Schwarzwildschäden - wie im Pachtvertrag regeln?

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Nur in der Regulierung von Schäden ?

Oder in der Gemeinsamen Aufgabenstellung Minimierung der Schäden ?

letzteres erfordert einen permanenten Dialog zwischen Jagd und Landwirtschaft sowie ein Grundverständnis für die Gegenseitigen belange...

hallo Rugen
ich bin der meinung das eine 50:50 regelung für beide seiten fair ist
man sitzt dann zu zweit im boot,dh die landwirte sind dann mit bemüht den schaden so gering wie möglich zu halten,wobei es auchg hier wieder schwarze schafe bei den pächtern gibt die finanziell gut bestückt sind und denen der schaden nicht wirklich weh tut.ich denke das ist ein beidseitiges vertrauen das man eingehen muss,und natürlich auch seitens der pächter eine intensieve sinnvolle jagd auszuüben.
hans
 
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@Rugen: Du, an der Misere in RLP ist lt. steve vor allem Vocke schuld, sonst eigentlich niemand (wieso weiß ich auch nicht, aber steve hats geschrieben...) :oops:
 
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hansi schrieb:
hallo Rugen
ich bin der meinung das eine 50:50 regelung für beide seiten fair ist
man sitzt dann zu zweit im boot,...hans

Nicht zu zweit; sondern zu dritt !

Vielfach wird das Ergebnis des Strukturwandels der ldwe Flächennutzung und die Auswirkung auf Eigentümer und Jagdpächter unterschätzt...

Eigentumsflächen; die ich selber bewirtschfte; sind Prinzipiell Eigenschaden da die JG erstmal ges. für Wildschäden haftet; auf Pachtflächen hat der Flächennutzer einen Erstatungsanspruch an den Eigentümer ( seinen Landverpächter), dieser möchte das dann gerne an den Jagdpächter weiter geben.

Wir als Pächter haben der JG empfohlen bei Landpachtverträgen einen Ausschluß von Wildschäden mit aufzunehmen; hat bei der JG und Landverpächtern große Augen; dann aber schnelle Taten erbracht.

Bei uns ist Schadensverhütung Hauptaugenmerk :

Grünland Schadbereiche Aufkalken;
Bei der Maisaussaat verwittern mit Haarwasser und AHL;
nächstes Jahr Anernten der gefährdeten Maisschläge im Waldbereich zum Zeitpunkt der Milchreife und sofortige Verarbeitung dieses Erntegutes in den Biogasanlagen; ich selber stelle technik bereit um Grünladschäden auf dem kleinen Dienstweg mittels meiner Ackertechnik ( Drillmaschiene mit Kreiselegge) oder zuschuss zur Wiesentechnik ( Lohnunternehmer mit 6 Meter breiten Striegel/ Walzenkombinnation incl Saatguttechnik) auf betroffene Flächen..

aber auch starken " Gegenwind" aus Reihen der JG bei Überzogenen; unberechtigten Forderungen "Watt dei för Schoden an Gild kregen hät will ick uk hem "

Landwirtschaft und Jagd arbeiten bei uns eng zusammen; wen uns ein Landwirt Informiert und unter belange der Jagd seine Arbeiten strukuiert ( wann past es euch am besten das wir den Mais Dreschen ) ist zumindest ein Danke in Form eines Wildschweinebratens fällig...

Wen es beim Maishäckseln " geschnakelt" hat ( z B mal eben 8 Sauen auf die Schwarte gepackt) vergeben wir uns nichts wen wir dann als Abschluss der Erntezeit eine Frischling auf den Grill wuchten und diesen dann gemeinsam mit Bier und Schnaps runterspühlen... und die " Bauern" beteiligen sich dabei gerne an den Kosten....


Andreas
 
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Bei uns war`s bisher ebenso.Seit 2Jahren hat ein neuer Landwirt ca. 80ha gepachtet.Der will für jeden qm Wildschaden ,macht schon Druck,wenn Sauen nur über den Acker ziehen. Das Beste:Er ist Jäger und der Wildschaden auf seinen Eigentumsfeldern ist wesentlich größer. Wmh.!
 
