- Registriert
- 19 Feb 2007
- Beiträge
- 7.279
Bis dahin gilt es aber.
....mit dem Risiko das es dann bestätigt wird und es in der ganzen Republik gilt.Das Urteil gilt nur für den verhandelten Einzelfall und hat weder in NRW noch im Rest der Republik Gültigkeit.
Was die Behörden in NRW dann an jeder Rechtmäßigkeit vorbei gemacht haben, gehört ganz schnell vor ein höheres/abschließendes Gericht um für alle Legalwaffenbesitzer in der Bundesrepublik Rechtssicherheit zu erhalten.
....mit dem Risiko das es dann bestätigt wird und es in der ganzen Republik gilt.Das Urteil gilt nur für den verhandelten Einzelfall und hat weder in NRW noch im Rest der Republik Gültigkeit.
Was die Behörden in NRW dann an jeder Rechtmäßigkeit vorbei gemacht haben, gehört ganz schnell vor ein höheres/abschließendes Gericht um für alle Legalwaffenbesitzer in der Bundesrepublik Rechtssicherheit zu erhalten.
Vor Prof. Vocke mag sein, aber dieser bekam auch eine Aufwandsentschädigung für seine Ehrenamtliche Tätigkeit als BJV Präsident, wenn auch eine ordentliche.Naja, beim B-JV ist das irgendwie mal anders gewesen
Nehmen wir an ein höheres/abschliessendes Gericht würde das ganze kippen.Das Urteil gilt nur für den verhandelten Einzelfall und hat weder in NRW noch im Rest der Republik Gültigkeit.
Was die Behörden in NRW dann an jeder Rechtmäßigkeit vorbei gemacht haben, gehört ganz schnell vor ein höheres/abschließendes Gericht um für alle Legalwaffenbesitzer in der Bundesrepublik Rechtssicherheit zu erhalten.
Vermutlich keine Chance, da zu dem Zeitpunkt des Rundschreibens es dem aktuellen Kenntnisstand entsprach.Nehmen wir an ein höheres/abschliessendes Gericht würde das ganze kippen.
In wie weit bestände da von uns aus Jägern, mit einer Klage schadensersatz zu fordern.
Gegebenenfalls Sammelklage.
Wäre so etwas möglich?
Ich bin kein Jurist, habeda keinen Plan von muss ich zugeben.
Das das eine Gericht so, und ein anderes Gericht (vielleicht später mal) anders entscheidet, kann man niemanden, noch nicht einmal der Lieblingsbehörde, vorwerfen.
"Dein Anwalt" (was für eine bescheuerte Bezeichnung) wird maximal Geld in seine Taschen stecken. Die Erfolgswahrscheinlichkeit kann man sich mit ein wenig gesundem Menschenverstand selbst vorstellen; tendiert gegen null und macht deshalb keinen Sinn.Da werden die Parteikumpanen so lange offentlich rumjammern, bis das Gericht "völlig unabhängig" in deren Sinne entscheidet.
Die Beträge gingen in die Millionen...
Aber warten wir mal ab. Mein Anwalt hat schon Zustimmung signalisiert. Der liebt Verfahren gegen Behörden...
Persönlich halte ich die Entscheidung des OVG für inhaltlich richtig. Dass man anderer Meinung sein kann, ist für Juristen eine ganz normale Situation. Aber das OVG Münster hat die besseren Sachargumente.
Das nennt man Föderalismus...