Gibts was neues?
Und wenn es für die nimmer reicht, bekommen wir rot-rot-grün. *spei*
btt:
Kann mir mal jemand helfen:
Ich habe ein Revier in RLP, wo ja bekanntlich SD genehmigt werden. Der Erstwohnsitz ist aber in NRW.
Wie ist das mit einem Zweitwohnsitz in RLP? Geht das darüber? Oder ist waffenrechtliches grundsätzlich nur am Erstwohnsitz möglich?
Gerade gefunden.
Schalldämpfer Urteil in NRW.
"Nach Ansicht des Gerichts hätten zumindest die Jäger, die regelmäßig und nicht nur gelegentlich der Jagd nachgehen und gezwungen sind, ihre Abschusspläne zu erfüllen, ein besonderes anzuerkenndes Bedürfnis zum Schutz ihres Gehörs"
http://www.Mitbewerber.de/schalldaempfer-urteil-in-nrw
Schmidti
(hoffe mit dem Link gibts kein problem)
Sehr geehrter Herr XXX,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Es steht Ihnen frei, einen Antrag auf Voreintrag eines Schalldämpfers zu stellen.
Dieser hat derzeit jedoch so gut wie keine Aussicht auf Erfolg, da sich an der Rechtsauffassung des Landes Nordrhein-Westfalen und der Einschätzung des Landeskriminalamtes NRW nichts geändert hat.
Ich müsste den Antrag kostenpflichtig ablehnen.
Inwiefern sich hieran ggf. etwas ändert, sobald eines der anhängigen Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht NRW entschieden wurde, bleibt abzuwarten.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
XXX
Der Landrat des XXX als Kreispolizeibehörde
Besorg Dir eine RV - wenn nicht schon vorhanden, ggfs. dann 3 Monate warten
Dann Antrag stellen - immerhin kriegst Du offensichtlich eine Ablehnung.
Mit letzterer kannst Du dann sofort klagen.
Mach los!