Spaß und Freude in 2023

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13 Sep 2023
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Mein 5 jähriger Enkel begehrte vor 2 Wochen auch den Inhalt des Waffenschranks zu begutachten. Ihn interessierte was ich mit welcher Waffe schieße. Ich gab Ihm einen Repetierer in die Hände, aber Er empfand das als schwer. Ich denke nicht, dass Er dadurch Schaden genommen hat, ich möchte nicht, dass Er Angst vor dem Anblick von Waffen hat.
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Hier zu gestehen, dass Überlassen von Waffen an Unberechtigte stattgefunden hat, empfehle ich nicht zur Nachahmung... WBK ist weg, wenn das der falsche liest.
 
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In die Hände geben ist nich unbedingt gleichgestellt mit "die tatsächliche Gewalt über den Gegenstand verlieren"
Aber ich bin kein Anwalt, aber auch kein Jammerlappen.
Jammerlappen hin oder her.. aber das ist überlassen im Sinne des,WaffG...und das kannst du von links nach rechts oder auch über Kreuz drehen...es bricht dir das Genick...

Hat aber auch nix mit Spaß und Freude zu tun...
 
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Aber das hier hat mir heute Freude bereiten...


Ich persönlich würde das als Klassen besser als das Original empfinden...wer anderer Meinung ist...gerne...Geschmäcker sind zum Glück verschieden.
 
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Bei dem Song bin ich bei dir...

Ob das "halten lassen" eines 4-5kg Repetierers durch einen 4jährigen, der sich damit vermutlich kaum auf den Beinen halten konnte, tatsächlich "überlassen" bedeutet - auf das Verfahren würde ich es ankommen lassen.

Betrifft mich zum Glück nicht...
 
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Jammerlappen hin oder her.. aber das ist überlassen im Sinne des,WaffG...

Nur, wenn Du damit auch die Sachherrschaft verlierst und das bei einem 10jährigen? Sorry, aber genau das war bei uns in der Jura-Vorlesung ein Beispiel für eben gerade keine Überlassung der tatsächlichen Gewalt, auch wenn man einen Gegenstand aus der Hand gibt.
 
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Nur, wenn Du damit auch die Sachherrschaft verlierst und das bei einem 10jährigen? Sorry, aber genau das war bei uns in der Jura-Vorlesung ein Beispiel für eben gerade keine Überlassung der tatsächlichen Gewalt, auch wenn man einen Gegenstand aus der Hand gibt.
Ich glaube, DEINE Jura-Vorlesung war vor mindestens 30 Jahren....
 
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Idiotie, wenn ich einen 5 jährigen auf den Chefsessel eines mittelständigen Unternehmens klettern lasse, ist Er dann gleich Geschäftsführer, weil Er Gewalt über den Chefsessel bekommen hat...???
Also dein 2er Versuch ist auch nicht besser als der Erste. Was hat ein Sessel mit ner Waffe zu tun. Es geht nicht um Kompetenz.
Mit deinem scheiss Chefsessel kann der Knirps kaum mehr als monetären Schaden anrichten...mit ner Knarre sieht das schon anders aus. Und jetzt versuch mal dich da sinnvoll rauszuholen, wenn DU dem Knirps die Knarre in die Hand gedrückt hast und irgendetwas...egal was...geht irgendwie schief...

Viel Glück dabei...

Aber ich vermute, auch dazu hast du ne gute Idee die jede Waffenbehörde überzeugt.
 
M

Mitglied 21833

Guest
Ich glaube, DEINE Jura-Vorlesung war vor mindestens 30 Jahren....
Eine Überlassung im waffenrechtlichen Sinne liegt darin wohl trotzdem nicht.

Richtig ist (leider) dein Gedanke dahinter - von Gesetzes wegen ist jedweder Umgang mit Waffen für Kinder tabu.

Wenn man aber schon klugscheißt, sollte man eben auch die Feinheiten beachten.
 
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Und jetzt versuch mal dich da sinnvoll rauszuholen, wenn DU dem Knirps die Knarre in die Hand gedrückt hast und irgendetwas...egal was...geht irgendwie schief...

Du bist dann auf jeden Fall dran, weil Du ja eben gerade Herrschaft über den Gegenstand nicht aufgegeben hast.
 
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Eine Überlassung im waffenrechtlichen Sinne liegt darin wohl trotzdem nicht.

Richtig ist (leider) dein Gedanke dahinter - von Gesetzes wegen ist jedweder Umgang mit Waffen für Kinder tabu.

Wenn man aber schon klugscheißt, sollte man eben auch die Feinheiten beachten.
Ja, ja...das mit dem klugscheissen ist halt so eine Sache. Gerade juristisch gesehen ist das etwas komplex. 3 Kommentare, 4 Meinungen. Welche man vertritt, kann man nur für sich selbst festmachen. Das würde hier wohl auch tatsächlich zu weit führen. Bin aber gerne für weitergehende Diskussionen (PN) offen. Vielleicht ändere ich ja noch meine Ansicht.
 

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