Transport von Waffe und Munition

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Zahlenschloss

(Ich verdrehe immer nur eine Zahl, reicht ja auch völlig aus, weil ein Handgriff zum Zurückstellen nötig. Und nein, ich habe nicht "0000" eingestellt...)
Bei mir immer 0000, eine Zahl verdreht.
Bin mir nicht sicher, ob die dann noch als Verschluss gelten, falls man in eine Kontrolle kommt.
Wahrscheinlich vor Gericht bei der 3-Handgriffe-Regelung schon. Aber wenn es dem Polizisten nicht gefällt gibt es unnötige Diskussionen.

Wobei das ausdrücklich keine Kritik an der Truppe ist. Die werden auf weiter Flur alleine gelassen und müssen viele Dinge vor Ort entscheiden über die man sich tagelang Abhandlungen reinlesen könnte. In deren haut möchte ich nicht stecken und bin daher auch gerne bereit, ein Stück zurückzustecken und das empfohlene Zahlenschloss zu nutzen.
 
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Sorry, das ist wie: ich fahr wenn 100 erlaubt ist nur 80 und nie bei orange über die Ampel. Mein Haus baue ich nicht 3 Meter an die Grenze sondern 5 Meter. Rasenmähen nur bis 11:30, nicht bis 12:00. Usw. Das, was erlaubt ist, auch zu tun, hat nichts mit Unvernunft oder gar Provokation zu tun! Auch wenn es offenbar schwer vorstellbar ist: Vielleicht gibt es Jäger, die aus Bequemlichkeit oder praktischen Gründen die Waffe auf dem Weg ins Revier offen mitführen. Weil da nichts schlimmes dran ist, einfach so, ohne Hintergedanken. Da braucht es dann auch keine Belehrungen von Untertanen.
Genau so. Soll jeder tun, was er für richtig hält, aber Leuten, die sich gesetzeskonform verhalten, zu unterstellen, sie wollten provozieren, oder Extreme ausreizen, nur weil sie nicht noch einen selbstauferlegten doppelten Sicherheitsabstand zur gesetzlichen Regelung drauflegen, ist doch absurd.

Ich glaube auch, dass die, die immer vom Polizisten, der beim Anblick einer Jagdwaffe auf dem Rücksitz total durchdreht und nervös wird und am besten noch seine KW auf einen richtet, wohl noch nie Kontakt zu echten Polizisten hatten.
Die meisten können Gefahren und Situationen ganz gut einschätzen, das ist Teil ihres Jobs.
 
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Ich bin in 45 Jahren Jagd nur ein einziges Mal auf dem Heimweg von der Jagd, Nachts um 1/2 1 kontrolliert worden. Es war eine ganz simple Verkehrskontrolle. das Gewehr, das auf dem Beifahrersitz lag, hat niemanden interessiert.
Die "Chance" jagdlich unterwegs von der Polizei kontrolliert zu werden, dürfte bei weit über 100000 liegen. Kein Anlass zur Sorge!
 
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Bin etwas verwundert. Kennt hier niemand die "Gummipirsch"? In manchen Revieren die einzige Möglichkeit jagdlich erfolgreich zu sein. Typischerweise sind das Weinanbaugebiete, wo ein Hochsitz zur Rehwild Bejagung sinnlos ist. Da liegt das geladene Gewehr am Schoß, Fenster offen, Lauf hinaus und das Auto bewegt sich langsam und man blickt die Reihen ab. Ein Stück entdeckt, stehenbleiben, Gewehr aus dem Fenster, entsichern und Stück erlegen. Völlig legal in Niederösterreich.
 
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Die Chance, in jagdlichem Kontext von der Polizei kontrolliert zu werden, dürfte ziemlich vom Revier und dessen Lage abhängen.
Mir ist auf der Jagd in zehn Jahren dreimal die Polizei begegnet.
Einmal hörte ich auf dem Ansitz Motorgeräusche und sah Licht aus dem Bereich hinter einer Kurve, wo mein Auto stand. Ein paar Minuten später fuhr das andere Auto weg und ich konnte es als Funkstreifenwagen ansprechen.
Ein anderes Mal wurde ich vom Pächter abgeholt und in dem Moment hielt eine Streife oberhalb der Wiese im Industriegebiet, weil ihnen die Scheinwerfer abseits der Straße aufgefallen waren. Wir sind dort kurz vorbei, um uns als Jäger zu erkennen zu geben und die Beamten waren entspannt.
Dieses Frühjahr wendete dann der entgegenkommende Streifenwagen, als ich um 2 Uhr aus dem Revier kam und hielt mich an. Papiere, Warndreieck und -westen, Erste-Hilfe-Kasten auf Anwesenheit kontrolliert. Dann die Frage, ob ich Jäger sei und kurze Jagdscheinkontrolle. Die Waffe wollten sie nicht kontrollieren, die war aber schon im Futteral verstaut.
Aber man weiß nie, ob man nicht doch einem etwas gründlicheren Beamten begegnet. Deshalb achte ich genau drauf, dass unterwegs alles ordnungsgemäß verstaut ist. Auf ein "hier kontrolliert nie einer" verlasse ich mich ganz sicher nicht.
Und wenn man beim Transport von der üblichen "Futteral mit Schloss"- Nummer abweicht, was man ja durchaus kann, wenn man weiß wie, dann sollte man aber schon wissen, wo es steht und am besten auch die entsprechenden Texte griffbereit haben.
Die Beamten können nicht jede Variante im WaffG kennen und haben im besten Fall noch ein Merkblatt mit den wichtigsten Punkten, die ihnen begegnen.
Aber da steht nicht jede Ausnahme drin.
 
