OVG NRW zur Aufbewahrung von Schlüsseln für den Waffenschrank

Registriert
12 Jul 2016
Beiträge
4.728
Naja, hier hats halt z.T. auch noch "Auslegungen" einzelner Behörden oder Halbbehörden.
Oder Erlässe, die nicht durchs Gesetz gedeckt sind.
Mich wundert hier gar nix mehr
 
Registriert
19 Mrz 2024
Beiträge
71
Über Deine Zuverlässigkeit entscheidet eine Behörde, gegen deren Entscheidungen der Verwaltungsrechtszug eröffnet ist. In BW endet er beim VGH Mannheim, in NRW beim OVG Münster. Das erklärt unterschiedliche Sichtweisen.
 
Registriert
19 Feb 2007
Beiträge
6.852
Der einzig sichere Weg jedem Ärger aus dem Weg zu gehen, ist seine Schlüssel in einem Tresor mindestens Grad 0 mit Zahlenschloss aufzubewahren. Wer's nicht glaubt muss ggf. fühlen.

Persönlich halte ich die Entscheidung des OVG für inhaltlich richtig. Dass man anderer Meinung sein kann, ist für Juristen eine ganz normale Situation. Aber das OVG Münster hat die besseren Sachargumente.

Blödsinn.
Das Urteil war im Einzelfall, der verhandelt wurde, vielleicht richtig aber es ist und war nicht allgemein gültig.
 
Registriert
10 Jun 2009
Beiträge
1.819
Das Urteil war im Einzelfall, der verhandelt wurde, vielleicht richtig aber es ist und war nicht allgemein gültig.

Eben, das hat unser Innenministerium erst daraus gemacht, ohne sich bundesweit dazu abzustimmen und das ohne besonderen zeitlichen Druck. Ist aber auch irgendwie interessant zu sehen, wann Behörden schnell reagieren können und wann nicht.

Über Deine Zuverlässigkeit entscheidet eine Behörde, gegen deren Entscheidungen der Verwaltungsrechtszug eröffnet ist. In BW endet er beim VGH Mannheim, in NRW beim OVG Münster. Das erklärt unterschiedliche Sichtweisen.

Und wenn das so ist ist eben der Gesetzgeber gefragt vorhandene Differenzen bei der Auslegung klarzustellen. Inzwischen frage ich mich aber manchmal, ob es überhaupt noch jemanden in Deutschland gibt, Gerichte und Gesetzgeber eingeschlossen, der das Waffenrecht komplett durchdringt. Hat das Steuerrecht an Komplexität noch nicht eingeholt, gibt sich aber jede Mühe...
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: BAL
Registriert
24 Aug 2016
Beiträge
7.910
Inzwischen frage ich mich aber manchmal, ob es überhaupt noch jemanden in Deutschland gibt, Gerichte und Gesetzgeber eingeschlossen, der das Waffenrecht komplett durchdringt. Hat das Steuerrecht an Komplexität noch nicht eingeholt, gibt sich aber jede Mühe...
Eigentlich ist es nicht schwer, man muss eben auch mal zwischen drei verschiedenen Rechtsgrundlagen und irgendwelchen Ausführungsbestimmungen hin und her jonglieren. Der Youtuber TacticalDad dröselt die Sachen regelmäßig auf. Schwierig sind unbestimmte Rechtsbegriffe wie "sind sicher aufzubewahren, so daß Unbefugte nicht herankommen".

Das kann alles und nix bedeuten und im aktuellen Fall von Münster war die Aufbewahrung relativ sicher, aber eben "in plain sight", dies darf man dem Waffenbesitzer wohl vorwerfen. Die Einladung für die Einbrecher steht dann ja.
 
Registriert
31 Mrz 2009
Beiträge
10.488
Der einzig sichere Weg jedem Ärger aus dem Weg zu gehen, ist seine Schlüssel in einem Tresor mindestens Grad 0 mit Zahlenschloss aufzubewahren. Wer's nicht glaubt muss ggf. fühlen.

