Schwarzwildschäden - wie im Pachtvertrag regeln?

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Feuerlein schrieb:
matthes1962 schrieb:
Was soll eigentlich immer diese sinnlose Diskussion ? Ich bin zwar kein Fan von Feuerlein, kenne ihn nicht, muß ihm aber teilweise Recht geben....
Hi, Danke.
Ich verstehe nicht, warum bei potenziell sehr hohen Wildschäden DIE PACHTPREISE nicht massiv herunter gepokert werden von örtlichen ambitionierten Jägern - anstatt von Wildschadens-Deckelungsversuchen.
Die Pachtpreise sind bei uns, auch in den Nachbarjagden, massiv gesunken. So ca. auf 1/3 bis max. 1/2 des ehemaligen Pachtpreises. Das ist o.k. Die goldenen Jahre sind für Verpächter vorbei.

Die Jagdgenossen sollten nicht das Interesse an regelmäßigem hohem Pachtzins über ihr legitimes Interesse auf möglichst niedrige Schäden in Wald und Flur stellen.
Aber: Wer ist Verpächter und wer ist Wildschadensersatzforderer ?
(z. B. auf 800 ha 100 Jagdgenossen, aber nur eine handvoll Landwirte)
Zum Glück sind die meisten zufrieden, da wir den Wildschaden im Griff haben, einzelne Quertreiber machen einem natürlich das Leben schwer.


Die Wildschadensdeckelung ist im Falle veränderter landwirtschaftlicher Anbaupraxis und bei Versagen der Jägerschaft im Gebiet ansonsten die Einladung von begüterten Auchjägern zu freudvoller Jagd in wachsendem Zoo und dann Umlage der Schadensrisiken auf genau die geschädigten Bauern. ....
...Unstet umherziehendes rottendes / rudelndes Wild ist DIE Begründung dafür, dass es eine jagdliche Organisation geben müsste, die mit einer gewissen Autorität eben auch dort ausreichende Bejagung durchsetzt, wo unangepasst hohe Bestände ( Rotwild in der Fabrikanten-Eigenjagd, Schwarzwild in Forst-Regiejagd oder in der maisanbaufreien Genossenschaftsjagd) - zielgerichtetes Wildmanagement.

Solcherart funktionierende jagdliche Dachorganisation haben wir realiter nahezu nirgends und genau dies Problem umschifft dann der versagende Herr Kreisjägermeister mit geforderter "Wildschadensdeckelung". Da dies ein Flächenbrand in unserer Republik ist, stehen diese Flecken auf der Landkarte eben auch aus meiner Sicht für das Versagen der Jäger und ihrer Dachorganisation.
Ich meine, dass in solchen Gebieten die Jagdgenossenschaften von der Jägerschaft schlicht zielorientierte und auch erfolgreiche revierübergreifende Bewegungsjagden einzufordern hat - ansonsten brauchen wir Wildfänge, Culling am und im Wintergatter oder den Einsatz von geburtenkontrollierenden Pharmaka bzw. gleich von Gift.
Aber: die einzelnen Jäger aus der Verantwortung für ihr Handeln zu entlassen, das ist schlicht ein Holzweg.Martin
Wie bereits gesagt, Deckelung ist unfair.
Ich habe aber ausdrücklich Verständnis für Jäger, die aufgrund der besonderen Lage (z. B. massiver Maisanbau o. ä.) nicht mehr anders können, obwohl sie sich bemühen den Schaden niedrig zu halten.
An alle anderen: Ihr habt euren Auftrag nicht verstanden.

Und:
Ich bin kein ÖJV-ler oder so was ähnliches. Ich bin nur bodenständiger Jäger, der es sich nicht leisten kann ständig die "Portokasse" zu leeren. Wir haben den Landwirten gegenüber unser Wort gegeben alles dafür zu tun, daß die Wildschäden im Rahmen bleiben. Und so wird verfahren. Auch unter Beteiligung weiterer Jäger, auch Jungjägern.
 
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Allgemeine Frage:

Wer ist heute noch so risikofreudig (bzw. verrückt) den kompletten Wildschaden zu übernehmen. Ich war in den letzten 2 Jahren mit meinem Senior und einen Kumpel regelmäßig zum Saujagern in einem Revier in dem bis 2004 nur 3-4 Schweine zufällig erlegt wurden. 2005 waren es dann schon 11 und 2006 27. Seit 2007 30 bis 40 pro Jagdjahr.

