Schalldämpfer-Bewilligung für Jagdzwecke in Deutschland

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Gelöschtes Mitglied 7846

Guest
Waidmanns Gruß @Stelzbock
Stelzbock schrieb:
gipflzipfla schrieb:
Ich mag keine Menschen, die mir irgendwelche Vorschriften darüber machen wollen, wovon sie selbst absolut nicht betroffen sind!

Was Du magst oder nicht, interessiert mich nicht.

Du wirst lernen müssen, mit Vorschriften zu leben, auch wenn sie von Menschen kommen, die selbst davon nicht betroffen sind.

So ist das im Leben und bzgl. Schalldämpfern haben wir glasklare Rechtsvorschriften, an die Du Dich halten musst, egal ob es Dir passt oder nicht :biggrin: :biggrin: :biggrin:
:what: :what:

Was ist mir denn da entgangen?

Würdest Du doch bitte so gut sein und einen Link zu "glasklarer Rechtsvorschrift" setzen?

Oder sonstiger Hinweis darauf, wo das zu finden ist, der tut es ebenso..
 
A

anonym

Guest
gipflzipfla schrieb:
Was ist mir denn da entgangen?

Würdest Du doch bitte so gut sein und einen Link zu "glasklarer Rechtsvorschrift" setzen?

Oder sonstiger Hinweis darauf, wo das zu finden ist, der tut es ebenso..

Solltest Du tatsächlich Jäger sein, dann empfehle ich Dir hierzu eine Auffrischung im Fach Jagdrecht. :no:

Eine kleine Nachhilfestunde hierzu:

Der Erwerb und die Ausübung der tatsächlichen Gewalt über einen Schalldämpfer fällt unter die
Erlaubnispflicht gemäß § 28 Abs. 1 WaffG a. F. mit der Folge, dass dafür das Vorliegen eines Bedürf
nisses im Sinne der §§ 30, 32 WaffG a. F. nachgewiesen werden muss.

Die allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz sieht deshalb unter 32.6 WaffVwV auch
eine gesonderte Prüfung des Bedürfnisses zum Erwerb von Schalldämpferwaffen gemäß § 32
i. V. m. § 30 Abs. 1 Nr. 3 WaffG a. F. vor.

Zitat aus dieser Vorschrift, Punkt 32.6:

Ein Bedürfnis zum Erwerb von Schalldämpferwaffen oder von Waffen mit eingebautem Schalldämpfer kommt nur in besonders gelagerten Einzelfällen in Betracht. Dabei ist davon auszugehen, dass Schalldämpferwaffen im allgemeinen weder zur Jagd noch zur Ausübung des Schießsports benötigt werden.

Sehr eindeutig und glasklar, was da steht. Und sehr vernünftig!

Dies bedeutet, dass der um eine waffenrechtliche Erlaubnis für den Erwerb eines Schalldämpfers nachsuchende Antragsteller nachweisen muss, dass ein solcher Schalldämpfer für die Jagdausübung ausnahmsweise notwendig ist.

Und solche Anträge werden in der Regel abgewiesen und das ist gut so
 
G

Gelöschtes Mitglied 7846

Guest
Stelzbock schrieb:
gipflzipfla schrieb:
Was ist mir denn da entgangen?

Würdest Du doch bitte so gut sein und einen Link zu "glasklarer Rechtsvorschrift" setzen?

Oder sonstiger Hinweis darauf, wo das zu finden ist, der tut es ebenso..

Solltest Du tatsächlich Jäger sein, dann empfehle ich Dir hierzu eine Auffrischung im Fach Jagdrecht. :no:

Guter Mann, bitte kein Labarhabara...

Einen Link bitte!

Fische habe ich bereits, also tu mal Butter bei hier :!:
 
A

anonym

Guest
Oben ergänzt, bitte lesen und vor allem auch verstehen :trophy:
 
A

anonym

Guest
Hier irrt der Stelzbock erneut .
Die o.a. Vorschrift ist weder glasklar noch definiert sie ein Verbot . Es ist schlicht und ergreifend eine Kannbestimmung , wo die Erteilung einer Erlaubnis zum Besitz und Gebrauch eines Sd der Einschätzung des Sachbearbeiters überlassen wird .

Bitte keine Texte einstellen , dessen Sinn man sich noch nicht erschlossen hat .

Deshalb auch meine Frage , wo bitte ist die glasklare Rechtsvoschrift ?
Glasklar im Sinne von verboten .
 
