Weshalb ist das prüfungstechnisch der schwierigste Weg???? Aus meiner Sicht eigentlich der einfachste Weg das Ziel zu erreichen.
Wie sieht das Vorgehen bei den ADBr genau aus? AP und GP ist klar, aber dann: was bedeutet "bestätigte Brauchbarkeit für die Nachsuche auf Schalenwild" des Verein Dachsbracke? Wer stellt diese Bescheinigung aus? Der Verein Dachsbracke oder externe Personen/Institutionen?
wipi
Die Ausführungsbestimmungen zum LJagdG in Bezug auf "bestätigte Schweißhundeführer"...
So ist es hier geregelt:
"
Zu § 29 (Bestätigter Schweißhundführer); zu § 22a BJagdG
16.1 Schweißhundeführer können durch die Jagdbehörde bestätigt werden, wenn sie
a)
jagdpachtfähig sind und einen Jahresjagdschein besitzen,
b)
bereits drei Jahre lang einen Jagdhund auf Schweiß geführt haben und
c)
einen speziell auf Schweiß geprüften (Vorprüfung, Verbandsschweißprüfung oder vergleichbare Prüfung auf einer 1 000 Meter langen Übernachtfährte) und in das Zuchtbuch seiner Rasse eingetragenen Jagdhund führen, der über die entsprechende Eignung verfügt. Über die entsprechende Eignung verfügen insbesondere Hunde der Rassen Hannoverscher Schweißhund, Bayerischer Gebirgsschweißhund und Alpenländische Dachsbracke.
Die obere Jagdbehörde kann Ausnahmen von den Voraussetzungen nach Satz 1 erteilen. Die Bestätigung ist zu widerrufen, wenn eine der Voraussetzungen nach Satz 1 entfallen ist.
16.2 Den bestätigten Schweißhundeführern ist ein Ausweis mit Lichtbild, Dienststempel und Unterschrift der Jagdbehörde zu erteilen. Der Dienstausweis bleibt Eigentum der Jagdbehörde und ist bei Widerruf zurückzugeben. Bestätigte Schweißhundführer sind der oberen Jagdbehörde mit Name, Anschrift, Telefonverbindung, Name und Zuchtbuchnummer des Schweißhundes anzuzeigen. Die obere Jagdbehörde teilt dem Landesjagdverband Sachsen-Anhalt e. V. diese Angaben zum Zwecke der Veröffentlichung mit."