Persönlich halte ich die Entscheidung des OVG für inhaltlich richtig. Dass man anderer Meinung sein kann, ist für Juristen eine ganz normale Situation. Aber das OVG Münster hat die besseren Sachargumente.
Das ärgerliche ist, daß zumindest das Land NRW durch das Münsteraner Urteil für die Legalwaffenbesitzer Auflagen erschaffen hat, die zu massiven Konsequenzen führen können und das bei einer gewissen Wahrscheinlichkeit, daß der Gesetzesgeber dies vielleicht anders regelt.

Was ich bemängele ist die Tatsache, daß solch relevante Vorgaben nicht sauber geregelt sind sondern in Händen von lokalen oder Landesbehörden liegen zum Nachteil der Waffenbesitzer.
Siehe auch das Flensburger Urteil...
 
Registriert
21 Apr 2014
Beiträge
1.890
Darüber, was Herrn Reul da angetrieben hat, kann ich nur spekulieren. Meine Meinung über ihn ist dadurch jedenfalls nicht besser geworden.
Wer sich als Law and Order Politiker inszeniert muss sich ja auch irgendwo durchsetzen...
Am besten geht das Halt bei Gruppen die der Breiten Masse der Gesellschaft eher krittisch beäugt werden.
Aber das OVG Münster hat die besseren Sachargumente.
Ist doch Quatsch, sonst hätte mindestens ein OVG nicht anders entschieden.
Ach ja und die Innenminister der meisten anderen Bundesländer haben auch deutlich gemacht das dieses Urteil im entsprechenden Bundesland keine Anwendung findet.
 
Registriert
19 Mrz 2024
Beiträge
71
Blödsinn.
Das Urteil war im Einzelfall, der verhandelt wurde, vielleicht richtig aber es ist und war nicht allgemein gültig.
Ich hab nicht gesagt dass es allgemein gültig ist, sondern nur, dass es dir ebenso ergehen könnte wie dem Kläger in jenem Fall. Glaub mir, sehr viele Juristen werden das Urteil überzeugend finden. Wenn Du an einen von denen gerätst hast Du Pech und kannst deine Waffen abgeben.
 
Registriert
3 Jun 2015
Beiträge
662
"Dein Anwalt" (was für eine bescheuerte Bezeichnung) wird maximal Geld in seine Taschen stecken. Die Erfolgswahrscheinlichkeit kann man sich mit ein wenig gesundem Menschenverstand selbst vorstellen; tendiert gegen null und macht deshalb keinen Sinn.
Behörden aus Spaß an der Freude zu verklagen ist wohl zulässig aber sinnbefreit!!

Ansonsten widerspricht sich Dein Post. Entweder sind die Gerichte unabhängig und frei in ihrer Entscheidung oder sie werden durch Parteien beeinflusst. Im letzteren Fall brauchst gleich gar nicht zu klagen, oder?

wipi
Ich bezeichne hier niemand als bescheuert und erwarte, dass das auch gegenüber meinen Beiträgen nicht erfolgt.

...und wem ich mein Geld (nach Abzug der Zwangsabgaben) in die Tasche stecke geht nur mich was an.

"Meinen" Anwalt kenne ich schon 30 Jahre und bisher hat er für mich noch immer alles positiv abgeschlossen. Vielleicht hätte ich für die ....ipipis Anführungsstriche verwenden sollen.

Ich halte mich, allein schon von Berufswegen, an geltendes Recht und Gesetze. Das erwarte ich auch von allen Behörden.

Werde ich von einer Behörde aufgefordert den Sicherheitsstandart auf meine Kosten aufzustocken und im Nachhinein stellt sich diese Anordnung als haltlos dar, werde ich natürlich Schadensersatz einklagen (sofern es zu keiner Einigung kommt).

Die letzte Instanz der Gerichtsbarkeit hat ja erst kürzlich für reichlich Unbehagen bei den "Gesetzesstümpern" gesorgt.
 
Registriert
16 Nov 2015
Beiträge
853
Ich bezeichne hier niemand als bescheuert und erwarte, dass das auch gegenüber meinen Beiträgen nicht erfolgt.