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Eigentumsflächen; die ich selber bewirtschfte; sind Prinzipiell Eigenschaden da die JG erstmal ges. für Wildschäden haftet; auf Pachtflächen hat der Flächennutzer einen Erstatungsanspruch an den Eigentümer ( seinen Landverpächter), dieser möchte das dann gerne an den Jagdpächter weiter geben.

kannst du mir das noch etwas ausführlicher erklären?
hans
 
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..derzeit ist es gang und gebe, dass in Pachtverträgen
der Wildschaden gedeckelt wird...
in den Pachtvertragsvordrucken sind entsprechende
Formulierungen sogar schon vorgesehen....
einen guten Effekt hat die neue Wildschadensregelung
schon gebracht: die Landwirte helfen mit Wildschaden
zu reduzieren.
 
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@ Sylvaner: Danke!

Zum Thema verlinken: Am einfachsten ist es, Du kopierts die Addresszeile aus Deinem Browser und fügst sie im Posting ein. Wenn der Editior http:/ /.... erkennt, macht er automatisch einen Link draus. Nur bei langen Links wird es dann unleserlich. :(
 
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Paul Rößler schrieb:
@ Feuerlein
Vom Grundsatz gebe ich dir Recht, der Pächter darf seinen Auftrag nicht vernachlässigen und kann nicht erwarten das seine Unfähigkeit von Landwirten und Waldbesitzern bezahlt wird. Dein Extremismus macht mir aber angst.
100% übername des Wildschadens sehe ich als nicht tragbares Risiko für den Pächter. Es sei den er ist aufgrund der Revierstruktur selbst in der Lage, das ihn betrffenden SW auch zu erreichen bzw. zu erlegen.
@ all
Ich halt 50/50 für die beste Lösung. Nur wenn beide Parteien zur verantwortung gezogen werden, kann und wird auch eine Zusammenarbeit statfinden. Feldreviere mit nur geringem Waldanteil sind nicht in der Lage, das sie betreffende SW so zu bejagen, dass sie die Schäden kalkulierbar halten.

Wir schaffen es in diesem Revier nur durch einen Berufsjäger den Schaden für Pächter und Verpächter erträglich zu halten. Dieser ist jeden Tag im Revier, sitzt bei jeder Gelegenheit an wildschadengefährdeten Flächen, betreut 15km E-Zaun und das alles weil es die Waldreviere nicht schaffen ihre SW-Betände in den Griff zu bekommen.
Wir zahlen 100% Wildschaden, wobei wir den aus den Erlösen des Wildprets vom SW begleichen.
Bevor der BJ da war waren die Wildschäden 5Stellig.
Unser Revier ist ohne BJ nicht tragbar, nur eine 50/50 Lösung würde dazu füren das die JG genug Druck auf die Nachbarn ink. Staat ausüben das hier was passieren würde.
WH Paul
PS. Auf der anderen Seite muss ich erlich zugeben das es für den BJ und mich als Lehrling so wie es z.Z. läft gut ist, schließlich erhält das SW seine und meine Stelle.

Hi,

hier in der Kreisjägerschaft gibt es kein einziges Revier, in dem keine 100-ige Übernahme der Wildschäden Pachtvertragsinhalt ist.

Trotzdem gibt es natürlich ziemlich reine Waldjagden, in denen nicht ordentlich gejagt und zudem noch deftig gekirrt wird ( 15 kg Mais pro Tag sind LEGAL in Ba-Wü auf 250 ha , das aber ist: Fütterung ! ).
Und natürlich habe grade ich das Problem, dass "unsere Sauen" tagsüber in einem Schwarzwildeldorado in der Nachbarjagd stecken.

Man kann das Problem rudelnder Arten im versuchten Management eben niemals revierweise lösen - deshalb aber sind Verträge, welche von solchem revierweisen Tragen der Verantwortung ausgehen, eben sogar klar kontraproduktiv !
Wenn die Jäger alle nach denselben Zielen des BJG jagen, wenn in diesen jagdlichen Rahmengesetzen alles vorgegeben ist, die Jäger auch zur Verantwortung zu ziehen für überhöhte Bestände, dann hat auch etwa eine Stadt als Vertreter der Jagdgenossenschaft und der Eigenjagden NUR Verträge abzuschließen, welche - schon in diesem Individualvertrag - die revierübergreifende Verantwortung aller Jäger mit anbahnen.

