Schießstand in Östereich

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Nochmal, Österreich hat keine Gesetzgebung wie Deutschland, wo Deutsche sich offensichtlich wohl fühlen wie bei "1984" und man jede unabsichtliche Flatulenz melden muss. Immer wieder beeindruckend diese Konditionierung.

1. Langwaffen verschlossen aufbewahren(da genügt die verschlossene Eingangstür), im Auto bis 3 Std kein Problem wenn nicht sichtbar => Decke drüber und gut ist, bei Kindern im selben Haushalt, verschlossen aufbewahren das kein Zugriff möglich.
2. Kurzwaffen/Halbautomaten, verschlossen aufbewahren wie oben, Auto lagerung VERBOTEN, immer mitführen.
Mit verschlossen ist ein Zylinderschloss gemeint. Egal welcher Güte. Alte Bartschlösser sind nicht zulässig.

Die Eingangstüre reicht dann, wenn alle ebenerdig Fenster entweder so klein sind, dass keiner durch passt oder vergittert sind. Dazu müssen alle im Haushalt berechtigt seien diese Kategorie zu besitzen.
 
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Mit verschlossen ist ein Zylinderschloss gemeint. Egal welcher Güte. Alte Bartschlösser sind nicht zulässig.

Die Eingangstüre reicht dann, wenn alle ebenerdig Fenster entweder so klein sind, dass keiner durch passt oder vergittert sind. Dazu müssen alle im Haushalt berechtigt seien diese Kategorie zu besitzen.
Wo steht das Gesetzlich drin? Oder ist das nur die Interpretation von irgendwelchen Kontrollorganen/Auszubildenden? Kein Mensch vergittert heutzutage die Fenster beim Haus ebenerdig. Auch mit den Schlössern ist mir völlig neu. Soweit ich weiß genügt einen verschlossene/r Holzkiste /-kasten in der Wohnung.

Habe damals vor einigen Jahren beim ehemaligen WEGA (Polizei Spezialeinheit) Chef die Prüfung gemacht, der wesentlichen Einfluß auf die Waffengesetzgebung hatte. Von sowas war niemals eine Rede.
 
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Zangtal ist entspannt und hat auch 2 Parcours, wo man auch mit der Flinte Spaß haben kann.
Man kann auch Waffen dort problemlos ausleihen.
 
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Wo steht das Gesetzlich drin? Oder ist das nur die Interpretation von irgendwelchen Kontrollorganen/Auszubildenden? Kein Mensch vergittert heutzutage die Fenster beim Haus ebenerdig. Auch mit den Schlössern ist mir völlig neu. Soweit ich weiß genügt einen verschlossene/r Holzkiste /-kasten in der Wohnung.

Habe damals vor einigen Jahren beim ehemaligen WEGA (Polizei Spezialeinheit) Chef die Prüfung gemacht, der wesentlichen Einfluß auf die Waffengesetzgebung hatte. Von sowas war niemals eine Rede.
Das sind die Aussagen eines befreundeten Polizisten, der sehr oft Waffenkontrollen durchführt.
Der wird's wissen.
Die Kommentare der jeweiligen Gesetze und Verordnungen bzw. Gerichtsentscheide kenne ich persönlich nicht.
 
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Das sind die Aussagen eines befreundeten Polizisten, der sehr oft Waffenkontrollen durchführt.
Der wird's wissen.
Die Kommentare der jeweiligen Gesetze und Verordnungen bzw. Gerichtsentscheide kenne ich persönlich nicht.

Dann wäre es Zeit für den Freund eine Fortbildung im Waffenrecht zu besuchen bzw. die aktuelle Gesetzgebung samt Judikatur nachzulesen.

Es ist schlichtweg falsch.

Kategorie C Waffen müssen vor unberechtigtem Zugriff geschützt sein.
Dazu reicht ein versperrbarer Blechspind.
Theoretisch auch die unter Jägern in Österreich geschätzte Glas Vitrine.
Von Machart der Schlösser oder Fenster Gitter ist im Gesetz nichts festgelegt - die Verwahrung muss lediglich „angemessen“ sein und leitet sich daher aus der Judikatur der Verwaltungsgerichte ab.