A

anonym

Guest
higraver schrieb:
Hier irrt der Stelzbock erneut .
Die o.a. Vorschrift ist weder glasklar noch definiert sie ein Verbot . Es ist schlicht und ergreifend eine Kannbestimmung , wo die Erteilung einer Erlaubnis zum Besitz und Gebrauch eines Sd der Einschätzung des Sachbearbeiters überlassen wird .

Bitte keine Texte einstellen , dessen Sinn man sich noch nicht erschlossen hat .

Deshalb auch meine Frage , wo bitte ist die glasklare Rechtsvoschrift ?
Glasklar im Sinne von verboten .

Wenn Für Dich die allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz eine "Kann-Bestimmung" ist, dann bezweifele ich Deine Zuverlässigkeit, um überhaupt Waffen zu besitzen.

Nochmal, da es wirklich glasklar formuliert ist:

Ein Bedürfnis zum Erwerb von Schalldämpferwaffen oder von Waffen mit eingebautem Schalldämpfer kommt nur in besonders gelagerten Einzelfällen in Betracht. Dabei ist davon auszugehen, dass Schalldämpferwaffen im allgemeinen weder zur Jagd noch zur Ausübung des Schießsports benötigt werden.


Lange Rede, kurzer Sinn: Ihr bekommt keinen
 
A

anonym

Guest
Mein lieber Stelzbock,
der Zweifel ist die Grundvorraussetzung für den gesunden Menschenverstand .
Ich bin so zuverlässig , das ich mehrere Waffen und Schalldämpfer habe und diese auch benutzen darf .
All dies beantwortet aber immer noch nicht meine Frage .
Es kann von einem Diskutanten erwartet werden , das mit Argumenten und nicht mit persönlichen Anwürfen geantwortet wird .
 
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Hier steht doch nur: "im allgemeinen" heißt also, im Einzelfall möglich.
Somit eine kann und nicht, darf nicht Regelung. Klare Regelungen sehen für mich anders aus etwa so : "Die Jagdausübung mit Schalldämpfern ist generell verboten." oder: "Ein Antrag für Schalldämpfer zur Jagdausübung ist abzulehnen "


Lucas

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Ausserdem ist eine Verwaltungsvorschrift keine geltende Gesetzesnorm sondern nur eine Diensanweisung für die Sachbearbeiter der Behörden.
Gegen diese Auslegung des Waffengesetzes kann also problemlos geklagt werden.
 
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Hallo , normalerweise wuerde ich mich nicht in einer Diskusion einmischen in der so ein Ton angeschlagen wird , aber nun muss ich mich doch kurtz melden !

Ich benutzt seit langen SD auf einiegen meiner Waffen und kann absolut nicht verstehen worueber die SD Gegner sich so aufregen . Kann man denn soetwas nicht sachlich ausdiskutieren ?
Alle meine alten Waidgenossen in Deutschland haben mich mit Spott ueberhaeuft als ich mit meiner "Duese" angekommen binn (in Norwegen naruerlich !!!) . Aber so war es doch auch als die ersten Kuststoff Schaefte auf den Markt gekommen sind , die ersten Jagdlichen Halbautomaten , Rotpunktvisiere usw.
Es muss doch moeglich sein die benutzung frei waehlen zu duerfen , auch wenn es nicht jedem passt .
Ich kann bestaetiegen das es nicht ohne weiteres moeglich ist einen SD in Deutschland fuehren zu duerfen . Baer auch nicht unmoeglich !
Ich binn aber auch ueberzeugt das sich das aendern wird wenn wir , die pro SD , es schaffen ihm den ruf des Killerwerkzeuges zu entreissen .
Und um ganz ehrlich zu sein habe ich hier noch nichts gelesen was das weiteren "Verbot" wirklich rechtfertigt . Nur Persoenliche Meinungen !!!!

Weiterhin frohe Ostern allen .... Gruss Roye
 
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Stelzbock schrieb:
Lange Rede, kurzer Sinn: Ihr bekommt keinen

Für mich ist solche Ausdrucksweise frei von Argumenten und nichts weiter als eine ziemlich widerliche Form von Missgunst.

Die gute Botschaft zu Ostern ist: hier irrst Du schon wieder ....einfach mal die Entwicklung und weiteren Berichte in der Jagdpresse beobachten! ;)
 
A

anonym

Guest
Stoeberjaeger schrieb:
Stelzbock schrieb:
Lange Rede, kurzer Sinn: Ihr bekommt keinen

Für mich ist solche Ausdrucksweise frei von Argumenten und nichts weiter als eine ziemlich widerliche Form von Missgunst.

