Schalldämpfer - Situation in Nordrhein-Westfalen -NRW

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Jup, da wird erstmal Rot/Grün bestätigt.

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Gelöschtes Mitglied 8180

Guest
Und wenn es für die nimmer reicht, bekommen wir rot-rot-grün. *spei*

btt:

Kann mir mal jemand helfen:

Ich habe ein Revier in RLP, wo ja bekanntlich SD genehmigt werden. Der Erstwohnsitz ist aber in NRW.

Wie ist das mit einem Zweitwohnsitz in RLP? Geht das darüber? Oder ist waffenrechtliches grundsätzlich nur am Erstwohnsitz möglich?
 
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Ich hoffe darauf, dass Rot/Rot/Grün soviel Stimmen an die AFD verliert, das es nicht für eine Mehrheit reicht. Dann lieber ne große Koalition.
 
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29 Mrz 2014
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Und wenn es für die nimmer reicht, bekommen wir rot-rot-grün. *spei*

btt:

Kann mir mal jemand helfen:

Ich habe ein Revier in RLP, wo ja bekanntlich SD genehmigt werden. Der Erstwohnsitz ist aber in NRW.

Wie ist das mit einem Zweitwohnsitz in RLP? Geht das darüber? Oder ist waffenrechtliches grundsätzlich nur am Erstwohnsitz möglich?

Nur Erstwohnsitz. Also den nach RLP ummelden, beantragen, eintragen, zurückmelden. Risiko ist, dass die Behörde in NRW den Dämpfer wieder kassiert.
 
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Gelöschtes Mitglied 8180

Guest
Ich habe es befürchtet. Erstwohnsitz ummelden is nicht. Selbstständig, Kinder, Wohneigentum...
 
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27 Mai 2009
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Gerade gefunden.
Schalldämpfer Urteil in NRW.
"Nach Ansicht des Gerichts hätten zumindest die Jäger, die regelmäßig und nicht nur gelegentlich der Jagd nachgehen und gezwungen sind, ihre Abschusspläne zu erfüllen, ein besonderes anzuerkenndes Bedürfnis zum Schutz ihres Gehörs"



http://www.Mitbewerber.de/schalldaempfer-urteil-in-nrw

Schmidti

(hoffe mit dem Link gibts kein problem)
 
G

Gelöschtes Mitglied 15851

Guest
Bei uns gibt es schon seit Jahren keine Abschusspläne mehr...
Das ist doch Rummpimmelei.
 
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Gerade gefunden.
Schalldämpfer Urteil in NRW.
"Nach Ansicht des Gerichts hätten zumindest die Jäger, die regelmäßig und nicht nur gelegentlich der Jagd nachgehen und gezwungen sind, ihre Abschusspläne zu erfüllen, ein besonderes anzuerkenndes Bedürfnis zum Schutz ihres Gehörs"



http://www.Mitbewerber.de/schalldaempfer-urteil-in-nrw

Schmidti

(hoffe mit dem Link gibts kein problem)

W
Wenn man bedenkt, das ein einziger Knall eines Schusses das Gehör irreparabel schädigen kann, ist die Begründung des Gerichts eine Frechheit und zeigt, mit welchem geistigen Horizont solche Leute die Welt betrachten.

Einstein
 
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Das Urteil ist sehr ausführlich und tiefgehend begründet. Ich sehe keinen Grund daran jetzt herumzumäkeln.
Besonders das ein Gericht seine vormalig gängige Rechtsprechung revidiert ist, beachtenswert.
Damit wird NRW in Kürze fallen.
 
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3 Sep 2015
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Sehr geehrter Herr XXX,




vielen Dank für Ihre Nachricht.





Es steht Ihnen frei, einen Antrag auf Voreintrag eines Schalldämpfers zu stellen.





Dieser hat derzeit jedoch so gut wie keine Aussicht auf Erfolg, da sich an der Rechtsauffassung des Landes Nordrhein-Westfalen und der Einschätzung des Landeskriminalamtes NRW nichts geändert hat.


Ich müsste den Antrag kostenpflichtig ablehnen.


Inwiefern sich hieran ggf. etwas ändert, sobald eines der anhängigen Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht NRW entschieden wurde, bleibt abzuwarten.








Mit freundlichen Grüßen


Im Auftrag





XXX


Der Landrat des XXX als Kreispolizeibehörde


Antwort auf Anfrage gestern an SB ob denn ein Voreintrag mit Verweis auf das Urteil aus Minden erfolg versprechen würde.
 
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1 Jan 2001
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Besorg Dir eine RV - wenn nicht schon vorhanden, ggfs. dann 3 Monate warten
Dann Antrag stellen - immerhin kriegst Du offensichtlich eine Ablehnung.
Mit letzterer kannst Du dann sofort klagen.

Mach los!
 

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