Verbot HA mit Magazinen > 2 Schuss

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Lesen und verstehen sind wohl bei euch zwei verschiedene Dinge.

RLP und irgendwo im Westerwald wo dringend, dringend (!) Schwarzwild bejagd werden muss und die zuständige Waffen- und Jagdbehörde ein Einsehen mit den Klagen der Landwirtschaft hat.

In RLP bzw Westerwald geht es wohl nicht ohne HA und am Besten mit dem 30 Schussmagazin.:roll: Nachtzielgeräte sind auch dringend notwendig.
 
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@cast: Is doch Quatsch,aber ich denke das ist deine genaue Vorstellung von Jägern,die HA bevorzugen. Ich persönlich führe den HA bei der Schwarzwildbejagung,und habe den schnellen zweiten Schuß,
ohne aus der Visierlinie zu gehen,schätzen gelernt.Das wars.
Auf welcher Grundlage sollten wir uns diesen technischen Fortschritt(den es schon mehr als 50 Jahre gibt und angewendet wird)verbieten lassen. Pferd und Wagen haben wir doch auch eingetauscht.
Wenn es dafür in der Vergangenheit irgendwelche sicherheitsrelevanten Bedenken gegeben hätte,wäre ich gerne bereit darüber neu nachzudenken.
Aber Staatlich angeordnet ohne Not einen vorhandenen Zustand zu verschlechtern macht für mich keinen Sinn und verhindert jede weitere Innovation.
 
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Man braucht nunmal eine Begründung um dieses Urteil auszuhebeln, hier hat man eine Gefunden.
Ob die sinnvoll ist oder nicht, ist doch latte, der Behörde reicht sie aus und das ist das wichtigste. Von 30 Schuss und Nachtsichtlösungen sehe ich da aber nix.
Vielmehr sehe ich in deinen Ausführungen parallelen zur ZF Nutzung und anderen technischen Neuerungen bei der Jagd in der Vergangenheit.

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@Cast:

Genau, wozu überhaupt dieses Schiesspulver? Neumodisches Zeug! Ich jag noch wirklich waidgerecht, mit Speer und Steinschleuder.
 
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Kann mir mal einer erklären was es für ein Problem sein soll Sauen vom Ansitz nur mit dem Repetierer zu bejagen???

Das mache ich gerne.

Man hat nur einen HA, sonst keine weiteren Waffen.

Aber warum schlägst du einen Rep. vor? Es sollte doch auch eine Flinte mit FLG reichen, natürlich nur 1 Waffe pro Revier und Lagerung bei der Polizei.

Grün ist aus.
 
G

Gelöschtes Mitglied 16162

Guest
Ich habe mir für die Sauen extra einen HA angeschafft. Diesen nutze ich beim Ansitz und bei der Drückjagd. Natürlich könnte ich dies auch mit meinem Geradezug-Repetierer tun, aber ich m ö c h t e nicht.
Für mich will ich nichts anderes mehr, ob Ansitz oder Drückerchen. Bisher hat sich weder Sau, Jagd-Kamerad, oder die Bevölkerung bei mir darüber beschwert.
 
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:lol:

Manche haben ja schon Schaum vorm Mund.:p

Ich persönlich führe den HA bei der Schwarzwildbejagung,und habe den schnellen zweiten Schuß,
ohne aus der Visierlinie zu gehen,schätzen gelernt.Das wars.

Man braucht nunmal eine Begründung um dieses Urteil auszuhebeln, hier hat man eine Gefunden.
Ob die sinnvoll ist oder nicht, ist doch latte, der Behörde reicht sie aus und das ist das wichtigste.

Ach weisst du, wenn jemand glaubt mit Aussagen wie oben Behörden für dumm verkaufen zu können, dann geht so ein Schuss auch gerne mal nach hinten los.

Auf der DJ mag es ja Verwendung für den schnellen zweiten Schuss geben, aber nachts im Wald wohl kaum.

