OVG NRW zur Aufbewahrung von Schlüsseln für den Waffenschrank

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Gemeinsame Aufbewahrung wäre nur gegangen, wenn wir im gleichen Haushalt leben würden, da liegen aber ein paar hundert Kilometer zwischen.
"Nr. 36.2.14 zu §36 WaffG: “Der Begriff „häusliche Gemeinschaft“ in § 13 Absatz 10 AWaffV ist so auszulegen, dass neben dem Normalfall des gemeinsamen Bewohnens eines Hauses oder einer Wohnung durch nahe Familienangehörige auch ... . ... , wenn ein naher Angehöriger in gewissen Abständen das Familienheim aufsucht und eine jederzeitige Zutrittsmöglichkeit besitzt."
 
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Da interpretierst du jetzt mehr rein als ist (in dem rechtlich eh schon fragwürdigen Schreiben)

Es gibt nirgendwo einen Hinweis darauf das Waffen und Schlüssel nicht gemeinsam verwart werden dürfen (außer bei der A-B Schrank Geschichte) wird ja keine Schutzstufe herab gesetzt.
Allenfals ist hier die Obergrenze für 0-er Schränke zu beachten.



Notschlüssel dürften defakto derzeit in NRW wohl nur noch im Schrank selbst verwahrt werden. Wo bei die Geschichte ich hab ein Zahlenschloss und verstecke dann noch einen Notschlüssel im Haus das ganze ja eh ad absurdum führt.
Ich interpretiere garnichts.

Da ist auch kein Spielraum oder eine Ermessensauslegung.

Ich kann nur lesen und die Aussage ist eindeutig.
 
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steht in dem Satz ein entweder? Ich kenne das so, "A oder B" bedeutet folgendes Optionen: 1) A / 2) B / 3) beides, A und B
Oder heißt, es gibt zwei Optionen. Man handelt nur richtig, wenn eine der beiden zutrifft. Wenn beides zutrifft, hat man kein oder mehr und folglich handelt man falsch.
 
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Mal eine andere Frage, ich habe meinen Würfel für die Schlüsselaufbewahrung auf einen B-Schrank mit einer 12er Schraube montiert. Dafür musste ich natürlich ein Loch in den B-Schrank bohren. Bevor ich das jetzt auch bei meinem Kumpel mache kommt mir doch so der Gedanke ob das so zulässig ist. Es ist zwar bombenfest aber ich habe ja einen zertifizierten Waffenschrank angebohrt. Das könnte ja durchaus beanstandet werden oder?
 
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Das Dienstsiegel hast Du genauso wenig abfotographiert wie den Briefkopf, es ändert allerdings nichts daran, daß ein Verwaltungsbeamter keine Gesetze macht und auch keine Urteile fällt. Was er natürlich machen kann, ist Ärger.
Schwachsinn bleibt es trotzdem. Überleg doch mal, das bezieht sich ausschließlich auf diejenigen, die jetzt einen neuen Schlüsselschrank kaufen sollen.
Welche Möglichkeiten bestehen als Besitzer eines Waffenschranks mit Schlüssel
Erwerb eines Waffenschranks mit Zahlenschloss oder biometrischem Schloss...
Völlig davon ab, daß ein Schrank erst dadurch zum Waffenschrank wird, indem jemand Waffen da rein stellt, im ganzen Gesetz nichts von einem Waffenschrank steht. Besitze ich bereits zwei Schränke, einen mit Zahlenschloss, einen mit Schlüssel gilt diese "Regelung" für mich nicht.
Auch die Idee sich einen neuen Schrank zu kaufen und einfach das ganze Gerümpel in diesen zu räumen kam dem SB nicht. Ist das jetzt komplett verboten?
Hier hat einfach ein SB ein Merkblatt rausgehauen und nicht im Geringsten daran gedacht, wie verquirlt man seine Worte auslegen kann.
 
