Dein "nein" solltest du schon ein bisserl erläutern. Einfach so in den Raum gestellt, stimmt es nämlich nicht.
Es ist die nicht endenwollende Diskussion um geschlossen und verschlossen. Der eine meint mit verschlossen, das Behältnis ist mit einer Schließvorrichtung (Vorhang-, Zahlenschloss, etc.) abgesperrt, der andere meint der Reisverschluss ist zu. Der nächste meint mit geschlossen der Deckel des Koffers nur zugeklappt und sofort zu öffnen und ein weiterer versteht darunter es fehlt lediglich eine Sperrvorrichtung.
Ich habe es oben schon erklärt, es gibt 2 im Gesetz genannte Positionen. Die eine kann man mit Waffe im Holster, die andere mit Waffe im zugesperrten Futteral beschreiben (und auch diese Erklärung ist zu ungenau).
Zwischen den beiden Positionen ist vieles möglich. Nicht zugriffsbereit ist erfüllt, wenn man mehr als drei Handgriffe und (manche Literatur oder) mehr als drei Sekunden braucht um die Waffe in Anschlag zu bringen. Ein Vorhangschloss oder eine andere Sperrvorrichtung ist nicht gefordert. Ob Futteral, Koffer, Kiste, Pappkarton, Sack oder zugebundene. allseitig umhüllende Decke ist ebénso egal wie Vorhangschloss, Zahlenschloss, Kabelbinder, Schnur, Klettband, Klebeband, Schraubverschluss oder was einem sonst noch einfällt.
Wenn mit "verschlossen" eine Sperrvorrichtung (Vorhangschloss, Zahlenschloss etc.) gemeint ist und das ist das mehrheitliche Verständnis, dann ist ein klares Nein dazu völlig richtig.
Wer auf der sicheren Seite sein will, der benutzt einen Waffenkoffer zugesperrt mit Zahlenschloss und verdreht die Kombination, alternativ ein Futteral zugesperrt mit Vorhangschlösschen am Reissverschluss. Wer mehr praktisch orientiert ist, der orientiert sich an der 3-Handgriff-in-3-Sekunden-Regel.