Der B.H. :twisted:
Hessen: Kampfhundeeinsatz mit Folgen
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(huj) Der Einsatz eines gelisteten Kampfhundes der Rasse Dogo Argentino bei einer Maisjagd im Raum Marburg im September letzten Jahres bleibt nicht folgenlos. Auf der Jahrestagung der Jagdkynologischen Arbeitsgemeinschaft im LJV Hessen erläuterte der Tierschutzbeauftragte des Jagdgebrauchshundverbandes, Professor Hans Wunderlich, weshalb dieser Hundeeinsatz nicht nur tierschutzwidrig gewesen sei, sondern auch möglicherweise eine "rohe Gesinnung" des Hundeführers verrate. Wunderlich: "Wer einen Hund nur zu dem Zweck mitführt, ihn zum passenden Zeitpunkt auf ein Tier zu hetzen, verstößt massiv gegen das Tierschutzgesetz." Wunderlich schloss in seinem von lauten Beifallsbekundungen der Kynologen mehrfach unterbrochenen Vortrag auch den Einsatz von Hundemeuten ein: "Da spielen sich Szenen ab, da kann einem das Kotzen kommen." Den Einsatz von Hundemeuten bezeichnete Wunderlich wörtlich als "Sauerei".
Gegen den Besitzer des Marburger Kampfhundes läuft unterdessen bei der Marburger Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren, in das auch der Amtsveterinär von Marburg eingebunden ist. Wie Hessens einziger Jagdkynologe im LJV-Vorstand, Hans Schindl, auf der Tagung berichtete, würden der Landestierschutzbeirat und die Landestierschutzbeauftragte sehr wachsam den Fortgang des Verfahrens beobachten. Der Schaden, der durch den Marburger Vorfall für die Jägerschaft in Hessen entstehen könne, sei enorm.
Unterdessen wurde bekannt, dass der Führer des Kampfhundes, der in der Marburger Jägervereinigung für die Jungjägerausbildung im Sachgebiet Jagdhunde verantwortlich ist, nun auch noch das Amt des Obmannes für das Jagdgebrauchshundewesen in diesem Verein übernehmen soll. Hierzu muss man wissen, dass der bisherige Obmann und dessen Stellvertreter von ihren Ämtern zurück getreten waren, nachdem der Vorstand der Marburger Jägervereinigung den Einsatz des Kampfhundes ausdrücklich gebilligt hatte.
Ein Repräsentant des Landesjagdverbandes kündigte an, es werde zu diszplinarischen Maßnahmen in Marburg kommen, sollte der Hundeführer wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz verurteilt werden.
Auf der Tagesordnung der Mitgliederversammlung der Jägervereinigung Marburg steht ein Antrag des Hundeführers, Kampfhunde künftig für die Jagd auf Schalenwild in Hessen offiziell zuzulassen. Unterstützt wird der Hundeführer vom Vorsitzenden der Jägervereinigung, Dr. Gerhard Willmund, der im "Lahnjäger", der Vereinspostille der Jägervereinigung, das Verhalten des Hundeführers nochmals ausdrücklich billigt. Zugleich spricht er sich im Editorial für ein ausgeprägteres "waidgerechtes Verhalten" der Jäger untereinander aus.
16.02.2008