Revier ist 370 Hektar groß, davon sind 100 Hektar Wald. Der Ex-Pächter hats auslaufen lassen. Weil ein Getreidebauer seine 70 Hektar an eine BGA verpachtet hat. Im Revier werden jetzt ca 100 Hektar BGA-Mais und 40 Hektar Mais für Füttersilage angebaut. Die 2 Interessenten die im letzten Jahr schon fleißig bei den Bauern für eine Pacht geworben haben sind abgesprungen weil die Jagdgenossenschaft den Wildschaden komplett auf die Pächter abschieben wollte und 4€ je Hektar Pacht als zu niedrig befand.

Resultat: Kein Pächter und sofortige Aufforderung der unteren Jagdbehörde zur Eigenbewirtschaftung.

Es wird soweit kommen das Jagdgenossenschaften froh sein werden wenn sie einen Pächter finden der ihr Revier ordnungsgemäß bejagt. Im genannten Revier funktioniert zwar der Rehabschuss bisher ganz gut, aber mit den Sauen kommen die absolut nicht klar und vorallem der Herr von der BGA kontrolliert seine Felder gründlich und ist regelmäßig beim Jagdvorstand - aber nicht zum Kaffeetrinken.
 
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In unserem Revier wird der Feldanteil von der JG; eine Teilfläche der Forstverwaltung im Rahmen von Angliederungsverträgen und Tausch/ Abrundungen über die JG seperat als ein Revier verpachtet; im Flächensatz der Forstverwaltung ist ein Wildschadenspauschale enthalten.

Unsere Empfehlung als Pächter ( und alls Landwirt; Jagdgenosse und Betreiber eine Biogasanlage...) an die JG : Wildschaden 20:80 JG:Pächter; höchstgrenze 50% des Pachtwertes in Summa des Feldanteils; zusätzlich die Empfehlung zukünftig bei der Verpachtung von Landwirtschaftlichen Nutzflächen den Wildschadensanspruch vom Eigentümer ( einzelperson JG = Verpächter) auf den Flächennutzer zu übertragen; Wildschaden wird nur dann bezahlt wen der Flächennutzer auch seiner Verpflichtung zur Schadensminimierung nachgekommen ist...

da über 60 % unserer Landwirtschaftlichen Nutzflächen verpachtet sind; hat die Eigentümervereinigung JG dafür auch ein offenes Ohr.

In Unserer Gemeinde stehen neben meiner 500 KW Anlage ( = 250 ha Mais) noch 1 1 MW ( 500 ha) und eine 750 KW ( 375 ha Mais); von diesen 1125 ha bedarf steht aber nicht alles im Bereich unserer Gemeinde; Maisanteil dieses jahr dank Ändereung der Grünladstatuses vorübergehend über 50 %...


Andreas
 
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Girgil70 schrieb:
Mattes1962 dieser Aussage kann ich voll zustimmen

Natürlich; da geb ich dir Recht.

Allerdings macht mann Verträge für den Krieg; nicht für den Frieden.

Das was Vertraglich ausgehandelt und gegelt wurde; wird seltens später Grund für Differenzen sein.


Andreas
 
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Hallo
da die zeit der verpachtungen wieder los geht und wir auf der suche nach einem revier sind wollten wir nochmal realistische beispiele der wildschadensregelung.viel steht in dem thred an vorschlägen wie ihr ihn regelt ja nicht drinnen.also wer lust hat kann ja mal paar regelungen rein schreiben.
ps.was haltet ihr von 50:50 pächter/jg ab dem ersten euro?
gruss
hans
 
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- 100% Wildschaden die JG

sonst
- Mindestens 50% Beteiligung der JG ab dem ersten Euro und Deckelung (Jahreshöchstsumme unabhängig von der Anzahl der Schäden)

ggf. zusätzlich
- Ausschluß von Wildschäden auf Flächen deren Frucht anderen Zwecken als der Nahrungs- und Futtermittelgewinnung dient (Energiemais etc.)

und
- kein Wildschaden im Wald

alternativ
- jährlich 10% der Pachtsumme in eine Wildschadenskasse, Rest ist Sache der JG

Anders finden sie sonst (fast) keine Pächter mehr und Reviere wurden deshalb schon jahrelang zwangsbejagt. Immer mehr Verträge werden schon während der laufenden Pacht auf o.a. Regelungen umgestellt.
 
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A.M.A.D.E.U.S schrieb:
... jährlich 10% der Pachtsumme in eine Wildschadenskasse, Rest ist Sache der JG ...

Sehr gute Idee, weil damit auch Wildschadensanmeldung, -verhandlung und -abwicklung ausschließlich zwischen Jagdgenossenschaft und dem Geschädigten stattfindet.

Bei allen anderen Deckelungsvarianten sind vom ersten Euro an immer 3 Parteien beteiligt.

Werde ich wirklich noch in unsere gerade laufenden Verlängerungsverhandlungen einbringen.

