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Wobei das bei uns durch LJG ausgehebelt wird
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>§ 23
Abschußregelung, Abschußkontrolle
...
(7) ...
Bei einer dreijährigen Abschußfestsetzung für Rehwild ist im ersten Jahr der Laufzeit des Abschußplanes mindestens ein Drittel des insgesamt festgesetzten Abschusses zu tätigen. Die Bestimmungen des § 27 Abs. 2 des Bundesjagdgesetzes finden entsprechende Anwendung. <HR></BLOCKQUOTE>
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>§ 23
Abschußregelung, Abschußkontrolle
...
(7) ...
Bei einer dreijährigen Abschußfestsetzung für Rehwild ist im ersten Jahr der Laufzeit des Abschußplanes mindestens ein Drittel des insgesamt festgesetzten Abschusses zu tätigen. Die Bestimmungen des § 27 Abs. 2 des Bundesjagdgesetzes finden entsprechende Anwendung. <HR></BLOCKQUOTE>