Wobei der Freund wohl nur Kat B kontrolliert - Kat C Waffen unterliegen nicht der 5 jährigen Kontrolle.
Kat B ist definitiv eine andere Baustelle.
 
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Dann wäre es Zeit für den Freund eine Fortbildung im Waffenrecht zu besuchen bzw. die aktuelle Gesetzgebung samt Judikatur nachzulesen.

Es ist schlichtweg falsch.

Kategorie C Waffen müssen vor unberechtigtem Zugriff geschützt sein.
Dazu reicht ein versperrbarer Blechspind.
Theoretisch auch die unter Jägern in Österreich geschätzte Glas Vitrine.
Von Machart der Schlösser oder Fenster Gitter ist im Gesetz nichts festgelegt - die Verwahrung muss lediglich „angemessen“ sein und leitet sich daher aus der Judikatur der Verwaltungsgerichte ab.


Wobei der Freund wohl nur Kat B kontrolliert - Kat C Waffen unterliegen nicht der 5 jährigen Kontrolle.
Kat B ist definitiv eine andere Baustelle.
Danke! So kenne ich das auch!
 
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Kategorie C Waffen sind der Polizei völlig wurscht, als ich die erwähnt habe, sagte der Polizist die Interessieren uns nicht, die Polizistin die dabei war, konnte sich von meinem Hund nicht trennen.
Bei Kategorie B Waffen wird schon kontrolliert, Waffennummern aufgeschrieben, welchen Raum der Tresor steht, bei mir wurde begehbarer Schrank reingeschrieben.

@.406: Bitte Berichte was die Bezirkshauptmannschaft zu dem Problem im Hotel meint, interessiert mich, da habe ich null Ahnung. Streng gesehen kann ja jede Reinigungskraft, Zimmermädchen,.. rein, glaube nicht, dass Hotelzimmer reichen wird, stabiler Spindkleiderschrank mit Zylinderschloss dürfte im Hotelzimmer reichen, wenns so einen haben.
 
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Dann wäre es Zeit für den Freund eine Fortbildung im Waffenrecht zu besuchen bzw. die aktuelle Gesetzgebung samt Judikatur nachzulesen.

Es ist schlichtweg falsch.

Kategorie C Waffen müssen vor unberechtigtem Zugriff geschützt sein.
Dazu reicht ein versperrbarer Blechspind.
Theoretisch auch die unter Jägern in Österreich geschätzte Glas Vitrine.
Von Machart der Schlösser oder Fenster Gitter ist im Gesetz nichts festgelegt - die Verwahrung muss lediglich „angemessen“ sein und leitet sich daher aus der Judikatur der Verwaltungsgerichte ab.


Wobei der Freund wohl nur Kat B kontrolliert - Kat C Waffen unterliegen nicht der 5 jährigen Kontrolle.
Kat B ist definitiv eine andere Baustelle.
Kennst du die gesamte Judikatur?
Samt Kommentar der Gesetze?
 
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Mit verschlossen ist ein Zylinderschloss gemeint. Egal welcher Güte. Alte Bartschlösser sind nicht zulässig.

Die Eingangstüre reicht dann, wenn alle ebenerdig Fenster entweder so klein sind, dass keiner durch passt oder vergittert sind. Dazu müssen alle im Haushalt berechtigt seien diese Kategorie zu besitzen.


Hier der Text von "österreich.gv.at"
Zitat:
Schusswaffen und Munition müssen sicher verwahrt werden. Das bedeutet, dass sie in zumutbarer Weise vor unberechtigtem Zugriff geschützt werden müssen. Insbesondere müssen Behältnisse oder Räumlichkeiten, in denen Waffen und Munition verwahrt werden, ein- oder aufbruchsicher sein. Darüber hinaus müssen Waffen und Munition unter anderem vor dem Zugriff von Mitbewohnerinnen/Mitbewohnern, die zu deren Verwendung nicht befugt sind, geschützt werden.
Zitatende:

Hier der Auszug aus dem Gesetzestext:
Zitat:

Verwahrung von Schusswaffen​

§ 16b.Paragraph 16 b,​

Schusswaffen und Munition sind sicher zu verwahren. Der Bundesminister für Inneres ist ermächtigt, durch Verordnung nähere Bestimmungen über die Anforderungen an eine sichere Verwahrung zu erlassen, sodass Waffen und Munition in zumutbarer Weise vor unberechtigtem Zugriff geschützt sind.
Zitatende

da steht nix drin von vergitterten Fenstern. Die sind, meines Wissens nur dann nötig wenn eine größere Menge von Munition und/oder Waffen aufbewahrt werden. Einem guten Bekannten wurde z.B. eine Alarmanlage im Haus vorgeschrieben, der hat aber auch um einiges mehr zu Hause wie der durchschnittliche Jäger. Deshalb gilt für ihn...

Zitat:

Besondere Bestimmungen für die Verwahrung einer großen Anzahl von Schußwaffen​

§ 41.Paragraph 41,​

  1. (1)Absatz einsWer - aus welchem Grunde immer - 20 oder mehr Schußwaffen in einem räumlichen Naheverhältnis zueinander oder Munition in großem Umfang verwahrt, hat darüber die für den Verwahrungsort zuständige Behörde in Kenntnis zu setzen und ihr mitzuteilen, durch welche Maßnahmen für eine sichere Verwahrung und für Schutz vor unberechtigtem Zugriff Sorge getragen ist. Eine weitere derartige Meldung ist erforderlich, wenn sich die Anzahl der verwahrten Waffen seit der letzten Mitteilung an die Behörde verdoppelt hat.
  2. (2)Absatz 2Sofern die gemäß Abs. 1 bekanntgegebenen Sicherungsmaßnahmen im Hinblick auf die Zahl der verwahrten Waffen oder die Menge der verwahrten Munition nicht ausreichen, hat die Behörde die notwendigen Ergänzungen mit Bescheid vorzuschreiben. Hierbei ist eine angemessene Frist vorzusehen, innerhalb der die Sicherungsmaßnahmen zu verwirklichen sind.Sofern die gemäß Absatz eins, bekanntgegebenen Sicherungsmaßnahmen im Hinblick auf die Zahl der verwahrten Waffen oder die Menge der verwahrten Munition nicht ausreichen, hat die Behörde die notwendigen Ergänzungen mit Bescheid vorzuschreiben. Hierbei ist eine angemessene Frist vorzusehen, innerhalb der die Sicherungsmaßnahmen zu verwirklichen sind.
  3. (3)Absatz 3Werden die gemäß Abs. 2 vorgeschriebenen Sicherungsmaßnahmen nicht fristgerecht gesetzt oder erhält die Behörde nicht Zutritt zum Verwahrungsort, so kann sie nach den Umständen des Einzelfalles mit Ersatzvornahmen vorgehen, eine Überprüfung gemäß § 25 Abs. 2 vornehmen oder dem Betroffenen mit Bescheid die Verwahrung von 20 oder mehr Schußwaffen oder von Munition in großem Umfang an dieser Örtlichkeit untersagen; einer Beschwerde gegen einen solchen Bescheid kommt keine aufschiebende Wirkung zu.
    Zitatende
 
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Das ist auf der Homepage des BMI zu finden:
1000049047.jpg

Demnach besteht bei der Beurteilung von der Verwahrung Handlungsspielraum. Was aber schlussendlich sicher ist, kann nur ein Gericht klären.

Es wäre doch zu leicht wenn ein Gesetz reichen würden. Entscheidung dazu sind die Verordnung, Erlasse, Judikatur , juristische Klarstellungen, Kommentar des Gesetzes. Dort werden Details behandelt!


Hier auch ein Artikel im Anblick:
 

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  • ANBLICK_04_2021_Sichere-Verwahrung_241023_084237.pdf
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Daher ist es für den Threadersteller am besten, sich an die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde zu wenden, was er auch vor hat so viel ich mitbekommen habe. Würde es auch vorher mit dem Hotelier klären, falls der nicht geziehlt um Jäger werbt, manche reagieren etwas komisch wenn es um Schusswaffen geht, nicht dass er bedenken hat, dass Gäste panisch werde :eek:
 
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