Die gute Botschaft zu Ostern ist: hier irrst Du schon wieder ....einfach mal die Entwicklung und weiteren Berichte in der Jagdpresse beobachten! ;)

Fakt ist, dass meine Sicht der Dinge dem tatsächlichen aktuellen Stand entspricht und dass es im Einvernehmen mit dem Waffengesetz Erwerbsberechtigungen für Schalldämpfer nur in absoluten Ausnahmefällen ausgestellt werden.

Es ist jedem überlassen, entweder dafür einzutreten, dass sich dies ändert, genauso wie es jedem überlassen ist, dafür einzutreten, dass es dabei bleibt.

Ich trete dafür ein, dass Jäger keine Schalldämpfergenehmigung bekommen und werde dafür kämpfen. Das ist mein Recht und das nehme ich wahr.

Und sollte die "Gegenseite siegen" und wider aller Vernunft tatsächlich Jäger Schalldämpfer erwerben dürfen, dann werde ich dies als Bürger dieses Staates akzeptieren müssen.

Genauso wie Du akzeptieren musst, dass es noch lange nicht soweit ist und hoffentlich auch nicht dazu kommen wird.
 
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15 Jun 2011
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1.011
Ich trete dafür ein, dass Jäger keine Schalldämpfergenehmigung bekommen und werde auf Verbandsebene dafür kämpfen. Das ist mein Recht und das nehme ich wahr.
Und das ist leider vollkommen asozial.

Zumal mein Standpunkt zu diesem Thema zu 100% mit der Verwaltungsvorschrift übereinstimmt, die ihren Sinn hat und nicht geändert werden sollte.
Du konntest den Sinn dieser Verwaltungsschrift jetzt in 22 Seiten nicht darlegen.
Damit ist die Aussage also auch wieder fürn A****.
 
A

anonym

Guest
Und zum X-Mal meine Frage an die NoNo-Fraktion. Was ist der Nachteil eines SD? Ich sehe wirklich keinen Grund, einen SD zu verbieten.

Ok, ich gebe es zu, einen SD sieht zum Lodenjäckchen echt sch.eiße aus, genau so wie ein ZF mit Leuchtpunkt. :p (Polemik!). Und keine Sorge ein SD wird auch nicht zur Pflicht, ist ein ZF ja auch nicht geworden.

ALso bitte Butter auf´m Tisch, warum kein SD, wenn jeder selbst entscheiden kann ob ja oder nein.

OT. Lochschaft ist ja auch pfui, ist zwar ergonomischer ... aber traditionell ist ja das Wichtigste, insbesonderes bei Waffen und deren Anbauten, bzw. Umbauten. Sh.it aufs gute Handwerkszeug, Teufelswerk.

OT Sorry, aber ich hatte jetzt am Weekend wieder so ein Fall mit einem Traditionalisten, was für ein dummer, engstirniger, anflickender, ich-bin-der-Größte Jäger.
 
A

anonym

Guest
Wild(e)sau schrieb:
Ich trete dafür ein, dass Jäger keine Schalldämpfergenehmigung bekommen und werde auf Verbandsebene dafür kämpfen. Das ist mein Recht und das nehme ich wahr.
Und das ist leider vollkommen asozial.

Da ist mein Recht und das nehme ich wahr, egal ob es für Dich "asozial" ist oder nicht.


Wild(e)sau schrieb:
Du konntest den Sinn dieser Verwaltungsschrift jetzt in 22 Seiten nicht darlegen.
Damit ist die Aussage also auch wieder fürn A****.

Ich bin nicht dafür da, Dir den Sinn einer Verwaltungsvorschrift darzulegen.

Es gibt sie aber und es wird danach gehandelt, auch wenn das für Dich persönlich "fürn A****" ist
.

Der Genießer schrieb:
Und zum X-Mal meine Frage an die NoNo-Fraktion. Was ist der Nachteil eines SD? Ich sehe wirklich keinen Grund, einen SD zu verbieten.

ALso bitte Butter auf´m Tisch, warum kein SD, wenn jeder selbst entscheiden kann ob ja oder nein.

Schalldämpfer fallen unter das Waffengesetz und zum Erwerb braucht man ein Bedürfnis.

Dieses Bedürfnis haben weder Jäger noch Sportschützen:

Sorry, wieder die Verwaltungsvorschrift, denn da steht es drin:

Ein Bedürfnis zum Erwerb von Schalldämpferwaffen oder von Waffen mit eingebautem Schalldämpfer kommt nur in besonders gelagerten Einzelfällen in Betracht. Dabei ist davon auszugehen, dass Schalldämpferwaffen im allgemeinen weder zur Jagd noch zur Ausübung des Schießsports benötigt werden.


So wird es eben gehandhabt, man mag es kritisieren oder -wie ich- gut finden.
 
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