unglaublich

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20 Okt 2023
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Die Aneignung eines nicht in Alleineigentum des Täters stehenden Tieres ist nicht an dessen Ableben gebunden. Ob tot oder lebendig. Es bleibt Jagdwilderei.
Bei mir liegt seit einer Woche ein totes Reh auf der Straßenseite einer Landstraße. Die Polizei hat es mit Flatterband abgesperrt und seit dem passiert nix. Kein schöner Anblick. Scheinbar ist keiner zuständig und am Ende kümmert sich jemand aus Mitleid drum und bekommt Ärger.
 
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14 Okt 2012
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Bei mir liegt seit einer Woche ein totes Reh auf der Straßenseite einer Landstraße. Die Polizei hat es mit Flatterband abgesperrt und seit dem passiert nix. Kein schöner Anblick. Scheinbar ist keiner zuständig und am Ende kümmert sich jemand aus Mitleid drum und bekommt Ärger.
Ist das nicht die eigentliche Aufgabe der Staatsorgane falls es der Pächter nicht freiwillig mitnehmen will?
 
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17 Feb 2015
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Bei mir liegt seit einer Woche ein totes Reh auf der Straßenseite einer Landstraße. Die Polizei hat es mit Flatterband abgesperrt und seit dem passiert nix. Kein schöner Anblick. Scheinbar ist keiner zuständig und am Ende kümmert sich jemand aus Mitleid drum und bekommt Ärger.
Sowas gibt es hier auch öfters. Zuerst die Polizei, dann kommt der Straßendienst und markiert/sichert das Fallwild. Irgendwann kommt dann der Bauhof, sammelt alles ein und bringt es zur Tierkörperbeseitigung. Kann dann aber auch mal 2 Wochen dauern...
 
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21 Jan 2002
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Beseitigung nach Wildunfall ist Aufgabe der Behörde. Wir machen das freiwillig im Kreis, weil man dem Landrat gesagt hat, daß bei Abschaffung der Jagdsteuer jeder seinen Beitrag leistet.
 
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Bei mir liegt seit einer Woche ein totes Reh auf der Straßenseite einer Landstraße. Die Polizei hat es mit Flatterband abgesperrt und seit dem passiert nix. Kein schöner Anblick. Scheinbar ist keiner zuständig und am Ende kümmert sich jemand aus Mitleid drum und bekommt Ärger.
bei uns ist jetzt eine App im Versuchstadium dass es jedem ermöglicht per "Knopfdruck" einen Wildunfall zu melden. Gemeldet wird damit auch gleich die Position wo der Unfall passiert ist und natürlich der zuständige Jagdausübungsberechtige, sowie bis zu 2 Vertreter. Mal schauen wie sich die bewährt und ob sie von den Autofahrern auch angenommen wird.
 
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27 Sep 2006
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Da gibt es ein Totfundkataster als App, was diese Funktionen auch erfüllen können sollte. Habe ich selber noch nicht ausprobiert, da ich mich bisher erfolgreich gegen den EInzug eines Schmachtföhns wehren konnte.
 
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1 Aug 2013
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Wie lange muss man hier sein, um nicht mehr neu zu sein ?
Reichen eine 2-stellige Anzahl an Jahren schon aus ? 😉
Das ist eine berechtigte Frage.
Mir scheint aber, dass Forumserfahrung nicht gleich Jagderfahrung anzunehmen ist.
1. Zeigt auch dieser Faden indirekt. Wer zu später Stunde oder des nächtens zu Wildunfällen aus der Kiste geklingelt wird, der wird nicht auf die Idee kommen dem Jagdpächter zur Last zu legen, dass er gefälligst Verständnis haben muss, wenn jemand aus falschverstandener Tierliebe widerrechtlich handelt. Wobei in diesem Fall hier niemand weiß, wie der Jagdpächter informiert wurde und ob er tatsächlich Forderungen in irgendeiner Weise gestellt hat. Das kann genauso von der Polizei so gefordert worden sein. Man weiß es nicht.In der Praxis ist es so, wenn man zu einem Wildunfall gerufen wird, dass man seinen Job sauber und schnell erledigen möchte und, je nachdem wie spät es ist und wie der Tag verlaufen ist, keinen Bock auf Grundsatzdiskussionen hat, während ein Tier unnötig leidet. Aber offenbar wird man da schneller zum Unmensch abgestempelt, wie einem lieb ist.
Deshalb, Notiz an mich: Beim nächsten Anruf der Polizei, erfragen ob am Unfallort prominente Personen (oder die sich dafür halten) vorhanden. Wenn ja und Tier verendet, wegschicken, Wenn ja und Tier noch lebendig, dann sollen sie das Vieh behalten.

2. Immer wieder köstlich, wenn ein Druckbetankter dem werten Foristen @Allez erklären will, wie die Jagd funktioniert...🤣🤣
 
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2 Apr 2001
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Recht und Gesetz zu wahren steht niemals im Ermessen einer Person. Dabei kommt es auch nicht darauf an, ob man verbeamtet ist. Die Verpflichtungen aus dem Recht wirken unmittelbar auf jeden einzelnen. Aber: Soweit sich aus dem Gesetz Ansprüche ergeben, kann man diese geltend machen, muss es aber nicht - und genau das steht dann sicher im Ermessen desjenigen, dem die Ansprüche zustehen. Und insoweit sehe ich es absolut genauso, manchmal ist einfach weniger eben mehr...
Beamte

sind verpflichtet, Straftaten zu melden.

Gesetze zu wahren ist die eine Sache, Bagatellverstöße zur Anzeige zu bringen die andere. Da nicht Beamter, bin ich nicht qua Gesetz verpflichtet, solche Verstöße anzuzeigen. Ich muss ja auch nicht jeden Verkehrsrowdy, der mich oder einen anderen Verkehrsteilnehmer grob fahrlässig auf der Straße gefährdet, anzeigen. Obwohl es sicherlich wünschenswert wäre.

Beim Rest stimmen wir überein.

Mbogo
 

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