Nochmal meine Behauptung: das Management von Schwarzwild ist eine simpel zu erfüllende Aufgabe. Aber sie erfordert, dass auch der Wildkrösus mitzieht, der nur Wald und keinen Schaden hat - genau der muss ebenfalls zur Teilnahme an einer zielführenden Bewirtschaftung gezwungen sein.

Genau das ist der Sauenzüchter aber ab dem Moment nimmer, wo die gesamte Jägerschaft aus ihrer Verantwortung für resultierende Schäden überhöhter Bestände auch nur teilweise (etwa: 50%) entlassen ist.

Nebenbei: ich bin auch für Berufsjäger. Und zwar als verantwortliche Angestellte meiner Gemeinde, als Jagdsachbearbeiter und integrierende Verantwortliche. Dafür, dass nachhaltig und genug gejagt wird. Dafür, dass in Zeiten hoher Bestände konsequent dann die Kirrungen leer sind, wenn der Nahrungsengpass durch gefrorene Böden und monatelange Schneelage das ist. Und dafür, dass ganz unkompliziert und selbstverständlich jeder Pächter ausreichend Ansitzdrückjagd-Möblierung schafft, Stöberhundeinsatz ohne Hundsunterschlagung oder gar -erschießung flächendeckend stattfinden kann. Kurzum: für eine zeitgemäße und ausreichende Jagd sorgend.
All das, und zusätzlich Bewertung der Pächter vor jeder Weiterpacht; Besorgung von Fördermitteln für Wildruhezonen, Wegelenkung, Biotopmaßnahmen und Management einer perfekten gemeinsamen Wildpretvermarktung.
Und das wäre mir selbst so ca 2 € pro Hektar Aufschlag auf den Pachtpreis wert jedes Jahr.

Was ich aber nicht verstehe, ist die Notwendigkeit von Berufsjägern für ein Saueneldorado, um dort die Wildschäden einzudämmen: das klingt mir nach DJZ-Stahlgittermatten, perfekter Ablenkungsfütterung und ab und zu Kaiserjagden mit garantierten zwei Stück Beute pro geladenem Edelschützen. Keineswegs aber nach adäquatem Wildmanagement - denn das können auch "Nichtprofis", wenn man sie denn dazu ZWINGT.

Gruß,

Martin
 
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hansi schrieb:
Eigentumsflächen; die ich selber bewirtschfte; sind Prinzipiell Eigenschaden da die JG erstmal ges. für Wildschäden haftet; auf Pachtflächen hat der Flächennutzer einen Erstatungsanspruch an den Eigentümer ( seinen Landverpächter), dieser möchte das dann gerne an den Jagdpächter weiter geben.

kannst du mir das noch etwas ausführlicher erklären?
hans


Laut BJagdG ( und entsprechende Landesjaggesetze ) :

2. Wildschadensersatz


§ 29 Schadensersatzpflicht

(1) Wird ein Grundstück, das zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehört oder einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk angegliedert ist (§ 5 Abs. 1), durch Schalenwild, Wildkaninchen oder Fasanen beschädigt, so hat die Jagdgenossenschaft dem Geschädigten den Wildschaden zu ersetzen. Der aus der Genossenschaftskasse geleistete Ersatz ist von den einzelnen Jagdgenossen nach dem Verhältnis des Flächeninhalts ihrer beteiligten Grundstücke zu tragen. Hat der Jagdpächter den Ersatz des Wildschadens ganz oder teilweise übernommen, so trifft die Ersatzpflicht den Jagdpächter. Die Ersatzpflicht der Jagdgenossenschaft bleibt bestehen, soweit der Geschädigte Ersatz von dem Pächter nicht erlangen kann.


Daraus ergibt sich : für Wildschaden haftet die JG; die JG ist vereinigung der
Eigentümer; nicht der Pächter.

Ergo haftet jeder Eigentümer von Bejagbaren Flächen die er selbst Bewirtschaftet über die Eigentümerverinigung JG selbst...