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Mal eine andere Frage, ich habe meinen Würfel für die Schlüsselaufbewahrung auf einen B-Schrank mit einer 12er Schraube montiert. Dafür musste ich natürlich ein Loch in den B-Schrank bohren. Bevor ich das jetzt auch bei meinem Kumpel mache kommt mir doch so der Gedanke ob das so zulässig ist. Es ist zwar bombenfest aber ich habe ja einen zertifizierten Waffenschrank angebohrt. Das könnte ja durchaus beanstandet werden oder?
Jede Veränderung am ursprünglichen Zustand bewirkt den Wegfall der Zertifizierung.

Selbst das Schloss gegen ein zertifiziertes auszutauschen, ohne neue Löcher zu bohren, fürt zum gleichen Ergebnis.

Also Loch gebohrt = Schrott produziert = maximal noch Munitionsschrank.

Was anderes ist es, wenn man das an der Rückwand vorhandene Loch von beiden Schränken mit einem Flacheisen verbindet (natürlich innen verschraubt).
 
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Auch so eine tolle Nummer, grade habe ich genau wegen dieses Fadens eine Internetsuche gemacht und bin (ausgerechnet bei Hartmann) über einen Schlüsseltresor Widerstandsgrad I gestolpert (also genau das Ding für unser seltsames Problem). Spannenderweise steht dabei
Verankerung vorbereitet
1 Bodenbohrung durchgebohrt und 2 Rückwandbohrungen nicht durchgebohrt
Darf ich diese vorbereiteten Bohrungen selbst durchbohren oder muß ich diese Bohrung von einem Fachmann und wenn ja, mit welcher Qualifikation durchbohren lassen?
 
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Ja wird wohl so sein, es gab nur keine andere Möglichkeit bei bei mir, da die Wände leichtbauweise sind. Ich konnte ihn ja schlecht auf den Boden verankern. Ich habe zwei B-Schränke und einen A-Schrank für die Munition. Da alle drei Schränke Bestandsschuts haben packe ich die Munition in den angebohrten B-Schrank. Dann sollte ich wieder auf der sicheren Seite sein.
 
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Das könnte ja durchaus beanstandet werden oder?
Wenn wer frägt... "...des Loch war da schon....".
Und dann sollens erstmal das Gegenteil beweisen....

Ich geb es ohne weiteres zu. Ich hatte vor meiner 1. Kontrolle auch bisserl Schiss. Jeder Depp, inkl. Büxer hat mir Horrorszenarien verzählt. Auf was ich achten muss.
Am Ende 1,5h entspannte Kontrolle. Die wollen keinen Munitionsschrank sehen. Kein Pulver. Keine Verankerungen. Dass ich die Schlüssel aus nem Nuller mit Zahlenschloss geholt hatte, habens wohl gesehen. Die wollten nur Menge ist und soll. Und Nummern.
 
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Jede Veränderung am ursprünglichen Zustand bewirkt den Wegfall der Zertifizierung.

Selbst das Schloss gegen ein zertifiziertes auszutauschen, ohne neue Löcher zu bohren, fürt zum gleichen Ergebnis.

Also Loch gebohrt = Schrott produziert = maximal noch Munitionsschrank.

Was anderes ist es, wenn man das an der Rückwand vorhandene Loch von beiden Schränken mit einem Flacheisen verbindet (natürlich innen verschraubt).
Da schießt einer über das Ziel hinaus. Das Auto wird auch m mit einem Reifen homologiert (zertifiziert). Darf man dann keine VC anderen Reifen, Felgen etc anbringen? Kotflügel verbreitern, spoiler anbringen. Auspuff; Bremsen; Querlenker… anderer Marken montieren?
 
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21 Apr 2014
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und die Aussage ist eindeutig
Eindeutig ohne jede Rechtsgrundlage
Da schießt einer über das Ziel hinaus. Das Auto wird auch m mit einem Reifen homologiert (zertifiziert). Darf man dann keine VC anderen Reifen, Felgen etc anbringen? Kotflügel verbreitern, spoiler anbringen. Auspuff; Bremsen; Querlenker… anderer Marken montieren?
Ja darf mann, wenn ein Graukittel im Rahmen einer einzelabnahme oder einer ABE das ganze für erträglich befunden hat
 

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