Irgendwie werden hier im Thread jetzt zwei Themen behandelt. Ich kümmere mich hier mal nur um die Angelegenheit mit der Lärmbelästigung:
Zwischen Münster-Roxel und der Ortschaft Havixbeck befindet sich (nur) noch ein Kugelstand für laufenden Keiler, 100 m Langwaffe und KW. Schußbelastung maximal 50 Stck pro Schuß. Die Anwohner, vor allem ein Neuzugezogener, hatten gegen die, wie sie es nannten, unzumutbare Lärmbelästigung geklagt, vor allem gegen den Betrieb des damals noch existierenden Skeet- und Trapstandes - und sie haben ärgerlicherweise Recht bekommen. Mit der Begrenzung auf 50 Büchsen-Schuß pro Tag sind sie in eine kleine juristische Falle getappt, als sie versuchten, die Lärmbelastung durch den Kugelstand zu relativieren: Da wird eh nicht viel geschossen, Herr Vorsitzender. Der Vorsitzende: Dann dürften 50 Schuß pro Tag ja auch reichen.
Die Dreistigkeit der Neuzugezogenen ist vor allem im Bereich der StOSchAnl nicht mehr zu toppen. Wie schon von Vorpostern angesprochen, wird erst preisgünstiges Bauland abgezockt und dann die Wertigkeit erhöht, indem man gegen den weiteren Betrieb der Anlagen klagt. Es gibt leider zu wenige Reservisten unter den Richtern. :wink:
Wir selber, meine Frau und ich, wohnen in unmittelbarer Nähe eines offenen KK-Schießstandes mit "Festhalle". Das einzige, was wir vom Betrieb mitbekommen, sind die Einschläge in den Kugelfang. Schußlärm ist nicht zu hören, vor allem nicht im Haus. Wenn ich jedoch was hören will, kann ich selbstversändlich was vernehmen. Mag ja sein, daß dieser Impuls"lärm" von Gerichten anders bewertet wird, als das Dauergeräusch eines oder mehrerer vorbeifahrender KFZ, aber das kommt mir eigentlich lauter vor, als ein kurzer, gedämmter Knall.