Schalldämpfer - Situation in Nordrhein-Westfalen -NRW

Registriert
1 Sep 2010
Beiträge
175
Da ich gerne einen Schalldämpfer erwerben würde, habe ich nun den LJV NRW mal angemailt. Bin gespannt, wie mein LJV die Situation einschätzt. Jedenfalls denke ich schon, dass es den LJV etwas angeht. Unfallschutz während der Jagdausübung.. wenn das kein Thema ist..
 
Registriert
1 Sep 2010
Beiträge
175
Die Antwort ist heute bereits eingetroffen und bestätigt im Grunde die Infos, die ich schon aus anderer Richtung erhalten habe.

Wenn die Anträge in NRW beschieden werden, werden sie überwiegend abgelehnt, evtl. aufgrund einer entsprechenden Weisung. Derzeit laufen wohl mehrere Klagen, die allesamt gute Erfolgsaussichten aus Sicht der Jäger haben. Durch entsprechende Urteile wird sich die Genehmigungspraxis der zuständigen Behörden ändern müssen. Das kann man abwarten oder sein Anliegen ggf. durch eigene Klage beschleunigen.

Der LJV jedenfalls begrüßt eine rasche Liberalisierung der behördlichen Handlungsweise, so dass Jägern, wenn Sie dies wollen, der Einsatz von Schalldämpfern für Langwaffen zugestanden wird.

Zwar habe ich jetzt keine neuen Informationen erhalten, aber immerhin wurde meine Hoffnung auch nicht gedämpft. Wenn mehrere Klagen laufen, ist ja vielleicht in naher Zukunft mit weiteren Urteilen wie dem vom 31.08.2015 des VG Minden zu rechnen.

Ich habe das Gefühl, ich sollte meinen Sachbearbeiter mal fragen, wie bei mir vor Ort die Sache derzeit gehandhabt wird. Vielleicht warte ich ja bereits jetzt ohne Grund mit meinem Antrag.. ;-)
 
Registriert
12 Okt 2011
Beiträge
31
Hallo zusammen!

Weiß schon jemand etwas Neues zum Thema Schalldämpfer in NRW?

Gibt es irgendwelche Fortschritte bezüglich der Genehmigungen?

Waidmannsheil!
 
Registriert
24 Nov 2010
Beiträge
7.188
Hallo chriro,

ich selbst komme aus NRW und habe einen Antrag für Schalldämpfer am laufen, aber wird wohl aus ein Gerichtsverfahren
hinauslaufen. Ich weiß das die Behörden eine Anweisung haben, das die Behörde nach wie vor die Anträge nicht zu genehmigen.

Mit freundlichen Gruß

Keilerchen82

Servus Keilerchen82.

Dein Gerichtsverfahren wird leider negativ verlaufen.

Siehe: Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 11. 05. 2016 - 22 K 4721/14 und 22 K 5426/15 - habe ich heute über
newsletter@kostenlose-urteile.de
erhalten.

Nun ja, Jäger, Remmel und Co. lassen grüssen!

Darin wird als einer der Versagungsgründe angeführt: Die vermehrte Erteilung von Schalldämpfern birgt erhöhte Gefahr des kriminellen Missbrauchs! :evil:
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
8 Dez 2004
Beiträge
637
Die Klage eines Försters und eines Berufsjägers in NRW wurde jetzt abgewiesen. Angebliche Begründung: Gesundheitsschutz gegen Schussknall kann mit Gehörschutz vorgenommen werden. Hinweise auf Bayern, Baden Württemberg u.a. wurden nicht gewichtet.
 
Registriert
10 Apr 2016
Beiträge
4.075
Gibt es bezüglich Erwerbsgenehmigung von Schalldämpfer für die Jagd, eigentlich schon Klagen oder Klagemöglichkeit vor dem Europäischen Gerichtshof? Wenn da ein Recht auf Befriedung von Flächen aus Gewissensgründen anerkannt wird, könnte doch auch ein Recht auf Gesundheitsschutz o. ä. geltend gemacht werden.

Sind nur mal meine Gedanken dazu, bin kein Jurist.
 
Registriert
8 Apr 2016
Beiträge
106
Verrückte Welt.
Ich würde gerne den Zuständigen einen Mündungsknall aus der .300er in 1m Abstand am Ohr demonstrieren. Einmal mit. Einmal ohne SD.
 
Registriert
23 Jun 2013
Beiträge
2.829
Gibt's was neues mittlerweile in NRW was Jagd mit sd angeht? Könnte ne jagdeinladung in NRW annehmen u weiß nicht genau ob ich die büchse mit sd mitnehmen soll..
Mfg
 
Registriert
23 Aug 2004
Beiträge
2.860
Gibt's was neues mittlerweile in NRW was Jagd mit sd angeht? Könnte ne jagdeinladung in NRW annehmen u weiß nicht genau ob ich die büchse mit sd mitnehmen soll..
Mfg

In nrw sind sd laut landesjagdgesetz nicht verboten. Wenn du einen eingetragenen sd hast: viel Spass damit in nrw.
 
Registriert
9 Apr 2014
Beiträge
111
Moin
Was passiert eigentlich wenn jemand in nem Anderen Bundesland einen SD eingetragen bekommt und dann nach NRW zieht? Muss er diesen dann austragen oder wird das akzeptiert?

Wmh
 
Registriert
28 Nov 2014
Beiträge
13.040
Einzelfallprüfung. Zunächst einmal ist der besitz legitim. Über mangenldes Bedürfnis wäre eine Rücknahme der Erlaubnis möglich.
Da liegt es dann an Nachweisen der Nutzungsmöglichkeit.
Das wird aber eher die Ausnahme sein. Wer hat, hat in der Regel erst einmal.
 
G

Gelöschtes Mitglied 17082

Guest
Ich habe mir vor wenigen Tagen mal die 'Mühe' gemacht, und den LJV angeschrieben mit Bitte um kurzer Zusammenfassung wie nun der aktuelle Stand der Dinge ist.

Kurze Zeit später hatte ich bereits Rückmeldung vom zuständigen Justiziar, Herr Thies.

Er rechnet frühestens 2017 mit einem Ergebnis vom OVG, solange müssen wir uns also mindestens noch gedulden.
 

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
124
Zurzeit aktive Gäste
455
Besucher gesamt
579
Oben