Die Antwort ist heute bereits eingetroffen und bestätigt im Grunde die Infos, die ich schon aus anderer Richtung erhalten habe.
Wenn die Anträge in NRW beschieden werden, werden sie überwiegend abgelehnt, evtl. aufgrund einer entsprechenden Weisung. Derzeit laufen wohl mehrere Klagen, die allesamt gute Erfolgsaussichten aus Sicht der Jäger haben. Durch entsprechende Urteile wird sich die Genehmigungspraxis der zuständigen Behörden ändern müssen. Das kann man abwarten oder sein Anliegen ggf. durch eigene Klage beschleunigen.
Der LJV jedenfalls begrüßt eine rasche Liberalisierung der behördlichen Handlungsweise, so dass Jägern, wenn Sie dies wollen, der Einsatz von Schalldämpfern für Langwaffen zugestanden wird.
Zwar habe ich jetzt keine neuen Informationen erhalten, aber immerhin wurde meine Hoffnung auch nicht gedämpft. Wenn mehrere Klagen laufen, ist ja vielleicht in naher Zukunft mit weiteren Urteilen wie dem vom 31.08.2015 des VG Minden zu rechnen.
Ich habe das Gefühl, ich sollte meinen Sachbearbeiter mal fragen, wie bei mir vor Ort die Sache derzeit gehandhabt wird. Vielleicht warte ich ja bereits jetzt ohne Grund mit meinem Antrag.. ;-)