Schalldämpfer - Situation in Nordrhein-Westfalen -NRW

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Was und? Oben hat einer von "politisch tiefgrün geschrieben...

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Was ist denn das für eine Jammerei?
Was soll der LJV schon machen? Selber klagen kann er nicht.
Er hat sich recht deutlich in der Verbandspostille und im I-Net geäußert.
Da wo ein Gericht ihn zur Stellungnahme auffordert, wird diese prompt sowie ausführlich und pro Schalldämpfer geliefert.
Einer der Präsidiumsmitglieder vertritt mehrere Kläger vor VG und ggfs. bald auch OVG.
Was noch?

Nicht jammern über andere, selber machen!


Zu diesem Thema hier die Information, das heute das VG Köln zwei Urteile zum Thema "Bedüfnis für einen SD für Jäger" gesprochen hat.
Der :) sagt hier genug. Schriftliche Urteilsbegründung kommt später.
 
G

Gelöschtes Mitglied 15851

Guest
Ich habe am Dienstagabend den Vorsitzenden unserer KJS und Vizepräsident des DJV gefragt, wie mit dem Urteil aus Münster nun umgegangen wird, da das ob der Begründung sicher anfechtbar sei.
Seine Antwort: "Warten Sie einfach noch fünf Jahre, dann kommt der Schalldämpfer bestimmt."
Na super. Wird ja offensichtlich richtig aktiv dran gearbeitet... :lol:
 
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Ja- Landtagswahlen am 14.Mai diesen Jahres:cheers:

Und ich hatte gestern Abend nach den ersten Hochrechnungen schon überlegt, heute meine zuständige Sachbearbeiterin anzurufen, ob sie sich das mit dem Schalldämpfer jetzt mal von alleine überlegen mag, oder ob ich noch vier Wochen warten soll ... :lol:
 
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Und wenn es für die nimmer reicht, bekommen wir rot-rot-grün. *spei*

btt:

Kann mir mal jemand helfen:

Ich habe ein Revier in RLP, wo ja bekanntlich SD genehmigt werden. Der Erstwohnsitz ist aber in NRW.

Wie ist das mit einem Zweitwohnsitz in RLP? Geht das darüber? Oder ist waffenrechtliches grundsätzlich nur am Erstwohnsitz möglich?

Bei mir ähnliche Situation:Ich bin Revierpächter in Bayern, wo mittlerweile die meisten meiner Mitjäger SD haben, da ich aber Hauptwohnsitz in NRW habe, bekomme ich keinen.
 
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Und ich hatte gestern Abend nach den ersten Hochrechnungen schon überlegt, heute meine zuständige Sachbearbeiterin anzurufen, ob sie sich das mit dem Schalldämpfer jetzt mal von alleine überlegen mag, oder ob ich noch vier Wochen warten soll ... :lol:

Den Gedanken hatte ich gestern Abend auch:biggrin::biggrin::biggrin::biggrin:

Lass mal warten, wer in der neuen Landesregierung das MI bekommt.
 
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Wisst Ihr was? Ihr koxxzt mich an.

Warum hat noch keiner von Euch Rumjammerern, Abwartern und Besserwissern vor 2 Jahren einen entsprechenden Antrag gestellt?
Nach 6 Monaten rumliegen und nicht-Bearbeiten kann man auf Untätigkeit klagen, oder natürlich sofort gegen einen abgelehnten Bescheid.

Große Klappe und nix dahinter. Sorry, aber seid Ihr Babies? Wenn Ihr meint das es Euer Recht ist, dann lamentiert nicht rum sondern geht vorwärts, beantragt und klagt. Und dann geht es weiter.

Und bevor einer fragt: Ja.
 
Zuletzt bearbeitet:
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Wisst Ihr was? Ihr koxxzt mich an.

Warum hat noch keiner von Euch Rumjammerern, Abwartern und Besserwissern vor 2 Jahren einen entsprechenden Antrag gestellt?
Nach 6 Monaten rumliegen und nicht-Bearbeiten kann man auf Untätigkeit klagen, oder natürlich sofort gegen einen abgelehnten Bescheid.

Große Klappe und nix dahinter. Sorry, aber seid Ihr Babies? Wenn Ihr meint das es Euer Recht ist, dann lamentiert nicht rum sondern geht vorwärts, beantragt und klagt. Und dann geht es weiter.

Und bevor einer fragt: Ja.

Antrag gestellt/abgelehnt/Klage läuft
 
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Nein, er hat gewonnen (Berufung ist allerdings zugelassen). Begründung findest du unter dem Link zwei Beiträge weiter oben.
 
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Zur Info!

Da meine Freundin in NRW wohnt, wir aber in Bayern oder anderswo auch jagen, haben wir bei meinem Amt für öffentliche Sicherheit (BY), eine Erlaubnis zum Führen von Schalldämpfern beantragt.
Da, so unsere Begründung, sie dann auch gesetzteskonform meinen Waffen mit Schalldämpfer, und bei Kugel besitze ich ausschliesslich Kugel+SD, zur jagd in BY gehen kann.
Diesem ersuchen ist stattgegeben worden.
Damit kann sie zumindest rechtlich sicher in dem anerkannten Gebiet (BY) einen Schalldämpfer führen, obwohl ihr Erstwohnsitz NRW ist.
Ist ein kleiner Schritt, aber hilft sicher für zukünftige Argumentationen! :thumbup:
 
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Der Erstwohnsitz ummelden nach RLP oder BY SD beantragen, kaufen, wieder ummelden und fertig. Man muss sie doch nur mit den Eigenen Waffen schlagen.

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