Nicht so der Pächter von Nutzflächen : gegen ihn besteht keine Ersatzhaftung; wohl hat er als Geschädigter einen Erstatungsanspruch.

Gesetzlich zulässig ist; das der Einzelne JG als Eigentümer seiner Flächen bei einer Nutzungsverpachtung die Erstatung von Wildschaden ausschliset; da er die Flächennutzung im Rahmen der Ordnungsgemäsen Land- und Forstwirtschaftlichen Nutzung verpachtet; aber als Eigentümer dann keinen Einflus mehr auf das Schadrisiko durch die Nutzung nehmen kann. Bis Dato wir das Ersatzrisiko auf den Jagdpächter übertragen; was zukünftig schwieriger wird und letzendlich in der Konzeptionierung nicht zuende gedacht ist : in Niederwildrevieren wird i d R Pachtdauern von 9 jahren vereinbart; Flächenpachtverträge haben meistens längere Laufzeiten ( Ges. Vorgeschrieben bei Aufgabe der Landwirtschaft und Anspruch auf ldw Altersrente sind 10 jahre Verpachtungsdauer ).. damit läuft der Eigentümer ins offene Messer wen er momentan zwar den Wildschaden auf den Jagdpächter abbügelt... bei der nächsten Neuverpachtung der Jagdnutzung aber plötzlich als Eigentümer für den Schaden einstehen muss ( Zwangsbejagung !)... und die Flächenpachtverträge laufen noch.. da kommt der Eigentümer nicht raus....


Andreas
 
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Feuerlein...was Du in Deiner feurigen Darstellung
sagst, ist im Grunde im neuen Jagdgesetzentwurf von
Rheinland-Pfalz gewünscht......Kannst Dir jetzt momentan noch
auf die Schulter klopfen...aaaaaaaber: momentan läuft
noch die Anhörphase zum Gesetzentwurf.....und ich muss
sagen...Soooooo geht's nich......zB. soll jeder Mensch ein
verletztes Wildtier zum Tierarzt fahren dürfen..würdest Du
das unterstützen????jetzt mal Butter bei die Fisch.... :evil:
..
 
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Tja Feuerlein, wir mein Meister und ich sind eingestell um soviel SW zu erlegen wie möglich, denn Schaden so gering zu halten wie möglich und einen möglichst hohen Ertrag aus der Wildpretvermarktung zu erziehlen.
Aber nicht weil mein Chef so ein guter Mensch ist, sonden weil er wenn er ins Revier zu jagen kommt, das auch mit freude tun kann und sich nicht mit den LW rumärgern möchte.
Ich sehe das mit der Wildschaden übernahme etwas anders als du.
Auch wenn mein Meister mitlerweile Hegeringsleiter ist und mechtig Druck aber auch Beratung bei den Nachbarn macht, brauchen wir die LW, da nur die in der Lage sind, in unsaerem Fall beim Staat, Druck aufzubauen.
Allerdings muss man auch zugeben das der zuständige Revierförster, ständig jammert, das er keine "vernüftigen" BSG´ler gekommt.
Verständlicher weiße geht es ihm da primär ums Rehwild aber SW brinngen die halt auch nicht.
Wir erlegen ca 30% der Hegeringstrecke an SW aus ca. 10% der Fläche und das ohne Einstände.
Ich möchte nicht der Berufsjäger sein der bei der Gemeinde angestellt ist und sich dann mit den Pächtern rumärgern darf.
Deine Anspielung auf die "Kaiserjagten" mit dazugehörigem BJ überrascht mich.
Es ist doch vollkommen nachvollziebar warum das so läuft. BJ kosten Geld, das der JAB über haben muss. JAB die soviel Geld über haben, haben die Jagd als Hobby, für sich und ihre Gäste.
Wenn es sich dabei um Eigenjagten handelt und verhindert wird, das das SW in den Nachbarrevieren zu schaden geht, kann auch ein in deinen Augen völlig überhöhter Wildbestand angepasst sein.
Zudem leben die BJ von solchen Personen, da die A. Jobs anbieten und B. die BJ als solche unterstützen und Fördern.
Ich sehe da, wenn es richtig gemacht wird auch kein Problem.
Probleme entstehen wenn Pächter oder Eigenjagdbesitzer durch mangelde Presenz und Fähigkeiten Überhöhte Wildschäden durch Unfähigkeit und fehlendem Einsatz entstehen lassen.
Wenn ich hier lese, das man es nicht mitbekommt das SW 10 Tage im Mais ist, dann zeugt das von Unfähigkeit oder mangeldr Presenz. Wer eine Jagd mit hohem Wildschadensrisiko pachtet muss immer vor Ort sein oder eben gutes Personal haben.
Es kann aber nicht sein das man sich als Sonntagsjäger darauf ausruht das der Wildschaden gedeckelt ist oder gar von den JG übernommen wird. Wenn die Pächter nicht mehr zur zahlug des Wildschadens verpflichtet sind, wird die Wildschadensproblematig soweit ausufern, dass Saufänge und Pille für die Sau nicht mehr ein Zukunftsgespänst sind, sonder Realität werden.
Und Feuerlein hat recht, das währe ein Armutszeugnis für die deutsche Jägerschaft, die schlimmer sein wird als jeder Hätze von Jagdgegnern.