...und wem ich mein Geld (nach Abzug der Zwangsabgaben) in die Tasche stecke geht nur mich was an.

"Meinen" Anwalt kenne ich schon 30 Jahre und bisher hat er für mich noch immer alles positiv abgeschlossen. Vielleicht hätte ich für die ....ipipis Anführungsstriche verwenden sollen.

Ich halte mich, allein schon von Berufswegen, an geltendes Recht und Gesetze. Das erwarte ich auch von allen Behörden.

Werde ich von einer Behörde aufgefordert den Sicherheitsstandart auf meine Kosten aufzustocken und im Nachhinein stellt sich diese Anordnung als haltlos dar, werde ich natürlich Schadensersatz einklagen (sofern es zu keiner Einigung kommt).

Die letzte Instanz der Gerichtsbarkeit hat ja erst kürzlich für reichlich Unbehagen bei den "Gesetzesstümpern" gesorgt.
Wer oder was ist denn bitte für dich die "letzte Instanz" und was bitte hat diese so vollmundig beschlossen? Mir istcda gerade nichts bekannt.
Kleiner Fun-Fact: das Urteil des OVG NRW hat keine Rechtsbindung. Es ist weder Gesetz, Verordnung noch Erlass oder Verfügung. Es ist ein rechtweisendes Urteil des obersten Verwaltungsgerichtes des Landes Nordrhein-Westfalen. Nicht mehr...und nicht weniger. Aufgrund dieses Urteils hat das IM-NRW über (und nach Beratung durch) das LKA-NRW eine einheitliche Vorgabe ZUR Durchführung des WaffG erlassen, an die ALLE Behörden des Landes gebunden sind. Völlig egal ob sie die Rechtsauffassung teilen, oder nicht. Für den Rest der BRD hat dieses Urteil zunächst mal 0,0 Auswirkungen. Siehe oben. Kein Gesetz etc...
Das oberste Verwaltungsgericht Sachsen teilt die Meinung aus NRW, Niedersachsen wiederum nicht.
Nach wie vor gibt es ausschließlich in NRW eine Verwaltungsbehördliche Umsetzung. Dem Rest der Republik kann das erstmal am Arsch vorbei gehen. Sogar Sachsen, weil die das Urteil noch nicht verwaltungsrechtlich umgesetzt haben (nach meinem Kenntnisstand, Korrektur bitte von Kollegen aus Sachsen).
Das ist zur Zeit der rechtliche Status. Jede weitere Diskussion erübrigt sich bis...zur Klärung durch den Gesetzgeber...oder einer höchstrichterlichen Instanz...wie dem Bundesverwaltungsgericht. Da aber alle Urteile rechtskräftig sind, wird genau DAS nicht passieren.
 
Registriert
3 Jun 2015
Beiträge
662
Zitat:
Das ist zur Zeit der rechtliche Status. Jede weitere Diskussion erübrigt sich bis...zur Klärung durch den Gesetzgeber...oder einer höchstrichterlichen Instanz...wie dem Bundesverwaltungsgericht. Da aber alle Urteile rechtskräftig sind, wird genau DAS nicht passieren.

Das Urteil mag rechtskräftig sein.

Das bedeutet aber nicht, dass die daraus abgeleiteten Verschärfungen es auch sind und diese dann nur für die Betroffenen in EINEM Bundesland gelten sollen.

Da wäre es durchaus möglich seitens der Verbände eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit anzustrengen. Insbesondere weil ja genau NICHT alle Bürger gleich behandelt werden! Steht, glaube ich, auch so im Grundgesetz....

Das wurde hier aber auch schon mehrfach geschrieben. Nur der Bund darf/kann eine solche Änderung vornehmen.

Sollte nun der Bund eine abschließende Reglung festlegen und diese die angeordneten Auflagen in NRW aufheben, muss wiederum auch für die Betroffenen der Rechtsweg offen stehen. Also Schadenersatz...
 

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
139
Zurzeit aktive Gäste
340
Besucher gesamt
479
Oben