Gruss HW
 
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Die Wildschadensanmeldung sollte zwischen Geschädigtem und zuständiger Gemeinde stattfinden, sonst guckt er mit dem Ofenrohr ins Gebirge. ;)
 
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Hi,

eine gute Regelung ist die, bei der nur derjenige den Pachtzuschlag erhält, der sich
- a) verpflichtet, den Wildschaden in voller Höhe zu tragen und auch bezüglich Verbissschäden im Walde auf direkte finanzielle Verantwortung im Vertrag einlässt. Das ist dann der lokale Jäger, der vielleicht das geringste Pachtgebot abgibt, sich aber der BJG-konformen Herstellung "angemessener Wildbestände" wirklich widmen will;
- b) sich auch vertraglich verpflichtet, an revierübergreifender Stöberjagd nach Kräften zu beteiligen und insbesondere dann zusätzliche Jagdtermine mittragen wird, wenn die UJB solche Jagden anordnet, Warmvorlage verlangt wird und
- c) der neue Pächter unterschreibt, dass er bei jagdlichem Versagen an der gestellten Aufgabe ( Klagen der Land- und Forstwirte) eine Bejagung durch Beauftragte des Forstamtes und den nächsten Stöberhundgruppen zulässt und unterstützt, ohne auf das erbeutete Wildpret Anspruch zu erheben.

Einzig solche brutalen Verträge sind zielführend, um die jägerische Spreu vom Weizen zu trennen und der missbräuchlichen hegenden Jagdhaberei einen ziemlichen Riegel vorzuschieben.
Nur vereinzelte Superreiche können dann noch Zoos der Jagdverhinderung halten: und an den paar Kaiserjagden sollt ja gar nichts Schlimmes sein.

Solange aber - durch die umsatzstärkste Jagdzeitung dieses Verlages - "guter Jagdbetrieb" noch mit Duderstädtschen ganzjährig nicht zu betretenden Supereinständen und Ablenkfütterungen, mit Kaiserschen Tricks der Biotopkapazitätssteigerung und gute Schadensabwehr in extremo durch Bildchen von Tieflader mit Kran für zu erstellende Zäune um jeden Maisacker vorgelebt werden: wird sich an der real geübten Pokerpolitik vieler Pächter um den Wildschaden wenig ändern.
Es sei denn, es finden sich langsam immer mehr engagierte Jäger, die lieber netto gar nichts bezahlen für ihre Pachtverantwortung, dafür aber kirrungsfrei und deftig in die Bestände eingreifen lassen. Das alles geht nämlich, sagenhaft simpel. Einzig der "menschliche Faktor" unter den Jägern steht dem im Wege - tut er aber deftigst !

Chrüazi,

Martin
 
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Feuerlein schrieb:
....
Einzig solche brutalen Verträge sind zielführend, um die jägerische Spreu vom Weizen zu trennen ....


Einzig der "menschliche Faktor" unter den Jägern steht dem im Wege - tut er aber deftigst

Tja Feuerlerin es kommt halt darauf an, was man Spreu und was Weizen nennen mag. Ich halte die Bambi-KiIIer und Lebend-Ziel-Sportschützen vom ÖJV für Spreu und freu mich darüber, dass der "menschliche Faktor" unter den Jägern und den Jagdgenossen denen deftigst im Wege steht.
 
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hansi schrieb:
Hallo
da die zeit der verpachtungen wieder los geht und wir auf der suche nach einem revier sind wollten wir nochmal realistische beispiele der wildschadensregelung.viel steht in dem thred an vorschlägen wie ihr ihn regelt ja nicht drinnen.also wer lust hat kann ja mal paar regelungen rein schreiben.
ps.was haltet ihr von 50:50 pächter/jg ab dem ersten euro?
gruss
hans

Gegenfrage : wodrin siehst du zukünftig die Aufgabenstellung von Jäger; Jagdgenossen und Flächennutzer ?

Nur in der Regulierung von Schäden ?

Oder in der Gemeinsamen Aufgabenstellung Minimierung der Schäden ?

letzteres erfordert einen permanenten Dialog zwischen Jagd und Landwirtschaft sowie ein Grundverständnis für die Gegenseitigen belange...


BTW : bei uns wird Jagdpacht nicht ausgezahlt; sondern die JG ( ewigenständig und nicht von der Gemeindeverwaltung kasiert...) stellte die Mittel der Jagdpacht der Gemeinde zur Verbesserung der Landwirtschaftlichen Infrastruktur ( Wirtschaftswegebau ) zu Verfügung...

Die Gelder der JG liegen dafür 1 jahr auf ein Festgeldkonto : die Zinserträge stehen den Jagdpächtern als Beihilfe für Biotopverbesernde Maßnahmen zur Verfügung ( Hegebüsche; mehrjährige Wildäcker; Wildwarnreflektoren...)

