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Wie vertraut bist du denn mit der Hauptprüfung des KBGS und VH? Da ist eine nicht unwesentliche Komponente enthalten, die beim Rest wohl so fehlt.Weshalb ist das prüfungstechnisch der schwierigste Weg???? Aus meiner Sicht eigentlich der einfachste Weg das Ziel zu erreichen.
War mir klar, dass das wieder "Unstimmigkeiten" erzeugt... rein auf die Nachsuchetätigkeit bezogen ist das bei obigen Vereinen nunmal der "schwerste" Prüfungsweg aus meiner praktischen Erfahrung mit BGS und Kopov. Das hat nichts mit besser oder schlechter zu tun, das sind einfach die Bestimmungen hier in Bayern. Wie das andernorts im Detail aussieht, weiß ich nicht.
Zu den Dachsbracken kann ich dir nicht weiterhelfen, sorry. Kenne keinen ernstzunehmenden NSF -wie Allez es gerne formuliert- privat, der eine solche führt, sonst hätte ich gerne für dich nachgefragt.Wie sieht das Vorgehen bei den ADBr genau aus? AP und GP ist klar, aber dann: was bedeutet "bestätigte Brauchbarkeit für die Nachsuche auf Schalenwild" des Verein Dachsbracke? Wer stellt diese Bescheinigung aus? Der Verein Dachsbracke oder externe Personen/Institutionen?
wipi
Vllt sind ja hier im Forum solche mit Expertise vorhanden und können weiterhelfen
Was und wie der Verein da bestätigt oder bestätigen muss... keine Ahnung. Vllt beim Verein nachfragen, was gemeint sein könnte? Die dortigen Nachweise kenne ich wirklich nicht.