der Inbesitznahmebruch ist da entscheidend, dead or alive (glaub ich)Der JAB darf es sich aneignen, alle anderen dürfen es sich nicht zueignen. Und ist ein Wildtier noch herrenlos wenn jemand Besitz darüber erlangt hat, also es in ein Auto/Gatter/Käfig/etc. sperrt?
Exakt. Auch als gottgleicher Pächter bist du nicht der Eigentümer des lebenden Wildes.Wie ist das denn, Aneignen geht doch eigentlich erst nach Ableben des Tieres?
das ist alles gar nicht so einfach...Was stellt denn rechtlich die Aneignung kranker, wild lebender Tiere dar?
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__292.html#:~:text=Strafgesetzbuch (StGB),§ 292 Jagdwilderei&text=eine Sache, die dem Jagdrecht,Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.Was stellt denn rechtlich die Aneignung kranker, wild lebender Tiere dar?
Irgendwo in den tiefen des Forums hat einer mal Berichtet, dass einer mit einem verletzten Reh, den Tierarzt aus dem Bett rausgeläuetet hat, Tierarzt war angepisst, holte den Revolver erlöste das Reh, schlug Haustüre zu, lies den verdutzte Rehretter mitsamt dem Reh verdutzt zurück.
... Und ist ein Wildtier noch herrenlos wenn jemand Besitz darüber erlangt hat, also es in ein Auto/Gatter/Käfig/etc. sperrt?
das ist alles gar nicht so einfach...
Leider wurde dieser spezielle Fall hier nicht durchdekliniert. Es steht in der Stellungnahme und in anderen Gesetzespassagen, Wild ist herrenlos - aber nicht mehr wenn es verletzt ist und eingefangen wurde
vlt kann ein Rechtskundiger das mal beantworten...