OVG NRW zur Aufbewahrung von Schlüsseln für den Waffenschrank

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Ich würde an deiner Stelle noch einmal das Schreiben GENAU LESEN was in den Schrank darf.
Naja eigentlich genau dass. ABER wahrscheinlich steht im Begleitschreiben dezidiert drinnen, das der kleine kw Würfel mit einem schwerlastdübel befestigt werden muss.

Und dann kommen wir zur nächsten frage … steht doch im Gesetz nichts von Verankerungspflicht. Wie ja schon in einem anderen Thread massiv ausdiskutiert wurde.

Nun müssen die mods einfach beides verbinden und schon schließt sich der Kreis 😂🤪😂

Neues Popcorn und Bier steht schon bereit 😎
 
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Schließlich hab ich Schlafschaf mir direkt nach dem Urteil in vorauseilendem Gehorsam und ich gebe zu - zudem mit heiterer Gelassenheit - einen 0er-Schrank mit elektronischem Zahlenschloss gekauft und mich mich somit völlig ohne Widerstand und mit sehr offenbar fehlendem Bewusstsein der eigenen Versklavung sogar daran erfreut, dass ich mir fürderhin keine Gedanken mehr um den Ort der Aufbewahrung meines A/B-Schlüssels machen muss.

Schau mal an, ich hatte sogar vor dem Urteil schon einen 0er mit Zahlenschloss, wbenso wie meine Frau ihren eigenen. Mein Vater hat sich einen neuen 1er gekauft, in dem er jetzt die beiden Schlüssel seiner B-Schränke mit Bestandsschutz verwahrt. Für mich auch gut, den neuen 1er kann ich dann irgendwann übernehmen, wäre bei den B-Schränken nicht gegangen.

Und trotzdem kann ich das Urteil und vor allem das, was unser Innenminister daraus gemacht hat, für falsch halten.
 
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... Bestandsschutz ... . ... irgendwann übernehmen, wäre bei den B-Schränken nicht gegangen.
Doch:
"Wenn man einem nahen Angehörigen einen Schlüssel für den Waffenschrank gibt und die gemeinsame Aufbewahrung entweder schriftlich fixiert oder, noch besser, der Waffenbehörde mitteilt. Dann darf der Schrank von eben diesem Angehörigen nach dem Ableben des Eigentümers weiter genutzt werden. Hier besteht ja dann die Altbestandsregelung und es handelt sich nicht um eine Neuzulassung."

Da hätte man doch einiges Geld sparen können - aber wen das nicht stört ...
 
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Doch:
"Wenn man einem nahen Angehörigen einen Schlüssel für den Waffenschrank gibt und die gemeinsame Aufbewahrung entweder schriftlich fixiert oder, noch besser, der Waffenbehörde mitteilt. Dann darf der Schrank von eben diesem Angehörigen nach dem Ableben des Eigentümers weiter genutzt werden. Hier besteht ja dann die Altbestandsregelung und es handelt sich nicht um eine Neuzulassung."

Gemeinsame Aufbewahrung wäre nur gegangen, wenn wir im gleichen Haushalt leben würden, da liegen aber ein paar hundert Kilometer zwischen.
 
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Da ich einen 1er mit elektronischem Zahlenschloss habe, konnte ich gerade bei der Übernahme eines jagdlichen Nachlass einen 0er mit Schlüssel hier im Haus übernehmen. War eine echte Win-Win Situation, denn keiner wollte den 250 Kg Tresor hier abholen und dafür bezahlen ... NRW. Ansonsten hätte die Entsorgung Geld gekostet.Das nenne ich mal verwaltungsrechtliche Inflation ...
Die Waffenbehörde hat dem Aufstellungsort und der Aufbewahrung des Schlüssels im bereits angezeigten 1er mit Zahlenschloss zugestimmt. Ansonsten wäre das per Urteil sehr teurer Stahlschrott geworden. Klar, dies ist ein skurriler Einzelfall, aber eine Übergangsfrist bzw. Bestandsschutz hätte doch ausreicht? Oder ist mir eine neuerdings gestiegene Einbruchsrate mit Absicht des Waffendiebstahls entgangen? Wie viele Fälle der unrechtmässigen Inbesitznahme von Jagdwaffen durch entweder des Schlüssels ist es denn in z.B.. den letzten 10 Jahren gekommen? Ist diese rigorose Maßnahme mit (meiner Meinung nach übertrieben) hektischer Umsetzung verhältnismäßig?
 
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Gerne.
Ich meine das hier.
Ist zwar auch Blödsinn aber nun Mal zur Zeit Fakt in NRW.Anhang anzeigen 263044
Rein theoretisch:
Aber wenn ich jetzt ein Wurfel in Klasse 0 mit Zahlenschloss gekauft habe um den Schlussel vom tresor mit schlusselschlos zu bewaren wo muss ich den jetzt den Notschlussel vom dem 0-er wurfel mit Zahlenschloss aufbewaren?

