OVG NRW zur Aufbewahrung von Schlüsseln für den Waffenschrank

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Das Urteil gilt nur für den verhandelten Einzelfall und hat weder in NRW noch im Rest der Republik Gültigkeit.
Was die Behörden in NRW dann an jeder Rechtmäßigkeit vorbei gemacht haben, gehört ganz schnell vor ein höheres/abschließendes Gericht um für alle Legalwaffenbesitzer in der Bundesrepublik Rechtssicherheit zu erhalten.
....mit dem Risiko das es dann bestätigt wird und es in der ganzen Republik gilt.
Natürlich finde ich das auch ziemlich grenzwertig, kann mir aber auch gut vorstellen, dass sich einge Verbände da sehr zurück halten, im es nicht zu verschlimmern.
 
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Das Urteil gilt nur für den verhandelten Einzelfall und hat weder in NRW noch im Rest der Republik Gültigkeit.
Was die Behörden in NRW dann an jeder Rechtmäßigkeit vorbei gemacht haben, gehört ganz schnell vor ein höheres/abschließendes Gericht um für alle Legalwaffenbesitzer in der Bundesrepublik Rechtssicherheit zu erhalten.
....mit dem Risiko das es dann bestätigt wird und es in der ganzen Republik gilt.
Natürlich finde ich das auch ziemlich grenzwertig, kann mir aber auch gut vorstellen, dass sich einge Verbände da sehr zurück halten, im es nicht zu verschlimmern
 
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Es steht natürlich auch jedem Betroffenem frei, seinen Schlüssel weiterhin in den Socken zu verstecken und im Fall einer Prüfung mit Feststellung der Unzuverlässigkeit den Klageweg neu zu beschreiten. Entweder ist er hinterher der Held oder ein Ar... der alle reingerissen hat.
 
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Das Urteil gilt nur für den verhandelten Einzelfall und hat weder in NRW noch im Rest der Republik Gültigkeit.
Was die Behörden in NRW dann an jeder Rechtmäßigkeit vorbei gemacht haben, gehört ganz schnell vor ein höheres/abschließendes Gericht um für alle Legalwaffenbesitzer in der Bundesrepublik Rechtssicherheit zu erhalten.
Nehmen wir an ein höheres/abschliessendes Gericht würde das ganze kippen.
In wie weit bestände da von uns aus Jägern, mit einer Klage schadensersatz zu fordern.
Gegebenenfalls Sammelklage.
Wäre so etwas möglich?

Ich bin kein Jurist, habeda keinen Plan von muss ich zugeben.
 
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Da werden die Parteikumpanen so lange offentlich rumjammern, bis das Gericht "völlig unabhängig" in deren Sinne entscheidet.
Die Beträge gingen in die Millionen...
Aber warten wir mal ab. Mein Anwalt hat schon Zustimmung signalisiert. Der liebt Verfahren gegen Behörden...
 
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Nehmen wir an ein höheres/abschliessendes Gericht würde das ganze kippen.
In wie weit bestände da von uns aus Jägern, mit einer Klage schadensersatz zu fordern.
Gegebenenfalls Sammelklage.
Wäre so etwas möglich?

Ich bin kein Jurist, habeda keinen Plan von muss ich zugeben.
Vermutlich keine Chance, da zu dem Zeitpunkt des Rundschreibens es dem aktuellen Kenntnisstand entsprach.

Das das eine Gericht so, und ein anderes Gericht (vielleicht später mal) anders entscheidet, kann man niemanden, noch nicht einmal der Lieblingsbehörde, vorwerfen.
 
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Das das eine Gericht so, und ein anderes Gericht (vielleicht später mal) anders entscheidet, kann man niemanden, noch nicht einmal der Lieblingsbehörde, vorwerfen.

