Der einzig sichere Weg jedem Ärger aus dem Weg zu gehen, ist seine Schlüssel in einem Tresor mindestens Grad 0 mit Zahlenschloss aufzubewahren. Wer's nicht glaubt muss ggf. fühlen.
Persönlich halte ich die Entscheidung des OVG für inhaltlich richtig. Dass man anderer Meinung sein kann, ist für Juristen eine ganz normale Situation. Aber das OVG Münster hat die besseren Sachargumente.
Das Urteil war im Einzelfall, der verhandelt wurde, vielleicht richtig aber es ist und war nicht allgemein gültig.
Über Deine Zuverlässigkeit entscheidet eine Behörde, gegen deren Entscheidungen der Verwaltungsrechtszug eröffnet ist. In BW endet er beim VGH Mannheim, in NRW beim OVG Münster. Das erklärt unterschiedliche Sichtweisen.
Eigentlich ist es nicht schwer, man muss eben auch mal zwischen drei verschiedenen Rechtsgrundlagen und irgendwelchen Ausführungsbestimmungen hin und her jonglieren. Der Youtuber TacticalDad dröselt die Sachen regelmäßig auf. Schwierig sind unbestimmte Rechtsbegriffe wie "sind sicher aufzubewahren, so daß Unbefugte nicht herankommen".Inzwischen frage ich mich aber manchmal, ob es überhaupt noch jemanden in Deutschland gibt, Gerichte und Gesetzgeber eingeschlossen, der das Waffenrecht komplett durchdringt. Hat das Steuerrecht an Komplexität noch nicht eingeholt, gibt sich aber jede Mühe...
Das ärgerliche ist, daß zumindest das Land NRW durch das Münsteraner Urteil für die Legalwaffenbesitzer Auflagen erschaffen hat, die zu massiven Konsequenzen führen können und das bei einer gewissen Wahrscheinlichkeit, daß der Gesetzesgeber dies vielleicht anders regelt.Der einzig sichere Weg jedem Ärger aus dem Weg zu gehen, ist seine Schlüssel in einem Tresor mindestens Grad 0 mit Zahlenschloss aufzubewahren. Wer's nicht glaubt muss ggf. fühlen.
Persönlich halte ich die Entscheidung des OVG für inhaltlich richtig. Dass man anderer Meinung sein kann, ist für Juristen eine ganz normale Situation. Aber das OVG Münster hat die besseren Sachargumente.
Pragmatisch, sachlich, sachkundig, kompetent!...
Der Youtuber TacticalDad ...
Wer sich als Law and Order Politiker inszeniert muss sich ja auch irgendwo durchsetzen...Darüber, was Herrn Reul da angetrieben hat, kann ich nur spekulieren. Meine Meinung über ihn ist dadurch jedenfalls nicht besser geworden.
Ist doch Quatsch, sonst hätte mindestens ein OVG nicht anders entschieden.Aber das OVG Münster hat die besseren Sachargumente.
Ich hab nicht gesagt dass es allgemein gültig ist, sondern nur, dass es dir ebenso ergehen könnte wie dem Kläger in jenem Fall. Glaub mir, sehr viele Juristen werden das Urteil überzeugend finden. Wenn Du an einen von denen gerätst hast Du Pech und kannst deine Waffen abgeben.Blödsinn.
Das Urteil war im Einzelfall, der verhandelt wurde, vielleicht richtig aber es ist und war nicht allgemein gültig.
Ich bezeichne hier niemand als bescheuert und erwarte, dass das auch gegenüber meinen Beiträgen nicht erfolgt."Dein Anwalt" (was für eine bescheuerte Bezeichnung) wird maximal Geld in seine Taschen stecken. Die Erfolgswahrscheinlichkeit kann man sich mit ein wenig gesundem Menschenverstand selbst vorstellen; tendiert gegen null und macht deshalb keinen Sinn.
Behörden aus Spaß an der Freude zu verklagen ist wohl zulässig aber sinnbefreit!!
Ansonsten widerspricht sich Dein Post. Entweder sind die Gerichte unabhängig und frei in ihrer Entscheidung oder sie werden durch Parteien beeinflusst. Im letzteren Fall brauchst gleich gar nicht zu klagen, oder?
wipi
Wer oder was ist denn bitte für dich die "letzte Instanz" und was bitte hat diese so vollmundig beschlossen? Mir istcda gerade nichts bekannt.Ich bezeichne hier niemand als bescheuert und erwarte, dass das auch gegenüber meinen Beiträgen nicht erfolgt.
...und wem ich mein Geld (nach Abzug der Zwangsabgaben) in die Tasche stecke geht nur mich was an.
"Meinen" Anwalt kenne ich schon 30 Jahre und bisher hat er für mich noch immer alles positiv abgeschlossen. Vielleicht hätte ich für die ....ipipis Anführungsstriche verwenden sollen.
Ich halte mich, allein schon von Berufswegen, an geltendes Recht und Gesetze. Das erwarte ich auch von allen Behörden.
Werde ich von einer Behörde aufgefordert den Sicherheitsstandart auf meine Kosten aufzustocken und im Nachhinein stellt sich diese Anordnung als haltlos dar, werde ich natürlich Schadensersatz einklagen (sofern es zu keiner Einigung kommt).
Die letzte Instanz der Gerichtsbarkeit hat ja erst kürzlich für reichlich Unbehagen bei den "Gesetzesstümpern" gesorgt.