Es wird von uns Jägern erwartet das wir vorschläge zur Wildschadensminimiuerung machen; wen dieses nicht umgestzt werden; verweigert die JG die Wildschadensentschädigung wegen mangelder Mithilfe des Anspruchstellers.


Andreas
 
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Ich hab mir das ganze hier jetzt mal durchgelesen und bin echt plat.
@ Rugen
Schön das ihr bei euch so gute Regelungen getroffen habt, glaube leider nicht das sich das überal durchsetzen läßt.
@ Feuerlein
Vom Grundsatz gebe ich dir Recht, der Pächter darf seinen Auftrag nicht vernachlässigen und kann nicht erwarten das seine Unfähigkeit von Landwirten und Waldbesitzern bezahlt wird. Dein Extremismus macht mir aber angst.
100% übername des Wildschadens sehe ich als nicht tragbares Risiko für den Pächter. Es sei den er ist aufgrund der Revierstruktur selbst in der Lage, das ihn betrffenden SW auch zu erreichen bzw. zu erlegen.
@ all
Ich halt 50/50 für die beste Lösung. Nur wenn beide Parteien zur verantwortung gezogen werden, kann und wird auch eine Zusammenarbeit statfinden. Feldreviere mit nur geringem Waldanteil sind nicht in der Lage, das sie betreffende SW so zu bejagen, dass sie die Schäden kalkulierbar halten.

Wir schaffen es in diesem Revier nur durch einen Berufsjäger den Schaden für Pächter und Verpächter erträglich zu halten. Dieser ist jeden Tag im Revier, sitzt bei jeder Gelegenheit an wildschadengefährdeten Flächen, betreut 15km E-Zaun und das alles weil es die Waldreviere nicht schaffen ihre SW-Betände in den Griff zu bekommen.
Wir zahlen 100% Wildschaden, wobei wir den aus den Erlösen des Wildprets vom SW begleichen.
Bevor der BJ da war waren die Wildschäden 5Stellig.
Unser Revier ist ohne BJ nicht tragbar, nur eine 50/50 Lösung würde dazu füren das die JG genug Druck auf die Nachbarn ink. Staat ausüben das hier was passieren würde.
WH Paul
PS. Auf der anderen Seite muss ich erlich zugeben das es für den BJ und mich als Lehrling so wie es z.Z. läft gut ist, schließlich erhält das SW seine und meine Stelle.
 
A

anonym

Guest
Feuerlein kann man hier nicht mehr ernst nehmen. Er ist kein Jaeger, sondern Auftragsculler.
Zum Glueck machen ihm sowohl die anstaendigen Jaeger als auch die zunehmenden Privatinsolvenzen derer, die um jeden Preis pachten muessen ( und sich dabei von unverschaemten Verpaechtern und ihren Lakaien wie Feuerlein fuer Dumm verkaufen lassen) einen Strich durch die Rechnung.
Fakt ist, dass es eine gesetzliche Wildschadensregelung gibt und jeder Paechter, der diese durch freiwillige Dummheit ausser Kraft setzt, sich hinterher nicht beschweren darf, wenn der Mann mit dem Kuckuck bei ihm auftaucht.
Heutige Pachtvertraege muessen die gesetzliche Regelung enthalten, keine Deckelung, keine 50:50 Abzocke, keine Pauschale.Und erst recht keine an Dummheit nicht zu ueberbietende komplette Uebernahme des Betriebsrisikos von Stromerzeugern.
 
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promillo schrieb:
Heutige Pachtvertraege muessen die gesetzliche Regelung enthalten, keine Deckelung, keine 50:50 Abzocke, keine Pauschale.Und erst recht keine an Dummheit nicht zu ueberbietende komplette Uebernahme des Betriebsrisikos von Stromerzeugern.


Was wir brauchen ist ein Konstruktiver Dialog; und keine Kontroversen.

Und ob das Ausbleiben der Reaktion der Jagd auf Veränderungen der ldw Strukturen etwas mit mangelnder Inteligenz zu tun hat, ist eine nicht so abwegige Frage : nur wem wird sie fehlen ?

Eines ist allerdings sicher : wer mit den Wunschvorstelungen " früher war alles Besser; und so soll es bleiben " sich den Blick in die Zukunft vernebelt; dann aus Gründen der eigenen mangelnden Dialogfähigkeit nach Rergulierungen Seitens des gesetzgebers trommelt; braucht sich nicht zu wundern sein intelekt plötzlich nicht mehr gefragt ist...und am Ende eine Regelung steht mit der keinem geholfen ist.

Siehe sich anbahnende " Reformierung" der Landesjagdgesetze in RLP....


Andreas
 

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