Zu den von Feuerlein angesprochenden 15kg Mais pro 250ha, das entspricht 5kg SW zuwachs pro Tag, das entspricht wiederrum 1825Kg SW pro Jahr bei durchschnitlich 30 KG pro Sau sind das 61 Stück SW.
Ich glaube kaum das die Flächendeckent in allen Revieren in denen so gekirrt wird erlegt werden.

@ Feuerlein direkt, es würde dich wesentlich glaubwürdiger machen wenn du A. deine bezüge auf das BJG nicht nur auf Schalenwild, sondern auf alle Wildarten beziehen würdest und B. weniger mit Hätze gegen den Rest als mit dem Aufzeigen der Möglichkeiten kommen würdest ohne dabei zu provozieren.
WH Paul
 
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@ Rugen
evtl.steh ich auf dem schlauch oder es ist noch zu früh :D
angenommen du pachtest ein revier auf neun jahre mit der schadensregelung 50:50
ein landwirt mit der fläche von xxxxx hektar verpachtet nach fünf jahren seine flächen an landwirt xxxxx
dem pachtendem landwirt entsteht wildschaden von sauen,er meldet den schaden beim verpächter seiner flächen an.
wer zahlt??
gilt in diesem falle trotzdem die 50:50 regelung?
hans
 
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hansi schrieb:
@ Rugen
evtl.steh ich auf dem schlauch oder es ist noch zu früh :D
angenommen du pachtest ein revier auf neun jahre mit der schadensregelung 50:50
ein landwirt mit der fläche von xxxxx hektar verpachtet nach fünf jahren seine flächen an landwirt xxxxx
dem pachtendem landwirt entsteht wildschaden von sauen,er meldet den schaden beim verpächter seiner flächen an.
wer zahlt??
gilt in diesem falle trotzdem die 50:50 regelung?


hans


Du hast als Verpächter einen Vertrag der besagt das du 50 % des Schadens trägst; der Verpächter seiner Flächen hat einen Vertrag mit seinem Landpächter der besagt das der Landpächter keine Ansprüche an den Eigentümer stellt...
also Zahlst du während dieser Laufzeit deinen Anteil ( der Landverpächter kann mit seinem Landpchtvertrag nicht in den Jagdpchtvertrag eingreifen; da er mit dir direckt keinen Vertrag hat.... es könnte ja Pachtbedingungen deines Jagdpachtvertrag sein das du die Pacht billiger bekommst weil du einen Teil des Wildschadens; den sonst die JG trägt; übernimmst.


Grundsätzlich sollte der Jagdpächter bekräftigen das für Wildschadensersatzleistungen ges. die JG haftet; und wen vom Jagdpächter keine Ersatzleistungen bezahlt werden; die JG dafür aufkommen muss... die JG kann sich dann mit dem Pächter streiten ob sie diess Vorleistungen vom Pächter wiedererlangt...




Andreas
 

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