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Mit verschlossen ist ein Zylinderschloss gemeint. Egal welcher Güte. Alte Bartschlösser sind nicht zulässig.Nochmal, Österreich hat keine Gesetzgebung wie Deutschland, wo Deutsche sich offensichtlich wohl fühlen wie bei "1984" und man jede unabsichtliche Flatulenz melden muss. Immer wieder beeindruckend diese Konditionierung.
1. Langwaffen verschlossen aufbewahren(da genügt die verschlossene Eingangstür), im Auto bis 3 Std kein Problem wenn nicht sichtbar => Decke drüber und gut ist, bei Kindern im selben Haushalt, verschlossen aufbewahren das kein Zugriff möglich.
2. Kurzwaffen/Halbautomaten, verschlossen aufbewahren wie oben, Auto lagerung VERBOTEN, immer mitführen.
Die Eingangstüre reicht dann, wenn alle ebenerdig Fenster entweder so klein sind, dass keiner durch passt oder vergittert sind. Dazu müssen alle im Haushalt berechtigt seien diese Kategorie zu besitzen.