Schießstand in Östereich

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Nochmal, Österreich hat keine Gesetzgebung wie Deutschland, wo Deutsche sich offensichtlich wohl fühlen wie bei "1984" und man jede unabsichtliche Flatulenz melden muss. Immer wieder beeindruckend diese Konditionierung.

1. Langwaffen verschlossen aufbewahren(da genügt die verschlossene Eingangstür), im Auto bis 3 Std kein Problem wenn nicht sichtbar => Decke drüber und gut ist, bei Kindern im selben Haushalt, verschlossen aufbewahren das kein Zugriff möglich.
2. Kurzwaffen/Halbautomaten, verschlossen aufbewahren wie oben, Auto lagerung VERBOTEN, immer mitführen.
Mit verschlossen ist ein Zylinderschloss gemeint. Egal welcher Güte. Alte Bartschlösser sind nicht zulässig.

Die Eingangstüre reicht dann, wenn alle ebenerdig Fenster entweder so klein sind, dass keiner durch passt oder vergittert sind. Dazu müssen alle im Haushalt berechtigt seien diese Kategorie zu besitzen.
 
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Mit verschlossen ist ein Zylinderschloss gemeint. Egal welcher Güte. Alte Bartschlösser sind nicht zulässig.

Die Eingangstüre reicht dann, wenn alle ebenerdig Fenster entweder so klein sind, dass keiner durch passt oder vergittert sind. Dazu müssen alle im Haushalt berechtigt seien diese Kategorie zu besitzen.
Wo steht das Gesetzlich drin? Oder ist das nur die Interpretation von irgendwelchen Kontrollorganen/Auszubildenden? Kein Mensch vergittert heutzutage die Fenster beim Haus ebenerdig. Auch mit den Schlössern ist mir völlig neu. Soweit ich weiß genügt einen verschlossene/r Holzkiste /-kasten in der Wohnung.

Habe damals vor einigen Jahren beim ehemaligen WEGA (Polizei Spezialeinheit) Chef die Prüfung gemacht, der wesentlichen Einfluß auf die Waffengesetzgebung hatte. Von sowas war niemals eine Rede.
 
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Zangtal ist entspannt und hat auch 2 Parcours, wo man auch mit der Flinte Spaß haben kann.
Man kann auch Waffen dort problemlos ausleihen.
 
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Wo steht das Gesetzlich drin? Oder ist das nur die Interpretation von irgendwelchen Kontrollorganen/Auszubildenden? Kein Mensch vergittert heutzutage die Fenster beim Haus ebenerdig. Auch mit den Schlössern ist mir völlig neu. Soweit ich weiß genügt einen verschlossene/r Holzkiste /-kasten in der Wohnung.

Habe damals vor einigen Jahren beim ehemaligen WEGA (Polizei Spezialeinheit) Chef die Prüfung gemacht, der wesentlichen Einfluß auf die Waffengesetzgebung hatte. Von sowas war niemals eine Rede.
Das sind die Aussagen eines befreundeten Polizisten, der sehr oft Waffenkontrollen durchführt.
Der wird's wissen.
Die Kommentare der jeweiligen Gesetze und Verordnungen bzw. Gerichtsentscheide kenne ich persönlich nicht.
 

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