unglaublich

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6 Sep 2012
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Ja, ich glaube das ist so.
Wild ist herrenlos und frei, aber der Jagdausübungsberechtigte hat eben das Recht das Wild aufzusuchen, ihm nachzustellen es zu fangen oder zu töten und es sich dann anzueignen.

So oder so ähnlich habe ich das mal gelernt ;)
 
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17 Feb 2015
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Der JAB darf es sich aneignen, alle anderen dürfen es sich nicht zueignen. Und ist ein Wildtier noch herrenlos wenn jemand Besitz darüber erlangt hat, also es in ein Auto/Gatter/Käfig/etc. sperrt?
 
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7 Okt 2015
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Ich finde das Reh auf der Rückbankt wirkt, anders als im Bericht geschrieben doch geschockt, lethargisch und keinesfalls "recht ruhig".
Im PKW wünsche ich den Menschen nicht, dass sich dieser Zustand schlagartig ändert.
Panik, Flucht verletzte Kinder.
 
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1 Aug 2013
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Der JAB darf es sich aneignen, alle anderen dürfen es sich nicht zueignen. Und ist ein Wildtier noch herrenlos wenn jemand Besitz darüber erlangt hat, also es in ein Auto/Gatter/Käfig/etc. sperrt?
der Inbesitznahmebruch ist da entscheidend, dead or alive (glaub ich) ;)
 
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1 Aug 2013
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Was stellt denn rechtlich die Aneignung kranker, wild lebender Tiere dar?
das ist alles gar nicht so einfach...
Leider wurde dieser spezielle Fall hier nicht durchdekliniert. Es steht in der Stellungnahme und in anderen Gesetzespassagen, Wild ist herrenlos - aber nicht mehr wenn es verletzt ist und eingefangen wurde :rolleyes:
vlt kann ein Rechtskundiger das mal beantworten...
 
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30 Jan 2016
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Was stellt denn rechtlich die Aneignung kranker, wild lebender Tiere dar?
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__292.html#:~:text=Strafgesetzbuch (StGB),§ 292 Jagdwilderei&text=eine Sache, die dem Jagdrecht,Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Das ist Wilderei. Korrekterweise aber nur, wenn das Jagdrecht betroffen ist. Wenn jemand eine Maus mitnimmt, ist das in dem oben verlinken Artikel von @Mitch rauslesbar.

Das gilt übrigens auch für „Teile“ des Jagdbaren Wildes, also das Mitnehmen eines abgeworfenen Geweihs.
 
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25 Jul 2023
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Irgendwo in den tiefen des Forums hat einer mal Berichtet, dass einer mit einem verletzten Reh, den Tierarzt aus dem Bett rausgeläuetet hat, Tierarzt war angepisst, holte den Revolver erlöste das Reh, schlug Haustüre zu, lies den verdutzte Rehretter mitsamt dem Reh verdutzt zurück.

Das macht der aber nur einmal … und wäre sicherlich im Forum deutlich bekannter, denn der Thread über das Gerichtsverfahren wäre sicher auch 30 Seiten lang 😂😂😂
 
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... Und ist ein Wildtier noch herrenlos wenn jemand Besitz darüber erlangt hat, also es in ein Auto/Gatter/Käfig/etc. sperrt?

Wildtiere sind herrenlos, solange sie sich in Freiheit befinden (§ 960 BGB). Grds. erwirbt das Eigentum an der Sache derjenige, der es in Eigenbesitz nimmt. Dies gilt jedoch nicht, wenn ein Aneignungsrecht eines anderen verletzt wird (§ 958 BGB). Und bei (jagbarem) Wild steht regelmäßig das Aneignungsrecht des JAB entgegen (ebenso Fischereirechte und allg. Tierschutzbestimmungen, da gesetzliche Verbote bestehen).

Das gefangen gehaltene/mitgenommene Wild bleibt damit trotz des Besitzes eines anderen weiterhin herrenlos, bis der JAB es sich eben aneignet.
 
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24 Okt 2023
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Bestimmt 25 Jahre her, da stellte unser alter Hofhund einen Fuchs auf dem Grundstück in einer Ecke. Kam ich nicht anders ran als mit dem .38er Revolver. Ordnungsamt hinterher informiert. Kein Problem gewesen. Damals... Würde ich mich heute nicht mehr trauen. Selten gibt es mal, besonders im Winter, kranke Rehe in der Ortslage....Nur noch mit kalter Waffe oder garnicht!
 
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11 Feb 2018
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viel wichtiger:

wann und wo findet denn das Benefiz-geigenkonzert statt?
mit Sammlung von Spenden zwecks Vereinsgründung und damit Kostendeckung für zukünftige Unfälle ..🤔🤣
 

GMV

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10 Mai 2015
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das ist alles gar nicht so einfach...
Leider wurde dieser spezielle Fall hier nicht durchdekliniert. Es steht in der Stellungnahme und in anderen Gesetzespassagen, Wild ist herrenlos - aber nicht mehr wenn es verletzt ist und eingefangen wurde :rolleyes:
vlt kann ein Rechtskundiger das mal beantworten...

Für Wilderei und für Diebstahl findet man im Gesetz direkt die Tatbestände.

Wilderei, §292 StGB
1. dem Wild nachstellt, es fängt, erlegt oder sich oder einem Dritten zueignet oder

2. eine Sache, die dem Jagdrecht unterliegt, sich oder einem Dritten zueignet, beschädigt oder zerstört,

--> Sprich, irgendetwas davon muss erfüllt sein, um Tatbestandsmäßigkeit herzustellen. Es reicht zum Beispiel auch Wild zu verfolgen (nachstellen) oder Abwurfstangen einzusammeln. Zueignungsabsicht muss nicht bestehen, Erfüllung einer anderen Bedingung reicht.
Konkret: man würde Anwendbarkeit prüfen (Reh=+) und dann die Einzeltatbestände nacheinander, wobei man bei nachstellen, fangen und beschädigen zu einem positiven Ergebnis kommen kann. Zueignungsabsicht, wenn man das Tier verarzten lassen will, würde ich verneinen. Man verzeihe mir die Ungenauigkeiten und Kürze - in einer juristischen Klausur würde man das auf über 10 Seiten klären....

Im Vergleich dazu
Diebstahl (§242 StGB)
Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Hier ist im Vergleich dazu die An/Zueignungsabsicht zwingend notwendig. Aus Reflex einen Kugelschreiber oder Feuerzeug einstecken ist kein Diebstahl, weil die Zueignungsabsicht fehlt; dem Kollegen den Montblanc-Füller mopsen, um ihn dann selbst zu benutzen oder auf Ebay zu verkaufen schon.
 
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