, der SA ein Verfahren eröffnet und das ganze vor Gericht landet kann es halt böse ausgehen. Beim Schießstand sieht meine SBine (übrigens die selbe wie bei Achtundneuziger) keine Probleme, ebenso wie mit Kurzwaffe. Zumindest war das noch letzte Woche der Fall.
Wie gesagt, es dient deinem Schutz und soll sicher keine Gängelung darstellen. Wenn du deinen HA trotzdem führst wird in 99,8% der Fälle nix passieren, in den 0,2% in denen man dann doch mal kontrolliert wird wahrscheinlich zu >90% auch nix, die 0,02 % Restrisiko sind die Prozent vor denen du mit der Empfehlung geschützt werden sollst.

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Kann mir mal einer erklären was es für ein Problem sein soll Sauen vom Ansitz nur mit dem Repetierer zu bejagen???
 
Y

Yumitori

Guest
Moin,

nochmal, es ist sicher kein Problem, Sauen v. Ansitz oder wie auch immer, mit einem Repeptierer zu bejagen !
I c h persönlich mag keine HA auf der Jagd, völlig unabhängig v. Magazin und dem Fassungsvermögen - aber darum g e h t e s d o c h n i c h t !
Es geht um nichts anderes als die Tatsache, dass das BVerwG das BJagdG falsch ausgelegt hat und damit die Freiheitlichkeit der Rechtsprechung in Frage gestellt hat ( ein Gericht hat keine Politik zu machen, vielmehr Gesetze anzuwenden und schon gar nicht Politik zu Lasten betroffener Prozessparteien zu machen.

Habe die Ehre und
Waidmannsheil
 
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Kann mir mal einer erklären was es für ein Problem sein soll Sauen vom Ansitz nur mit dem Repetierer zu bejagen???
Probleme hat, denke ich keiner damit , aber ich schreibe Dir auch nicht vor mit wechem Auto Du in`s Revier fährst.
Aber,wie tief müssen wir uns noch bücken um uns in den A... treten zu lassen?:33:
 

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