Was ist denn das für eine Jammerei?
Was soll der LJV schon machen? Selber klagen kann er nicht.
Er hat sich recht deutlich in der Verbandspostille und im I-Net geäußert.
Da wo ein Gericht ihn zur Stellungnahme auffordert, wird diese prompt sowie ausführlich und pro Schalldämpfer geliefert.
Einer der Präsidiumsmitglieder vertritt mehrere Kläger vor VG und ggfs. bald auch OVG.
Was noch?
Nicht jammern über andere, selber machen!
Ja- Landtagswahlen am 14.Mai diesen Jahres:cheers:
Und wenn es für die nimmer reicht, bekommen wir rot-rot-grün. *spei*
btt:
Kann mir mal jemand helfen:
Ich habe ein Revier in RLP, wo ja bekanntlich SD genehmigt werden. Der Erstwohnsitz ist aber in NRW.
Wie ist das mit einem Zweitwohnsitz in RLP? Geht das darüber? Oder ist waffenrechtliches grundsätzlich nur am Erstwohnsitz möglich?
Dito. Revier in MV;Wohnort S-H.:no:Bei mir ähnliche Situation:Ich bin Revierpächter in Bayern, wo mittlerweile die meisten meiner Mitjäger SD haben, da ich aber Hauptwohnsitz in NRW habe, bekomme ich keinen.
Und ich hatte gestern Abend nach den ersten Hochrechnungen schon überlegt, heute meine zuständige Sachbearbeiterin anzurufen, ob sie sich das mit dem Schalldämpfer jetzt mal von alleine überlegen mag, oder ob ich noch vier Wochen warten soll ... :lol:
Wisst Ihr was? Ihr koxxzt mich an.
Warum hat noch keiner von Euch Rumjammerern, Abwartern und Besserwissern vor 2 Jahren einen entsprechenden Antrag gestellt?
Nach 6 Monaten rumliegen und nicht-Bearbeiten kann man auf Untätigkeit klagen, oder natürlich sofort gegen einen abgelehnten Bescheid.
Große Klappe und nix dahinter. Sorry, aber seid Ihr Babies? Wenn Ihr meint das es Euer Recht ist, dann lamentiert nicht rum sondern geht vorwärts, beantragt und klagt. Und dann geht es weiter.
Und bevor einer fragt: Ja.
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Und bevor einer fragt: Ja.