In dieser Steinbock-Causa ist mM. der Fall insofern klar, daß es hier nicht um die Erlegung von Wildfleisch zur Sättigung hungriger Bergler-Mäuler
geht, sondern um die ( vielleicht mit kommerziellem Hintergrund) Erbeutung einer wahrscheinlich altersbedingten sehr guten ( daher seltenen) Steinbocktrophäe. Ein Revierunkundiger kennt weder die Einstände genau, noch weiß er, wann er in aller Ruhe unbeobachtet das Wildpret vergraben kann. Daraus ergibt sich ein gewisser Täter- Mittäter Kreis.
Alte romantische, aber auch menschlich tragische Wilderergeschichten ( wo auch Menschen, manchmal in ihrer Berufsausübung sterben mußten) haben damit nix zu tun. Eine Täterermittlung wird sich nicht einfach gestalten, aber manchmal kommt ja auch „Komissar Zufall“ zu Hilfe.
Ein jeder mit dieser Materie halbwegs vertraute Jurist wird wissen, wie eine Klage in welchem Schadausmaß zu lauten hat.
Zumindest die österreichische Justiz geht mM. nach mit Wilddieben und ihren Vergehen bisher zu milde um. Wirklich große Schäden durch Wilderei sind mM. mit Hilfe der heutigen Technik (Nachtsichtgeräte….) eher in mit Auto gut befahrbaren Flachlandrevieren .
Ich dürfte wahrscheinlich hier einer der wenigen sein, der vor vielen Jahren in meinem Heimat-Bergrevier mit einem bewaffneten Wilderer zusammengekommen ist- es ist kein gutes Gefühl- auch nicht wenn man als Jäger, Jagdschutz-Organ, Exekutive in seinem Jagdgebiet mit solchen Typen zusammen kommen könnte.