OVG NRW zur Aufbewahrung von Schlüsseln für den Waffenschrank

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Mal eine andere Frage, ich habe meinen Würfel für die Schlüsselaufbewahrung auf einen B-Schrank mit einer 12er Schraube montiert. Dafür musste ich natürlich ein Loch in den B-Schrank bohren. Bevor ich das jetzt auch bei meinem Kumpel mache kommt mir doch so der Gedanke ob das so zulässig ist. Es ist zwar bombenfest aber ich habe ja einen zertifizierten Waffenschrank angebohrt. Das könnte ja durchaus beanstandet werden oder?
Ja. Kann es. Bei kleinlicher Auslegung...und selbige ist gar nicht so unwahrscheinlich, hast du die Zertifizierung des Schrankes aufgehoben und einen wunderschönen Munitionsschrank produziert. Ich rate DRINGEND davon ab, da noch Waffen drin aufzubewahren.
 
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Bei mir kamen die um 10 oder so. 63 Stück. Wie gesagt, die waren sehr nett, kannten sich soweit aus. Waren auch bei dem alten Zeug mit dem zufrieden was als Nummer wo drauf stand.
Ich meine, 1869 hat noch keiner irgendeine Ahnung von einem NWR gehabt....
Munitionstresor hat sie nicht gejuckt. Die Dame hat aber wohl erkannt, dass ich in dem für LW noch gemeldeten A eben diese drin hatte. Und meinte nur kurz, müsste nicht so sein, Blechschrank reicht. Ich könne den weiter für LW nutzen. Somit schon auch nette Leute beim KVR M. Mein neuer SB ist wohl auch recht kompetent, sagt zumindest ein Spezl im gleichem Buchstabenbereich. Hatte noch nix mit ihm zu tun.
 
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Da schießt einer über das Ziel hinaus. Das Auto wird auch m mit einem Reifen homologiert (zertifiziert). Darf man dann keine VC anderen Reifen, Felgen etc anbringen? Kotflügel verbreitern, spoiler anbringen. Auspuff; Bremsen; Querlenker… anderer Marken montieren?
Ich habe damals beim Hersteller nachgefragt. Allein das verletzen des Siegelaufklebers an der Innenverkleidung ist schon ausreichend für den Wegfall der Zertifizierung.

Ich sehe das ja auch als völlig übertrieben an, möchte aber meinen Schein behalten.

Selbst meine Waffenbehörde wusste ausnahmsweise mal darüber Bescheid.
 
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Ich habe damals beim Hersteller nachgefragt. Allein das verletzen des Siegelaufklebers an der Innenverkleidung ist schon ausreichend für den Wegfall der Zertifizierung.
Das will ich nicht in Frage stellen und natürlich auch kein illegales Vorgehen vorschlagen, habe mir nur gerade mal die Siegelaufkleber in meinen beiden Waffenschränken angeschaut: Völlig lächerliche Klebeetiketten, die ich bei Bedarf problemlos selbst produzieren, ausdrucken und aufkleben könnte.

Die Waffenschränke sind 5 Jahre alt, 1er, ca. 300 kg und kosten jeweils knapp 2.000 Euro. Sind diese Siegelaufkleber in Euren Schränken "hochwertiger"?

Und was mache, wenn diese Klebeetiketten irgendwann einmal abfallen? Schränke neu zertifizieren lassen?
 
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Auch so eine tolle Nummer, grade habe ich genau wegen dieses Fadens eine Internetsuche gemacht und bin (ausgerechnet bei Hartmann) über einen Schlüsseltresor Widerstandsgrad I gestolpert (also genau das Ding für unser seltsames Problem). Spannenderweise steht dabei

Verankerung vorbereitet

1 Bodenbohrung durchgebohrt und 2 Rückwandbohrungen nicht durchgebohrt

Darf ich diese vorbereiteten Bohrungen selbst durchbohren oder muß ich diese Bohrung von einem Fachmann und wenn ja, mit welcher Qualifikation durchbohren lassen?

Da diese Schränke doppelwandig sind, werden zwischen den beiden Blechen Hülsen / Röhrchen eingesetzt und verschweißt. Ansonsten würde sich die innere Wand beim anziehen der Befestigungsschrauben verziehen.
Ich kann mir vorstellen, das die Hülsen im o.a. Fall nur von innen sichtbar sind. Sollte der Schrank an der Rückwand befestigt werden, muss die die äußere Wandung von innen, durch das Röhrchen, durchgebohrt werden.

Wenn ein Tresorhersteller so etwas anbietet, wird's wohl im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben erlaubt sein, diese Bohrungen selbst auszuführen.
 
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Da diese Schränke doppelwandig sind, werden zwischen den beiden Blechen Hülsen / Röhrchen eingesetzt und verschweißt. Ansonsten würde sich die innere Wand beim anziehen der Befestigungsschrauben verziehen.
Kann man so machen, mache ich selbst so, wenn ich z.B. durch ein Vierkantrohr eine Schraube anbringen möchte.
Man kann aber auch eine "Beule" in die innere Wand pressen, so daß die innere Wand im Bereich der Bohrung an der äußeren Wand anliegt.
Wenn ein Tresorhersteller so etwas anbietet, wird's wohl im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben erlaubt sein, diese Bohrungen selbst auszuführen.
Wenn nicht mal erlaubt ist, den eventuell vorhandenen Aufkleber anzukratzen?
 
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Vor vielen, vielen Monden habe ich in den Semesterferien in einer kleinen Maschinenbaufirma (Personalnummer 7) gearbeitet. Auf einmal kam der Bengel vom Chef in die Werkstatt und erklärte mir, daß er in der Schule im Werkunterricht jetzt den Bohrmaschinenführerschein gemacht hatte.
Damals gab's auch noch SIEMENS-Lufthaken.

Zu #748

Die Wandung beträgt bei dem kleinen Würfel ca. 60 mm. Da ist nix mit Beule "pressen". Zudem sind diese Zwischenräume, je nach Sicherheitsgrad, mit Stahlbeton ausgegossen. Da bohrt man nicht mal eben durch.

Ein fehlendes "Siegel" in der Tür weist ggf. auf ein öffnen der Türverkleidung hin, und ist kein Indiz für den Verlust der Zertifizierung, maximal für den Verlust von Garantieansprüchen.

Ich könnte mir vorstellen, das bei diesem Hartmanntresor "Qualitätssiegel" / "Quality Seal" draufsteht.
Hartmann.jpg
 
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