Vermutlich wirst Du da recht haben. Ich bin ja eh dafür, dass als Chance zu begreifen, bei Bedarf neuen Schrank kaufen und mehr Platz haben ;)

Politisch kann ich unserem Innenminister den übertriebenen Aktionismus allerdings schon vorwerfen. Die Welt wäre sicherlich nicht untergegangen, hätte er sich zurück gelehnt und in Ruhe eine vernünftige bundeseinheitliche Regelung angestrebt. Der Gesetzgeber in Berlin hätte es ja in der Hand, dass in der einen oder anderen Art klarzustellen.

Darüber, was Herrn Reul da angetrieben hat, kann ich nur spekulieren. Meine Meinung über ihn ist dadurch jedenfalls nicht besser geworden.
 
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Es gibt keine Sammelklagen in Deutschland. Ob sich das wirklich lohnt seinen neu erworbenen Würfel oder Waffenschrank einzuklagen kann ich mir nicht vorstellen.
 
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Da werden die Parteikumpanen so lange offentlich rumjammern, bis das Gericht "völlig unabhängig" in deren Sinne entscheidet.
Die Beträge gingen in die Millionen...
Aber warten wir mal ab. Mein Anwalt hat schon Zustimmung signalisiert. Der liebt Verfahren gegen Behörden...
"Dein Anwalt" (was für eine bescheuerte Bezeichnung) wird maximal Geld in seine Taschen stecken. Die Erfolgswahrscheinlichkeit kann man sich mit ein wenig gesundem Menschenverstand selbst vorstellen; tendiert gegen null und macht deshalb keinen Sinn.
Behörden aus Spaß an der Freude zu verklagen ist wohl zulässig aber sinnbefreit!!

Ansonsten widerspricht sich Dein Post. Entweder sind die Gerichte unabhängig und frei in ihrer Entscheidung oder sie werden durch Parteien beeinflusst. Im letzteren Fall brauchst gleich gar nicht zu klagen, oder?

wipi
 
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Der einzig sichere Weg jedem Ärger aus dem Weg zu gehen, ist seine Schlüssel in einem Tresor mindestens Grad 0 mit Zahlenschloss aufzubewahren. Wer's nicht glaubt muss ggf. fühlen.

Persönlich halte ich die Entscheidung des OVG für inhaltlich richtig. Dass man anderer Meinung sein kann, ist für Juristen eine ganz normale Situation. Aber das OVG Münster hat die besseren Sachargumente.
 
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Persönlich halte ich die Entscheidung des OVG für inhaltlich richtig. Dass man anderer Meinung sein kann, ist für Juristen eine ganz normale Situation. Aber das OVG Münster hat die besseren Sachargumente.

Über das Urteil kann man sicher diskutieren und den Schlüssel in irgend einer Geldkasette aufzubewahren halte ich auch nicht für richtig.

Spätestens bei dem, was die Behörden hier daraus gemacht haben wird es dann aber doch irgendwann lächerlich. Aufbewahrung im Schließfach ist nicht sicher genug, weil dem die Zertifizierung fehlt, also bitte.

Und wenn ich mir den Schlüssel um den Hals hänge nimmt mir den auch im Schlaf keiner unbemerkt weg. Warum sollte das Wegnehmen überhaupt ein Problem sein, wenn im Haus eh nur berechtigte Wohnen, die zusammen aufbewahren dürfen? Einem Einbrecher verrate ich selbstverständlich auch die Kombination, spätestens wenn er mit Gewalt droht.

Vollkommen abstrus werden die Abhandlungen der Behörde zur Kombination, da sie am Ende die Sicherheit verringern und nicht erhöhen. Jeder der sich etwas mit Sicherheit beschäftigt weiß, dass man den Suchraum nicht künstlich einschränken darf. Da wäre es sinnvoller gewesen Schlösser zu verlangen, die nach 3 Fehlversuchen mindestens 10 Minuten weitere Versuche blockieren, womit dann nebenbei auch mechanische Schlösser außen vor wären.

Der Zustand, dass jetzt ein Bundesgesetz je nach Wohnort unterschiedlich gehandhabt wird halte ich auch für unhaltbar.
 

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