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Bin etwas verwundert. Kennt hier niemand die "Gummipirsch"? In manchen Revieren die einzige Möglichkeit jagdlich erfolgreich zu sein. Typischerweise sind das Weinanbaugebiete, wo ein Hochsitz zur Rehwild Bejagung sinnlos ist. Da liegt das geladene Gewehr am Schoß, Fenster offen, Lauf hinaus und das Auto bewegt sich langsam und man blickt die Reihen ab. Ein Stück entdeckt, stehenbleiben, Gewehr aus dem Fenster, entsichern und Stück erlegen. Völlig legal in Niederösterreich.
In D muss die Waffe im Fahrzeug entladen sein (UVV).
In BW ist die Jagd aus einem Fahrzeug ohne Sondergenehmigung verboten (JWMG).
 
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In D muss die Waffe beim Besteigen eines Fahrzeugs entladen sein und sie darf nur während der eigentlichen Jagdausübung, dem Jagdschutz etc. geladen sein.
Ja…. Und da fangen „Spinner“ dann auch an zu erklären, dass Jagdausübung nur ist, wenn ich auf dem Hochsitz sitze und der Weg vom Auto zum Sitzt keine Jagdausübung ist.
 
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Und da fangen „Spinner“ dann auch an zu erklären, dass Jagdausübung nur ist, wenn ich auf dem Hochsitz sitze und der Weg vom Auto zum Sitzt keine Jagdausübung ist.
Und? Dann lass die Spinner halt erklären.

Der Widerspruch zwischen meinem Post und der Aussage von German_Grey_Man wird offenbar auch nicht erkannt.
 
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Hier gibt es wenig Spielraum. Waffe in Futteral/ Koffer und der muß - wie auch immer - verschlossen sein, Munition getrennt davon. Was ist daran "übererfüllt" wenn ich statt Schnur mit Knoten oder Kabelbinder ein kleines Zahlenschloss verwende?
Leider hast du offenbar die vorherige Diskussion nicht en Detail mitgelesen und insbesondere die absolut wertvollen Ausführungen von @Amadeus übersehen. Weder muss die Waffe beim Weg zur Jagd in Koffer oder Futteral sein, noch muss irgendwas verschloasen sein. Ganz ohne Ausreizen oder Provozieren von irgendwas. Auch einw Trennung der Waffe von der Munition ist rechtlich nicht notwendig. Mach das gerne so, gar kein Problem. Aber lass es andere halt anders machen - ohne Kopfschütteln oder Tuscheln hinter vorgehaltener Hand. Etwas mehr Selbstbewusstsein täte uns gut - das Entsteht aber nicht, wenn man sich schon in den eigenen Reihen für rechtskonformes(!) Verhalten rechtfertigen muss.
 
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Und? Dann lass die Spinner halt erklären.

Der Widerspruch zwischen meinem Post und der Aussage von German_Grey_Man wird offenbar auch nicht erkannt.
Du hast Recht, war ungenau ausgedrückt. Da aber, zumindest in BW, das Schießen aus dem Auto idR verboten ist. Somit sollte die Waffe mMn im Auto entladen sein, oder täusche ich mich da?
Zumindest wurde es uns in der Ausbildung so beigebracht…
 
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Ja…. Und da fangen „Spinner“ dann auch an zu erklären, dass Jagdausübung nur ist, wenn ich auf dem Hochsitz sitze und der Weg vom Auto zum Sitzt keine Jagdausübung ist.
Ich bin so ein "Spinner" und das fällt unter Jagd. Das Auto muss nicht mal still stehen lt. Gesetzt, max. Schritt Geschwindigkeit ist erlaubt.
 

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