Soll ich den ein zweiten 0-er Wurfel mit Zahlenschloss kaufen um den notschlussel vom der ersten 0-er wurfel auf zu bewaren?

Und was ist jetzt mit dem Notschlussel vom zweiten 0-er Wurfel mit Zahlenschloss? Darf der Notschlussel vom zweiten 0-er Wurfel mit Zahlenschlos aufbewahrt werden im ersten 0-er Wurfel mit Zahlenschloss?

Zum gluck hab ich das problem nicht. Hört sich sehr aufwendig an.
 
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Gerne.
Ich meine das hier.
Ist zwar auch Blödsinn aber nun Mal zur Zeit Fakt in NRW.Anhang anzeigen 263044
Da interpretierst du jetzt mehr rein als ist (in dem rechtlich eh schon fragwürdigen Schreiben)

Es gibt nirgendwo einen Hinweis darauf das Waffen und Schlüssel nicht gemeinsam verwart werden dürfen (außer bei der A-B Schrank Geschichte) wird ja keine Schutzstufe herab gesetzt.
Allenfals ist hier die Obergrenze für 0-er Schränke zu beachten.


Und was ist jetzt mit dem Notschlussel vom zweiten 0-er Wurfel mit Zahlenschloss? Darf der Notschlussel vom zweiten 0-er Wurfel mit Zahlenschlos aufbewahrt werden im ersten 0-er Wurfel mit Zahlenschloss?
Notschlüssel dürften defakto derzeit in NRW wohl nur noch im Schrank selbst verwahrt werden. Wo bei die Geschichte ich hab ein Zahlenschloss und verstecke dann noch einen Notschlüssel im Haus das ganze ja eh ad absurdum führt.
 
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Habt ihr euch einen Elektronischen Tresor mit NOTSCHLÜSSEL gekauft. So muss dieser wieder
in einem E Tresor ohne NOTSCHLÜSSEL funktion gelagert werden.🤣
Oder der NOTSCHLÜSSEL muss vernichtet werden.

Einfach nach unten scrollen. Auf der Rechten seite ist ein FAQ Katalog zur Schlüssel aufbewahrung zu finden. Steht alles drin wie die es haben wollen.
 
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Habt ihr euch einen Elektronischen Tresor mit NOTSCHLÜSSEL gekauft. So muss dieser wieder
in einem E Tresor ohne NOTSCHLÜSSEL funktion gelagert werden.🤣
Oder der NOTSCHLÜSSEL muss vernichtet werden.

Einfach nach unten scrollen. Auf der Rechten seite ist ein FAQ Katalog zur Schlüssel aufbewahrung zu finden. Steht alles drin wie die es haben wollen.

Die Ziege wollte auch einen langen Schwanz, hat sie auch nicht bekommen.

Ich vermisse ein wenig Kreativität.

Wie oft wird ein Notschlüssel benötigt? In der Regel doch nur wenn die Batterie leer ist, oder?

Was ist mit dem Vogelhaus im Garten, welches einen doppelten Boden hat?

In der großen Hundehütte ist bestimmt noch Platz.

Steckdose / Lichtschalter raus, Schlüssel rein, Steckdose / Lichtschalter rein.

Meine Autos haben große Luftfilterkästen.

OK, bei einem Versteck in der eigenen Wohnung oder auf dem eigenen Grundstück lässt sich ggf. ein Bezug zum eigenen Tresor herstellen, aber was ist mit einem Versteck im öffentlichen Raum?

Wenn ich als Dortmunder den Notschlüssel in München am Chinesischen Turm vergrabe, wird mir Herr Reul doch bestimmt keinen Strick daraus drehen.


Das hier soll natürlich KEINE Aufforderung zu illegalem Handeln sein und JEDER Betroffene ist selbst für sein Tun verantwortlich. Aber lasst doch mal die Kirche im Dorf und denkt mal ein wenig nach wie man das "Notschlüsselproblem" lösen könnte.

Ein weiterer Lösungsansatz wäre vielleicht, den Schlüssel auf dem Postweg anonym an Herrn Reul zu senden. Im Begleitschreiben steht dann sinngemäß, das der Schlüssel nach Übergabe des Codes " jrg89H345&h=! " an den Überbringer des Codes auszuhändigen ist. Ist 'ne super Sache und ich denke das er das auch gut findet, zumal unsere Republick dadurch ein Stück sicherer wird.

Und jetzt ab an die Schlüsselkiste und den alten Hühnerstallschlüssel nach Düsseldorf schicken. Über soviel Intelligenz und Eigenintiative seiner Wähler wird er sich bestimmt freuen.
 
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Notschlussel darf man auch vernichten. Aber muss dass den unter Aufsicht der Behörden? oder genugt das wenn mann die vernichtung auf bilder festlegt? Ist ja alles nicht so sicher. Mann kann sich auch ein zweiter Notschlussel fertigen lassen.

Naturlich ist es gut das NRW so vorsicht ist, da passieren ja so viele unfalle mit zugang zur der legalen waffen tresore.
 

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