Auch sind HA kein technischer Fortschritt, weil es die auch schon fast hundert Jahre gibt.
Intensive Sauenbejagung ist KEIN Argument.

Ich habe nichts dagegen wenn einer mit sowas auf den Ansitz zieht.
Ich störe mich nur an Aussagen, die zu nichts führen, bzw. eher zum Gegenteil und wenn dann hier auch noch Forderungen auf größere Magazine gestellt werden und man könntdoch bei der Novellierung des BJG...

Sorry, seid froh wenn die zwei Schuss Regelung bleibt.
 
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Der Behörde scheint die Begründung ja nunmal zu reichen, sonst hätte es die Freigabe von der Seite ja nicht gegeben.


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:lol:

Manche haben ja schon Schaum vorm Mund.:p

Ach weisst du, wenn jemand glaubt mit Aussagen wie oben Behörden für dumm verkaufen zu können, dann geht so ein Schuss auch gerne mal nach hinten los.

Auf der DJ mag es ja Verwendung für den schnellen zweiten Schuss geben, aber nachts im Wald wohl kaum.

Auch sind HA kein technischer Fortschritt, weil es die auch schon fast hundert Jahre gibt.
Intensive Sauenbejagung ist KEIN Argument.

Ich habe nichts dagegen wenn einer mit sowas auf den Ansitz zieht.
Ich störe mich nur an Aussagen, die zu nichts führen, bzw. eher zum Gegenteil und wenn dann hier auch noch Forderungen auf größere Magazine gestellt werden und man könntdoch bei der Novellierung des BJG...

Sorry, seid froh wenn die zwei Schuss Regelung bleibt.
Da hast du ja eine sehr gefestigte Meinung,leider sehr dialogsfremd.:no:
 

Fex

Moderator
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Bitte sachlich und beim Thema bleiben, ansonsten winkt das Schlösschen.
 
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...Auf der DJ mag es ja Verwendung für den schnellen zweiten Schuss geben, aber nachts im Wald wohl kaum....
Wer im Wald was anderes als eine einläufige KLB führt, ist sowieso nicht systemkonform...:what: :lol: :cool:

@cast
1.) Nicht jeder hat Lust, im Wald eine Sau totzuwarten [gäääähhhnnn]
2.) Es ist so, dass die Notwendigkeit, nachts im Wald Sauen zu bejagen, gegenüber der Notwendigkeit, nachts im Feld zu Schaden gehende Sauen zu bejagen, unerheblich ist.
Bei Schlaggrößen von 80->250ha möchte ich die dusslige Sau sehen, die es nötig hat, regelmäßig an einem Hochsitz vorbeizuschlendern.
Nö, die gehen mit Vollgaaas bis in die Mitte der Schläge und halten sich die ganze Nacht da draußen auf. Da heißt es anlaufen, die Rotten verfolgen und dann auf 30-50m nach Möglichkeit mehrere Stücken zu erlegen. Und dazu gibt es eben nix besseres, als einen HA!!! Es soll übrigens wirklich Leute geben, denen das auch noch Spaß macht...:-D
Gruß-Spitz
 
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Moin!

Statt sich hier darüber zu echauffieren, ob man braucht oder nicht, ob man Behörden überzeugt oder nicht: wer noch nicht bei seinem Verband und seinen Abgeordneten kommuniziert hat, dass er / sie als Bürger ein in Sachen HA jägefreundliches neues Jagdgesetz erwartet und ebenfalls erwartet, dass sich gewählte Vertreter für die an sie herangetragenen Belange einsetzt schreibe bitte erstmal die entsprechende Stellen an, statt hier nur Stimmung zu machen.

Danke.

Joe
 
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Eben. Die Zeit, die verwendet wird, hier im Forum herumzuschreiben kann man genausogut in eine Email an einen Mandatsträger nutzen.
 

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